1170/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 12.  Juli 1996 unter der

Nr. 1132/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Auslandsdienstreisen des Bundeskanzlers gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.       Welche Auslandsdienstreisen haben Sie im Jahr 1995 und im bisherigen Verlauf des Jahres 1996 unternommen?

 

2.       Welchem Zweck haben diese Dienstreisen jeweils gedient und welcher positive Effekt für die Republik Österreich bzw. ihre Staatsbürger konnte damit erreicht werden; wenn hingegen ein negativer Effekt erreicht wurde, welcher?

 

3.       Wann genau erfolgte jeweils die Abreise aus Österreich und wann genau die Ankunft in Österreich?

 

4.       Wieviele Tage bzw.  Stunden verbrachten Sie somit

a)       im Jahre 1995 und

b)      im bisherigen Verlauf des Jahres 1996

im Ausland?

 

5.       Trifft es zu, daß Sie wegen der langen Dauer Ihrer Auslandsreisen wichtige Termine nicht wahrnehmen konnten und Entscheidungen delegieren bzw. aufschieben mußten?

 

6.       Können Sie es ausschließen, daß durch die lange Dauer Ihrer Auslandsdienstreisen die Regierungstätigkeit in Österreich behindert wurde?

 

7.       Welche dieser Dienstreisen dienten auch einem privaten oder parteipolitischen Zweck?

 

8.       Wieviele Beamte Ihres Ressorts (aufgelistet nach Verwendungsgruppe und Dienstklasse) haben Sie jeweils bei diesen Dienstreisen begleitet?

 

9.       Wieviele Beamte anderer Ressorts (aufgelistet nach Ressort, Verwendungsgruppe und Dienstklasse) haben Sie jeweils bei diesen Dienstreisen begleitet?

 

10.     Wieviele andere (z.B. von den Interessensvertretungen entsandte Wirtschaftstreibende, Journalisten) Personen (aufgelistet nach Berufsgruppen) haben Sie jeweils bei diesen Dienstreisen begleitet?

 

11.     Welche Kosten sind der Republik durch diese Dienstreisen in Summe, für Ihre Person, für die unter 8. angeführten Personen, für die unter 9. angeführten Personen und für die unter 10. angeführten Personen entstanden?

 

12.     Wie erfolgte die Abrechnung jener Dienstreisen, die auch privaten oder parteipolitischen Zwecken dienten?

 

13.     Welche weiteren Auslandsdienstreisen planen Sie für das Jahr 1996?

 

14.     Welchem Zweck sollen diese weiteren Auslandsdienstreisen dienen und welcher positive Effekt für die Republik Österreich bzw. ihre Staatsbürger soll damit erreicht werden?

 

15.     Wieviele Tage werden Sie sich aufgrund dieser Reisen voraussichtlich im Ausland aufhalten?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 8 und 9:

Einleitend halte ich fest, daß Auslandsdienstreisen von mir in erster Linie der Durchsetzung der außen- und sicherheitspolitischen Ziele Österreichs sowie der Verfolgung der wirtschaftlichen Interessen unseres Landes dienen.  Im übrigen verweise ich auf die Beilage A.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Da die genauen Abreise- bzw Ankunftszeiten nicht dokumentiert werden, wäre eine Beantwortung dieser Fragen nur unter enormem Verwaltungsaufwand möglich.

 

 

Zu Frage 5:

 

Selbstverständlich bin ich bestrebt, bei der Planung meiner Auslandsdienstreisen, die in der Regel langfristig erfolgt, Terminkollisionen nach Möglichkeit zu vermeiden.  Allerdings kann es im Einzelfall zutreffen, daß mir vor allem im Falle einer sich kurzfristig ergebenden Auslandsreise die Wahrnehmung eines Termins nicht möglich ist.

 

 

Zu Frage 6:

 

Ja.

 

Zu den Fragen 7 und 12:

 

Auslandsreisen aus privaten oder parteipolitischen Gründen stellen keine Dienstreisen dar.  Selbstverständlich werden sie auch nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert.  Sie unterliegen daher auch nicht dem Interpellationsrecht.

 

 

Zu Frage 1 0:

 

Folgende Personen haben mich neben den in der Beilage A angeführten Personen als offizielle Delegationsmitglieder bei Auslandsdienstreisen begleitet:

 

Auf der Reise nach Kanada (2) haben mich neben meiner Gattin Vertreter der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, der Österreichischen Nationalbank, der Vereinigung Österreichischer Industrieller, eine fünfzehnköpfige Wirtschaftsdelegation sowie ein Fotograf begleitet.

 

Auf meiner Reise nach Kopenhagen (3) haben mich Bundesminister HESOUN und einige Berater begleitet.

 

Bei meinem Arbeitsbesuch in Madrid (5) hat mich ein Dolmetsch begleitet.

 

Bei meinem offiziellen Besuch in der Tschechischen Republik (7) haben mich meine Gattin und Bundesminister Mag.  KLIMA begleitet.

 

Bei meinem Arbeitsbesuch in den Niederlanden (8) und bei der Reise nach Aachen anläßlich der Verleihung des Karlspreises (10) hat mich meine Gattin begleitet.

 

Auf meiner Reise nach Cannes (12) haben mich meine Gattin, die Bundesminister Dr. SCHÜSSEL und Dr. STARIBACHER, Staatssekretärin Mag.  EDERER sowie der Stabschef des Herrn Bundespräsidenten begleitet.

 

An meiner Reise zum informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten nach Mallorca (13) nahmen vier Journalisten teil.

 

Bei meiner Reise nach Israel (14) haben mich fünf Journalisten begleitet.

 

Bei meiner Reise in die USA (15) haben mich meine Gattin und meine Tochter, deren Reisekosten privat getragen worden sind, sowie Journalisten begleitet.

 

Bei meiner Reise nach Madrid (16) waren die Bundesminister Dr. SCHÜSSEL und Dr.

STARIBACHER sowie der Stabschef des Herrn Bundespräsidenten in meiner Begleitung.

 

Auf meiner Reise nach Bangkok (17) hat mich Bundesminister Dr. SCHÜSSEL begleitet.

 

Bei meiner Reise nach Portugal (18) haben mich meine Gattin und der Präsident des österreichischen Nationalrats begleitet.

 

Bei meiner Reise nach Turin (19) hat mich Staatssekretär Mag.  SCHLÖGL begleitet.

 

 

Bei meinem Aufenthalt in der Slowakei (20) wurde ich von einer Dolmetscherin begleitet.

 

 

Bei meinen Reisen nach Irland (22) und Paris (23) hat mich meine Gattin begleitet.

 

An meiner Reise nach Florenz (26) nahmen neben meiner Gattin der Präsident des Österreichischen Nationalrats, die Bundesminister Dr. SCHÜSSEL und Mag.  KLIMA, die Staatssekretäre Dr. FERRERO-WALDNER und Mag.  SCHLÖGL, der Stabschef des Herrn Bundespräsidenten, Stadtrat SWOBODA sowie ein Parlamentsbediensteter teil.

 

Bei meinem offiziellen Besuch im Königreich Saudi-Arabien (27) haben mich neben meiner Gattin Bundesminister Dr. EINEM und Staatssekretär Mag.  SCHLÖGL, ein Vertreter der Österreichischen Kontrollbank sowie eine Wirtschaftsdelegation begleitet.

 

An meinem offiziellen Besuch in Ungarn (28) nahmen Bundesminister Dr. SCHOLTEN, je ein Vertreter der Oesterreichischen Nationalbank und der Bundeswirtschaftskammer, eine Wirtschaftsdelegation sowie eine Dolmetscherin teil.

 

Bei meinem offiziellen Besuch in Polen (29) haben mich je ein Vertreter der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, der Oesterreichischen Nationalbank und der Österreichischen Kontrollbank, eine Wirtschaftsdelegation sowie eine Dolmetscherin begleitet.

 

Auf meiner Reise nach Malaysia und Singapur (30 bzw 3 1) haben mich Bundesministerin

Dr. KRAMMER, Bundesminister Mag.  KLIMA samt seiner Gattin, je ein Vertreter der Oesterreichischen Nationalbank, der Münze Österreich AG und der Bundesarbeitskammer sowie zwei Vertreter der Bundeswirtschaftskammer begleitet.

 

Auf meiner Reise nach Israel (32) haben mich zwei Vertreter der Bundeswirtschaftskammer, ein Vertreter der Gesellschaft für Österreichisch-Arabische Beziehungen, der internationale Sekretär der Sozialdemokratischen Partei Österreichs sowie vierzehn Journalisten begleitet.

 

Grundsätzlich werden Kosten für ressortfremde Personen, sofern sie nicht der offiziellen Delegation angehören (beispielsweise für Mitglieder der Wirtschafts- oder Journalistendelegation), bei Linienflügen von diesen selbst getragen; bei Charterflügen entfällt eine Refundierung, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen, sodaß keine Mehrkosten anfallen.

 

Zu Frage 11:

 

Für die Auslandsdienstreisen, die ich im Jahr 1995 bzw im heurigen Jahr bisher absolviert habe, sind meinem Ressort Fahrt- und sonstige Kosten im Sinne der Reisegebührenvorschrift in Höhe von insgesamt S 10,839.617,50 erwachsen.

 

Da für nachstehend angeführte Auslandsdienstreisen noch keine Endabrechnung vorliegt, ist eine Aufgliederung der Reisekosten auf Einzelpersonen aus diesem Grund, abgesehen vom damit verbundenen Verwaltungsaufwand, derzeit nicht möglich.

 

Bei den Auslandsdienstreisen, für die noch keine Endabrechnung vorliegt, handelt es sich um die Reisen nach Mallorca (13), USA (15), Madrid (16), Portugal (18), Turin (19), Aachen, Irland und Paris (21 bis 23), Florenz (26), Saudi-Arabien (27), Ungarn (28), Polen (29), Malaysia und Singapur (30 bzw 31) sowie Israel (32); diesbezüglich kann es daher noch zu Veränderungen kommen.

 

 

Zu den Fragen 13 und 15

 

Für den Rest des heurigen Jahrs sind folgende Auslandsreisen in Aussicht in genommen:

26.9.1996:          Eröffnung einer österreichischen Kunstausstellung in Bonn, anschließend Zusammentreffen mit dem deutschen Bundeskanzler

9. - 10.10.1996: Peking

 

Weiters sind für Oktober/November 1996 (ein genauer Termin steht derzeit noch nicht fest) ein trilaterales Treffen der Regierungschefs von Österreich, Ungarn und der Slowakei in Banska Bystrica sowie meine Teilnahme am Europäischen Ratsgipfel in Dublin geplant.

 

 

Zu Frage 14:

 

Wie bereits in Beantwortung der Frage 2 ausgeführt, dienen meine Auslandsreisen vor allem der Durchsetzung der außen- und sicherheitspolitischen Ziele Österreichs sowie der Verfolgung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen unseres Landes.  Meine Reise nach Israel stand darüber hinaus im Zeichen der aktiven Beteiligung Österreichs am Nahost-Friedensprozeß.

 

BEILAGE (Tabelle) NICHT SCANBAR !!!