1217/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald StadIer und Kollegen haben

an mich eine schriftIiche Anfrage, betreffend Drogendelikte in VorarIberger Drogen-

beratungsstellen, gerichtet und foIgende Fragen gestellt:

 

,1 . Wie oft wurde bisher die Justiz im Zusammenhang mit den beiden Beratungs-

stellen bemüht?

 

2. Sind bei Gericht zur Zeit Verfahren wegen der geschilderten Sachverhalte ge-

gen H.l.O.B. oder Ex & Hopp-Vertreter anhängig bzw wurden derartige Verfah-

ren durchgeführt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?''

 

 

lch beantworte diese Fragen wie foIgt:

 

Zu 1 :

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde bisher einmal, und zwar im Frühjahr 1996

im Zusammenhang mit der Drogenberatungsstelle Ex & Hopp in Dornbirn, befaßt.

Zur Überprüfung der Vorwürfe des Handelns und des Konsums von Suchtgift unter

den Augen der Drogenberater hat die Staatsanwaltschaft die Kriminalabteilung des

Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg mit Erhebungen beauftragt. Da die

 

Vorwürfe nicht konkretisiert werden konnten, hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch

 

keinen Grund für weitere strafrechtliche Verfolgungsschritte gefunden (§ 90

 

Abs 1 StPO).

 

 

 

Zu 2: ..

 

Solche Strafverfahren sind und waren nicht anhängig.