1289/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger , Wabl , Freundinnen und

 

Freunde haben am O3. 0ktober 1996 unter der Nr. 1353/J an den

 

Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische An-

 

frage betreffend "Großaufmärsche des sogenannten ' dritten Lagers '

 

(rechtsextreme Burschenschaften , Ring Volkstreuer Verbände , Die

 

Freiheitlichen) in Graz (25 . 0ktober bis 27 . 0ktober 1996) und in

 

Wien , 30. November 1996" gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :

 

1 . Welche staatspolizeilichen Erkenntnisse liegen im einzelnen

über folgende an den rechten Aufmärschen beteiligten Verei-

nigungen bzw. deren Recken vor :

Ring Volkstreuer Verbände

Wiener Korporationsring

Burschenschaftliche Gemeinschaft

Deutsche Burschenschaften in Österreich

Österreichischer Pennälerring

ARGE Grazer Burschenschaften

Burschenschaft 0lympia , Wien

Burschenschaft Teutonia , Wien

Burschenschaft Gothia , Wien

Burschenschaft Brixia , Innsbruck

Burschenschaft Arminia , Graz

Burschenschaft Marcho-Teutonia , Graz

Burschenschat Allemannia , Graz

Burschenschaft Cheruskia , Graz

Burschenschaft Frankonia , Graz

BurschenschaftGermania , Graz

Burschenschaft Stiria , Graz

Burschenschaft Vandalia , Graz

Burschenschaft Gothia , Graz

Burschenschaft Bruna-.Sudetia , Wien

Technische Burschenschaft Marko-Germania , Pinkafeld

Burschenschaft Leder , Leoben

 

Burschenschaft Eisen , Leoben

Sängerschaft Skalden, Innsbruck

Sängerschaft Barden , Wien

Verein Deutscher Studenten

Nach Aktivitäten in Innsbruck , Graz , Wien, Linz und

Salzburg aufqeschlüsselt.

 

2. Welche staatsoolizeilichen Erkenntnisse liegen über die

"Freiheitlichen Akademikerverbände" (nach Bundesländern! )

und deren Organ "Aula" vor?

 

3. Wie viele wegen NS-Wiederbetätigunq verurteilte bzw.

angeklagte Rechtsextremisten sind bzw. waren Mitqlied

der unter 1) und 2) genannten 0rganisationen?

 

4. Wie viele und welche der oben genannten 0rganisationen

wurden bereits wegen Verstößen gegen das NS-Verbotsqesetz

überprüft , behördlich aufgelöst bzw. nach dem Verwaltungs-

gesetz bestraft?

 

5. Welche staatsoolizeilichen Überwachungsmaßnahmen werden ge-

troffen , um weitere Verstöße gegen einschlägige Verfassungs

bestimmungen bei diesen Burschenschafter-Spektakeln zu

verhindern bzw. ahnden? Welche Kosten entstehen daraus?

 

6. Ist Ihnen bekannt, daß dieses Milieu seit über dreißig

Jahren aufs innigste mit blutigem Terrorismus verbunden

ist ( "Südtirol-Bumser")?

Welche Maßnahmen werden ergriffen , um Leib und Leben

Unschuldiger zu schützen?

Welche Kosten entstehen daraus?

 

7. Werden Vorkehrungen getroffen, um das massive Einsickern

rechtsextremistischer und neonazistischer Aktivisten aus

dem benachbarten Ausland zu verhindern bzw. erschweren?

Wenn ja, worin bestehen diese Maßnahmen und welche Kosten

entstehen daraus? Wenn nein, warum nicht?

 

8. Wird - in Anbetracht der in diesen Kreisen gepfloqenen,

"akademischen" Trinksitten - ausreichend dafür Sorge getra-

gen, daß unbeteiligte Wiener BürgerInnen vor Anpöbelungen

und Belästigungen durch Kommersteilnehmer qeschützt werden?

Wenn ja, wie?

 

9. Welche Vorkehrungen wurden getroffen , um zu verhindern, daß

bei solchen Gelegenheiten üblicherweise volltrunkene rechte

"Akademiker" andere Verkehrsteilnehmer gefährden? .Sind

Alkoholkontrollen vorgesehen?

Wie viele Alkomaten kommen zum Einsatz? Welche Kosten

entstehen daraus?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

Zu den Fragen 1 , 2 und 4 :

 

Soweit über die aufgezählten Vereinigungen bzw. deren 0rgane ,

Funktionäre oder Mitglieder staatspolizeilich relevante Erkennt-

nisse bestehen , stehen einer Auskunft darüber die Verpflichtung

zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit entgegen. Verstöße gegen die

Rechtsordnung werden selbstverständlich rigoros geahndet , wobei

im Falle juristischer Personen strafbare Handlungen nur den nach

außen vertretungsbefugten Personen zugerechnet werden können. Zu

einer behördlichen Auflösung von Vereinen ist es in diesem Be-

reich in den letzten Jahren nicht gekommen.

 

Zu Frage 3 :

 

Statistische Aufzeichnungen dieser Art werden bei den Sicher-

heitsbehörden nicht geführt.

 

Zu Frage 5 :

 

Es werden jeweils die nach den konkreten Umständen erforderlichen

Überwachungsmaßnahmen getroffen. Wahrgenommene Gesetzesverstöße

werden selbstverständlich geahndet. Diese Tätigkeit fällt in den

allgemeinen Aufgabenbereich der Sicherheitsbehörden , sodaß spe-

zielle Kosten daraus nicht erwachsen.

 

Zu Frage 6 :

 

Verbindungen zwischen der Südtirol-Szene und burschenschaftlichen

Vereinigungen sind aus der Vergangenheit bekannt . Es werden je-

weils die nach der aktuellen staatspolizeilichen Informationslage

notwendig erscheinenden Maßnahmen getroffen ; spezielle Kosten

entstehen dadurch nicht.

Zu Frage 7 :

 

Rechtsextremistischen und neonazistischen Aktivitäten jeglicher

Art , einschließlich diesbezüglicher Einflüsse aus dem Ausland ,

wird von den österreichischen Sicherheitsbehörden unter Ausschöp-

fung aller rechtlichen Möglichkeiten begegnet . Dies geschieht

ebenfalls im Rahmen der laufenden Aufgabenbesorgung. Über Details

dieser Maßnahmen kann ich aus polizeitaktischen Gründen keine

Auskunft geben. Zusätzliche Kosten erwachsen daraus nicht.

 

Zu den Fragen 8 und 9 :

 

Es werden von den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihres Zuständig-

keitsbereichs jeweils die dem Charakter und der Größenordnung der

Veranstaltung entsprechenden Vorkehrungen getroffen. Die konkre-

ten Maßnahmen richten sich nach der aktuellen Situation. Zusätz-

liche Kosten entstehen dadurch nicht.