1167/AB

 

 

Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Lafer und Kollegen vom 10.  Juli 1996, Nr. 1011/J-NR/1996, betreffend "die Förderung des Flüchtlingsprojektes Dobro Dosli", beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

 

Dem Bundesministerium für Inneres wurde durch den Projektträger mitgeteilt,

 

daß seitens der Europäischen Kommission Generaldirektion V, Referat V/d/4, eine Förderung des Projektes "Dobro Dosli" in der Höhe von 25.000 ECU, umgerechnet ca. öS 325.000,--, mündlich zugesichert wurde.  Die schriftliche Bestätigung der Förderung ist derzeit noch ausständig.

 

Zu Frage 2:

 

Das Projekt "Dobro Dosli" wird vom Bundesministerium für Inneres und dem Wiener Integrationsfonds mitfinanziert.  Für 1996 ist dafür seitens des Bundesministeriums für Inneres ein Betrag in der Höhe von öS 2,481.726,-- und seitens des Wiener Integrationfonds ein Betrag in der Höhe von öS 1,545.000,- vorgesehen.

 

Zu Frage 3:

 

Auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird verwiesen.  Im Falle der tatsäch­lichen Förderung des Projektes durch die EU verringert sich der Förderungsanteil Österreichs um den entsprechenden Betrag.

 

Zu Frage 4:

 

Die Förderung des Projektes erfolgt aufgrund von Förderungsverträgen mit einjähriger Laufzeit.  Eine weitere Förderung wird sowohl vom Bedarf als auch vom Projekterfolg abhängig gemacht.

 

Zu Frage 5:

 

Im Rahmen des Projektes "Dobro Dosli" werden berufstätigen bosnischen Kriegs­vertriebenen, die sich in Großquartieren des Landes Wien oder des Bundes­ministeriums für Inneres aufhalten oder von akuter Obdachlosigkeit bedroht sind, zeitlich befristete, kostengünstige Startwohnungen vermittelt.  Im Projektzeitraum werden die bosnischen Kriegsvertriebenen sozialarbeiterisch betreut.

Wesentlicher Bestandteil dieser Betreuung ist die gemeinsame Entwicklung eines persönlichen Ansparplanes des Kriegsvertriebenen für den Bezug einer eigenen Wohnung nach dem befristeten Mietverhältnis.  Darüber hinaus werden im Rahmen des Projektes auch Informationsveranstaltungen gemeinsam mit den anderen Hausparteien gefördert.

 

Zu Frage 6:

 

Die Förderung des Bundesministeriums für Inneres wird aus dem Ansatz 1/11506 7660 909 (nicht einzeln anzuführende Subventionen) bedeckt.

 

Zu Frage 7:

 

Mit Stand 19.7.1996 waren 54 Wohnungen im Rahmen des Projekts vermittelt und somit 171 Personen wohnversorgt.  Zusätzlich haben weitere 17 Personen das Projekt bereits durchlaufen und sind von der Startwohnung in eine Finalwohnung umgezogen.  Bis Jahresende ist eine Steigerung auf 80 Projektwohnungen vorge­sehen.  Bei einem Durchschnittsbelag von 3-4 Personen pro Wohnung ergibt dies zwischen 280 und 300 wohnversorgte Personen.

 

Zu Frage 8:

 

Zielgruppe des Projektes sind Personen, die arbeiten und beabsichtigen, dauernd in Österreich zu bleiben.  Aus dieser Personengruppe werden jene Personen, die aus der Republika Srpska stammen und bei denen eine Rückkehrmöglichkeit längerfristig eher unwahrscheinlich scheint, bevorzugt in das Projekt aufgenommen.

 

Zu Frage 9:

 

Das Bundesministerium für Inneres betreibt ein Rückkehrinformationsbüro in der Betreuungsstelle Traiskirchen und wird im Herbst in enger Zusammenarbeit mit der bosnischen Regierung ein weiteres Rückkehrberatungsbüro in Wien eröffnen.  Diese Büros sammeln relevante Informationen über die Situation einzelner Herkunfts­gemeinden und Provinzen in Bosnien-Herzegowina, über österreichische oder ausländische Wiederaufbauprojekte und über Personalnachfragen Bosniens in bestimmten Branchen und geben diese über das im Rahmen der Bund-Länder Unterstützungsaktion bestehende Netzwerk an die bosnischen Kriegsvertriebenen weiter.  Darüber hinaus werden bosnische Kriegsvertriebene vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ländern Wien, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg im Rahmen von Pilotprojekten in jenen Berufssparten zu Fachkräften geschult, die für den Wiederaufbau dringend benötigt werden.

 

Um bosnischen Kriegsvertriebenen die Rückkehr zu erleichtern, werden im Rahmen der Bund-Länder-Unterstützungsaktion die Rückreisekosten in Form einer Pauschale von S 1.500,-- pro Person zuzüglich einer einmaligen Unterstützung für den Transport des Gepäcks im Bedarfsfall übernommen.  Weiters werden bosnische Kriegsvertriebene, die auf eigene Kosten eine Erkundungsfahrt in die Heimat­gemeinde oder Zielgebiete unternehmen, binnen einer Frist von maximal 3 Wochen wieder in die Unterstützungsaktion aufgenommen.