133/AB

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

betreffend die schriftliche Anfrage der Abg.

Haigermoser und Kollegen vom 1. Februar 1996,

Nr. 78/J-NR/ 1 996, "Feldversuch für ein alternatives

Gebührenmodell im Telefonbereich"

 

 

Zum Motive

 

Die Staffelung der Telefongebühren nach Tarifzonen berücksichtigt den technischen Aufwand, der bei Herstellung von Verbindungen über größere Distanzen gegeben ist.  Entsprechend der Einführung und optimalen Nutzung moderner Technologien wurden Gespräche über größere Distanzen in den letzten Jahren erheblich verbilligt.  Zusätzlich wurden durch die Ausweitung des Ortstarifs auf Ferngespräche bis zu 25 km Entfernung früher bestandene Standortnachteile im ländlichen Bereich abgebaut.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

"Werden Sie der Bitte um Unterstützung bei der Durchführung des obengenannten Feld­versuches nachkommen?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Wenn ja, bis wann und in welcher Form werden Sie dies tun?"

 

Ganz grundsätzlich ist festzuhalten, daß gemäß den ONP-Richtlinien ("Open Network Provi­sion") eine gleichartige Leistung 'jedem Kunden zum gleichen Preis angeboten werden muß.  Da die ONP-Richtlinien auch auf Pilotprojekte anzuwenden sind und'es sich im vorliegenden Fall um keine Sonderleistung, sondern um eine Sonderbehandlung der Telefonkunden im Bundesland Salzburg handeln würde, kann die gewünschte zeitlich begrenzte Umsetzung des Feldversuches schon aus rechtlichen Gründen nicht in Erwägung gezogen werden.

Darüber hinaus ist aus technischen Überlegungen festzuhalten, daß das in Rede stehende Gebührenmodell enorme technische Änderungen und Neuinvestitionen notwendig machen würde, welche aller Voraussicht nach nicht durch die vorgeschlagene pauschalierte Tarif­struktur abgedeckt werden könnten.

Wirtschaftlich betrachtet würde ein derartiger Vorschlag mit Einsatz eines pauschalierten Gebührenmodells den praktischen Gegebenheiten (Kostenwahrheit etc.) bzw. auch den Bedürf­nissen der Teilnehmer nicht entsprechen.