1289/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger , Wabl , Freundinnen und
Freunde haben am O3. 0ktober 1996 unter der Nr. 1353/J an den
Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend "Großaufmärsche des sogenannten ' dritten Lagers '
(rechtsextreme Burschenschaften , Ring Volkstreuer Verbände , Die
Freiheitlichen) in Graz (25 . 0ktober bis 27 . 0ktober 1996) und in
Wien , 30. November 1996" gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :
1 . Welche staatspolizeilichen Erkenntnisse liegen im einzelnen
über folgende an den rechten Aufmärschen beteiligten Verei-
nigungen bzw. deren Recken vor :
Ring Volkstreuer Verbände
Wiener Korporationsring
Burschenschaftliche Gemeinschaft
Deutsche Burschenschaften in Österreich
Österreichischer Pennälerring
ARGE Grazer Burschenschaften
Burschenschaft 0lympia , Wien
Burschenschaft Teutonia , Wien
Burschenschaft Gothia , Wien
Burschenschaft Brixia , Innsbruck
Burschenschaft Arminia , Graz
Burschenschaft Marcho-Teutonia , Graz
Burschenschat Allemannia , Graz
Burschenschaft Cheruskia , Graz
Burschenschaft Frankonia , Graz
BurschenschaftGermania , Graz
Burschenschaft Stiria , Graz
Burschenschaft Vandalia , Graz
Burschenschaft Gothia , Graz
Burschenschaft Bruna-.Sudetia , Wien
Technische Burschenschaft Marko-Germania , Pinkafeld
Burschenschaft Leder , Leoben
Burschenschaft Eisen , Leoben
Sängerschaft Skalden, Innsbruck
Sängerschaft Barden , Wien
Verein Deutscher Studenten
Nach Aktivitäten in Innsbruck , Graz , Wien, Linz und
Salzburg aufqeschlüsselt.
2. Welche staatsoolizeilichen Erkenntnisse liegen über die
"Freiheitlichen Akademikerverbände" (nach Bundesländern! )
und deren Organ "Aula" vor?
3. Wie viele wegen NS-Wiederbetätigunq verurteilte bzw.
angeklagte Rechtsextremisten sind bzw. waren Mitqlied
der unter 1) und 2) genannten 0rganisationen?
4. Wie viele und welche der oben genannten 0rganisationen
wurden bereits wegen Verstößen gegen das NS-Verbotsqesetz
überprüft , behördlich aufgelöst bzw. nach dem Verwaltungs-
gesetz bestraft?
5. Welche staatsoolizeilichen Überwachungsmaßnahmen werden ge-
troffen , um weitere Verstöße gegen einschlägige Verfassungs
bestimmungen bei diesen Burschenschafter-Spektakeln zu
verhindern bzw. ahnden? Welche Kosten entstehen daraus?
6. Ist Ihnen bekannt, daß dieses Milieu seit über dreißig
Jahren aufs innigste mit blutigem Terrorismus verbunden
ist ( "Südtirol-Bumser")?
Welche Maßnahmen werden ergriffen , um Leib und Leben
Unschuldiger zu schützen?
Welche Kosten entstehen daraus?
7. Werden Vorkehrungen getroffen, um das massive Einsickern
rechtsextremistischer und neonazistischer Aktivisten aus
dem benachbarten Ausland zu verhindern bzw. erschweren?
Wenn ja, worin bestehen diese Maßnahmen und welche Kosten
entstehen daraus? Wenn nein, warum nicht?
8. Wird - in Anbetracht der in diesen Kreisen gepfloqenen,
"akademischen" Trinksitten - ausreichend dafür Sorge getra-
gen, daß unbeteiligte Wiener BürgerInnen vor Anpöbelungen
und Belästigungen durch Kommersteilnehmer qeschützt werden?
Wenn ja, wie?
9. Welche Vorkehrungen wurden getroffen , um zu verhindern, daß
bei solchen Gelegenheiten üblicherweise volltrunkene rechte
"Akademiker" andere Verkehrsteilnehmer gefährden? .Sind
Alkoholkontrollen vorgesehen?
Wie viele Alkomaten kommen zum Einsatz? Welche Kosten
entstehen daraus?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu den Fragen 1 , 2 und 4 :
Soweit über die aufgezählten Vereinigungen bzw. deren 0rgane ,
Funktionäre oder Mitglieder staatspolizeilich relevante Erkennt-
nisse bestehen , stehen einer Auskunft darüber die Verpflichtung
zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit entgegen. Verstöße gegen die
Rechtsordnung werden selbstverständlich rigoros geahndet , wobei
im Falle juristischer Personen strafbare Handlungen nur den nach
außen vertretungsbefugten Personen zugerechnet werden können. Zu
einer behördlichen Auflösung von Vereinen ist es in diesem Be-
reich in den letzten Jahren nicht gekommen.
Zu Frage 3 :
Statistische Aufzeichnungen dieser Art werden bei den Sicher-
heitsbehörden nicht geführt.
Zu Frage 5 :
Es werden jeweils die nach den konkreten Umständen erforderlichen
Überwachungsmaßnahmen getroffen. Wahrgenommene Gesetzesverstöße
werden selbstverständlich geahndet. Diese Tätigkeit fällt in den
allgemeinen Aufgabenbereich der Sicherheitsbehörden , sodaß spe-
zielle Kosten daraus nicht erwachsen.
Zu Frage 6 :
Verbindungen zwischen der Südtirol-Szene und burschenschaftlichen
Vereinigungen sind aus der Vergangenheit bekannt . Es werden je-
weils die nach der aktuellen staatspolizeilichen Informationslage
notwendig erscheinenden Maßnahmen getroffen ; spezielle Kosten
entstehen dadurch nicht.
Zu Frage 7 :
Rechtsextremistischen und neonazistischen Aktivitäten jeglicher
Art , einschließlich diesbezüglicher Einflüsse aus dem Ausland ,
wird von den österreichischen Sicherheitsbehörden unter Ausschöp-
fung aller rechtlichen Möglichkeiten begegnet . Dies geschieht
ebenfalls im Rahmen der laufenden Aufgabenbesorgung. Über Details
dieser Maßnahmen kann ich aus polizeitaktischen Gründen keine
Auskunft geben. Zusätzliche Kosten erwachsen daraus nicht.
Zu den Fragen 8 und 9 :
Es werden von den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihres Zuständig-
keitsbereichs jeweils die dem Charakter und der Größenordnung der
Veranstaltung entsprechenden Vorkehrungen getroffen. Die konkre-
ten Maßnahmen richten sich nach der aktuellen Situation. Zusätz-
liche Kosten entstehen dadurch nicht.