1315/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Katharina Horngacher und Kollegen haben am
2.10.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1285/J betreffend
,,notwendige Erhöhung des Bäuerinnenwochengeldes/Betriebshilfe" gerichtet. Auf die
- aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage
beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1
Die bäuerIiche Betriebshilfe stellt eine überaus positiv zu bewertende Maßnahme
dar. Zielsetzung des entsprechenden Gesetzes ist es, die Bäuerinnen in der Zeit vor
und nach der Geburt (in der Regel 16 Wochen) mit HiIfe einer Arbeitskraft von der
Betriebsarbeit zu entlasten. Geldleistungen sollten dann erbracht werden, wenn
seitens der Versicherung keine Betriebshilfe zur Verfügung gestellt oder wegen der
örtlichen Lage des Betriebes nicht herangezogen werden kann.
Aus gesundheits- und famiIienpolitischen Erwägungen wäre daher ein Ausbau der
Betriebshilfestrukturen für den Bereich der Mutterschafts-Betriebshilfe
erstrebenswert, sodaß sich die Bäuerinnen schonen und auf die Geburt vorbereiten
bzw. intensiv dem neugeborenen Kind widmen können.
Vorbildwirkung hat in diesem Zusammenhang eine lnitiative der Wirtschaftskammer
Niederösterreich und der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
,,BetriebshiIfe für die Wirtschaft". Diese Initiative steIlt den Betrieben für die Zeit vor
und nach der Geburt gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung.
ad 2
Seit 1. Juli 1996 leistet der Familienlastenausgleichsfonds 70 % der Aufwendungen
(vorher 50 %) für die Betriebshilfe. Aufgrund der noch angespannten budgetären
Situation des FamilienlastenausgIeichsfonds werden sich in nächster Zeit nur schwer
Anpassungen erzielen lassen.
ad 3
Der Tagsatz von derzeit öS 250,- hätte aufgrund der lndexanpassung öS 375,- zu
betragen (Steigerung von Juli 1982 bis September 1996 um 50 %).
Der Familienlastenausgleichsfonds hätte im Falle einer entsprechenden Erhöhung
der Betriebshilfe nur für Bäuerinnen rund öS 26 Mio an zusätzlichen Mitteln aufzu-
wenden - als Berechnungsbasis wurden die Bezieherinnenzahl für 1 995 (2625) so-
wie eine Dauer von 113 Tagen/Anlaßfall (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der
Geburt sowie der Entbindungstag) herangezogen.