1307/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1336/J-NR/96 betreffend Personalvertreter bei
Lehrern, die die Abgeordneten Josef Meisinger und KollegInnen am 3. Oktober 1996 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wie beurteilen Sie den dargestellten Sachverhalt bei der Personalvertretung des
ober”sterreichischen Landesschulrates?
Antwort:
Der Sachverhalt bezglich der Personalverwaltung beim Landesschulrat fr Ober”stereich ist
einseitig und ohne Hinweis aufZusammenh„nge dargestellt worden.
Die parlamentarische Anfrage geht von den Mehrdienstleistungen der Werkst„ttenlehrer der
H”heren technischen Bundeslehranstalt, 4020 Linz, Paul-Hahn-Straáe 4, aus, was aber dem
Gleichheitsgrundsatz widerspricht, da es in manchen Bundesl„ndern eine Anzahl technisch-
gewerblicher Schulen mit nur wenigen Mehrdienstleistungen gibt - w„ren nun Lehrer dieser
Schule Personalvertreter, dann k”nnte man keinesfalls auf einen repr„sentativen Durchschnitt
verweisen - somit ist von den Mehrdienstleistungen aller Werkst„ttenlehrer an technisch-gewerb-
lichen Lehranstalten im Bereich des Landesschulrates fr Ober”stereich auszugehen.
2. Finden Sie in diesem Fall den Gleichheitsgrundsatz gegeben?
Antwort:
Der Gleichheitsgrundsatz ist im Vergleich zu den Fachkollegen des genannten Lehrers nicht
verletzt worden.
3. Hat der ober”sterreichische Landesschulrat gesetzeskonform gehandelt, indem er den
šberstundenschnitt des betreffenden Personalvertreters nicht auf 6 WE reduzierte?
Antwort:
Der Landesschulrat fr Ober”stereich hat gesetzeskonform gehandelt.
4. Wenn ja, warum?
Antwort:
Der Mehrdienstleistungsdurchschnitt der Werkst„ttenlehrer technisch-gewerblicher Lehranstalten
im Bereich des Landesschulrates fr Ober”stereich betrug im Schuljahr 1995/96 11,56. Eine
Žnderung der Berechnungen kann nach Vorliegen neuer Vergleichswerte erfolgen.
5. Wenn nein, was werden Sie in dem konkreten Fall gegen die vom Landesschulrat nicht
gesetzeskonforme Regelung unternehmen?'
Antwort:
Die Handhabung der bestehenden Bestimmungen durch den Landesschulrat fr Ober”sterreich
erfolgt ordnungsgem„á.
6. Warum wird die in der Anfragebeantwortung (1473/AB) und vor allem dem darin beige-
fgten Erlaá des BMUK vom 25.11.1991 vorgeschriebene Regelung vom ober”ster-
reichischen Landesschulrat nicht eingehalten?
Antwort:
Die zitierte Regelung wird in allen Punkten eingehalten.
7. Welche „hnlichen F„lle sind Ihnen bei Personalvertretern in ™sterreich bekannt?
Antwort:
Es stellt eine Ausnahme dar, sollte ein freigestellter Lehrer fr die vergteten Mehrdienst-
leistungen keinen Gegenwert erbringen.
8. Werden Sie šberprfungen in diese Richtung anstellen?
Antwort:
Das Ergebnis der durchgefhrten Ermittlung ist ein weiteres Rundschreiben des Bundes-
ministeriums fr Untericht und kulturelle Angelegenheiten, das eine gerechte, aber auch sozial
vertr„gliche RegeIung garantieren wird. In kurzem zeitlichen Abstand wird sodann neuerlich eine
šberprfung aller Bundeslehrer, die als Personalvertreter freigestellt wurden, erfolgen.