1307/AB

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1336/J-NR/96 betreffend Personalvertreter bei

Lehrern, die die Abgeordneten Josef Meisinger und KollegInnen am 3. Oktober 1996 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

1. Wie beurteilen Sie den dargestellten Sachverhalt bei der Personalvertretung des

ober”sterreichischen Landesschulrates?

 

Antwort:

Der Sachverhalt bezglich der Personalverwaltung beim Landesschulrat fr Ober”stereich ist

einseitig und ohne Hinweis aufZusammenh„nge dargestellt worden.

 

Die parlamentarische Anfrage geht von den Mehrdienstleistungen der Werkst„ttenlehrer der

H”heren technischen Bundeslehranstalt, 4020 Linz, Paul-Hahn-Straáe 4, aus, was aber dem

Gleichheitsgrundsatz widerspricht, da es in manchen Bundesl„ndern eine Anzahl technisch-

gewerblicher Schulen mit nur wenigen Mehrdienstleistungen gibt - w„ren nun Lehrer dieser

Schule Personalvertreter, dann k”nnte man keinesfalls auf einen repr„sentativen Durchschnitt

verweisen - somit ist von den Mehrdienstleistungen aller Werkst„ttenlehrer an technisch-gewerb-

lichen Lehranstalten im Bereich des Landesschulrates fr Ober”stereich auszugehen.

2. Finden Sie in diesem Fall den Gleichheitsgrundsatz gegeben?

 

Antwort:

Der Gleichheitsgrundsatz ist im Vergleich zu den Fachkollegen des genannten Lehrers nicht

verletzt worden.

 

 

3. Hat der ober”sterreichische Landesschulrat gesetzeskonform gehandelt, indem er den

šberstundenschnitt des betreffenden Personalvertreters nicht auf 6 WE reduzierte?

 

Antwort:

Der Landesschulrat fr Ober”stereich hat gesetzeskonform gehandelt.

 

 

4. Wenn ja, warum?

 

Antwort:

Der Mehrdienstleistungsdurchschnitt der Werkst„ttenlehrer technisch-gewerblicher Lehranstalten

im Bereich des Landesschulrates fr Ober”stereich betrug im Schuljahr 1995/96 11,56. Eine

Žnderung der Berechnungen kann nach Vorliegen neuer Vergleichswerte erfolgen.

 

 

5. Wenn nein, was werden Sie in dem konkreten Fall gegen die vom Landesschulrat nicht

gesetzeskonforme Regelung unternehmen?'

 

Antwort:

Die Handhabung der bestehenden Bestimmungen durch den Landesschulrat fr Ober”sterreich

erfolgt ordnungsgem„á.

 

 

6. Warum wird die in der Anfragebeantwortung (1473/AB) und vor allem dem darin beige-

fgten Erlaá des BMUK vom 25.11.1991 vorgeschriebene Regelung vom ober”ster-

reichischen Landesschulrat nicht eingehalten?

Antwort:

Die zitierte Regelung wird in allen Punkten eingehalten.

 

 

7. Welche „hnlichen F„lle sind Ihnen bei Personalvertretern in ™sterreich bekannt?

 

Antwort:

Es stellt eine Ausnahme dar, sollte ein freigestellter Lehrer fr die vergteten Mehrdienst-

leistungen keinen Gegenwert erbringen.

 

 

8. Werden Sie šberprfungen in diese Richtung anstellen?

 

Antwort:

Das Ergebnis der durchgefhrten Ermittlung ist ein weiteres Rundschreiben des Bundes-

ministeriums fr Untericht und kulturelle Angelegenheiten, das eine gerechte, aber auch sozial

vertr„gliche RegeIung garantieren wird. In kurzem zeitlichen Abstand wird sodann neuerlich eine

šberprfung aller Bundeslehrer, die als Personalvertreter freigestellt wurden, erfolgen.