1336AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.Ing. Prinzhorn und Kollegen haben am 3. Oktober 1996

unter der Nr. 1317/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Reformpläne

für das Statistische Zentralamt (ÖSTAT) gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

'' 1 . Wurde vom ÖSTAT die Umstellung auf die innerhalb der EU verwendeten Normen bei Erhe-

bung und Auswertung von Datenmaterial mittlerweile vollzogen?

2. Welche Erhebungen hat das ÖSTAT im Jahr 1996 gestrichen, welche bisher erstellten Stati-

stiken wird das ÖSTAT heuer nicht mehr vorlegen?

3. Besteht die Absicht, dem ÖSTAT die von Präsident Erich Bader geforderten 200 zusätzlichen

Mitarbeiter doch noch zur Verfügung zu stellen?

4. Welche wesentlichen Ergebnisse erbrachte die jüngst durchgeführte Analyse des ÖSTAT

durch die staatliche Finanzierungsgarantiegesellschaft?

5. Ist die angekündigte Ausschreibung für eine Ablauf- und Organisationsanalyse des ÖSTAT

bereits erfolgt?

6. Welche Maßnahmen zur Reorganisation des ÖSTAT werden Sie setzen?

7. Durch welche Maßnahmen sollen unnotwendige Doppelerhebungen des ÖSTAT in Hinkunft

vermieden werden?

8. Werden Sie den Plan einer teilweisen Zusammenlegung des Bundesrechenamtes mit dem

ÖSTAT unterstützen?

9. Welche Vorteile erwarten Sie von der Zuerkennung einer Teilrechtsfähigkeit für das ÖSTAT

bzw. mit welchen Erlösen aus dem Verkauf von Datenmaterial kann im Falle einer Verwirk-

lichung dieser Pläne gerechnet werden?

 

10. Werden Sie den Plan einer Ausgliederung und nachfolgenden Privatisierung des ÖSTAT

unterstützen, und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen könnte ein derartiges Vorhaben

verwirklicht werden?''

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Ich halte eingangs fest, daß die Ausführungen des Instituts für Höhere Studien (IHS), wie mir der

Präsident des Östereichischen Statistischen Zentralamts versichert, in dieser Form nicht

zutreffend ist:

 

Die Wirtschaftsstatistiken und die sonstigen für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)

benötigten Statistiken seien nach wie vor im überwiegenden Umfang und trotz aller Umstellungen

verfügbar gewesen bzw. verfügbar.

 

Die vorgebrachte Kritik kann sich demnach nur auf die Außenhandelsstatistik, insbesondere den

INTRASTAT-Teil, der Jahre 1995 und 1996 sowie auf die Produktions- und Auftragsstatistik

Industrie für das Jahr 1996 beziehen.

 

Im INTRASTAT-Bereich handelt es sich um eine völlige Neubasierung des gesamten Erhebungs-

modus der Außenhandelsstatistik für den EU-Raum, insbesonders mit neuen Respondenten (Un-

ternehmen statt Zollverwaltung) und mit neuen Systematiken (Kombinierte Nomenklatur). Die

vorübergehende Verzögerung und behauptete schlechte Qualität ist vor allem durch eine unerwar-

tet hohe Anzahl von Fehlmeldungen zu erklären.

 

Im Bereich der Industriestatistik sind ab 1996 analoge tiefgreifende Neuerungen der Meldemoda-

litäten wirksam geworden, die zu ähnlichen Problemen bei den meldepflichtigen Unternehmen

führten. Die Rate an verwertbaren Rückmeldungen liegt daher bis dato unter 50 %.

 

In beiden Bereichen handelt es sich um Neuerungen, die durch den Beitritt Österreichs zur Euro-

päischen Union bedingt wurden. Zur weiteren Vorgangsweise (Stichwort: "Behebung des

Datennotstands") merke ich ergänzend an, daß INTRASTAT für das Berichtsjahr 1995 bereits

komplett vorliegt; bis Ende dieses Jahres werden Ergebnisse für das erste und zweite Quartal 1996

verfügbar sein. Ergebnisse der Industriestatistik werden per Jahresende vorliegen.

 

Um den Erfordernissen der VGR Rechnung tragen zu können, wurde im Bereich des Östereichi-

schen Statistischen Zentralamts eine Prioritätensetzung bei der Aufgabenverteilung vorgenom-

men; die vorgeschilderte Erstattung der VGR ist planmäßig erfolgt.

 

 

Zu Frage 1 :

Die generelle Umstellung auf die innerhalb der Europäischen Union verwendeten Normen ist

sowohl bei den Erhebungen als auch bei der Auswertung von Datenmaterial vollzogen worden.

 

Hervorzuheben ist, daß die Umstellung der österreichischen Volkswirtschaftlichen Gesamtrech-

nung - soweit sie vom Österreichischen Statistischen Zentralamt durchzuführen ist - auf das

Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG'79) bereits erfolgt ist.

 

Gemäß der Richtlinie des Rats zur Harmonisierung der Berechnung des Bruttosozialprodukts

(89/130) wurde ein detailliertes Methodeninventar erstellt, verbunden mit einer kompletten Neu-

berechnung. Die BSP-Meldungen an die Europäische Kommission für die Eigenmittelberechnung

erfolgte termingerecht zum 1. Oktober 1996 für die Jahre 1988 bis 1995.

 

Darüber hinausgehende zusätzlich durchzuführende Arbeiten auf Grundlage verschiedener Kom-

missionsentscheidungen zur Harmonisierung, insbesondere zur Vollständigkeit der Bruttosozial-

produkts-Berechnung, liegen im Einklang mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten im rechtlich vorge-

sehenen Zeitplan.

 

Für die fiskalischen Maastrichter Konvergenzkriterien (Öffentliches Defizit, Öffentlicher Schul-

denstand) werden bereits seit dem EU-Beitritt Österreichs die notwendigen statistischen Arbeiten

durchgeführt und den nationalen Stellen sowie der EU-Kommission termingerecht übermittelt.

 

 

Zu Frage 2:

Folgende Statistiken hat das Österreichische Statistische Zentralamt nach einer Überprüfung durch

die Finanzierungsgarantie-Gesellschaft m.b.H. (FGG) im Rahmen einer unter dem Vorsitz von

Staatssekretär Mag. SCHLÖGL tätigen Arbeitsgruppe im Jahr l996 gestrichen bzw. wird das

Österreichische Statistische Zentralamt heuer nicht mehr vorlegen:

a) Berufsanalyse

b) Wahlstatistik

c) Straßenverkehrszählung

d) Grunderwerbstatistik

e) Gewerbesteuerstatistik

f) Bodenseeatlas

g) die Statistik über den Gesundheitszustand der Schuljugend.

 

 

Zu Frage 3 :

 

Nein; über den Stellenplan 1997 hinausgehende Personalaufnahmen sind weder vorgesehen noch

möglich. Die Durchführung der nötigen statistischen Arbeiten und Erhebungen ist durch interne

Umschichtungen und sonstige organisatorische Maßnahmen sicherzustellen.

 

 

Zu Frage 4:

 

Die FGG untersuchte insgesamt l58 Statistikbereiche. Nur 12 davon unterliegen nicht einem

gesetzlichen Auftrag. Überlegungen hinsichtlich einer Reorganisation und Effizienzsteigerung in

weiteren Statistikbereichen sind im Gang.

 

 

Zu Frage 5 :

Das Vergabeverfahren für eine Ablauf- und Organisationsanalyse des Österreichischen Statisti-

schen Zentralamts steht unmittelbar vor dem Abschluß. Die Analysearbeiten sollen noch vor Jah-

resende beginnen.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Konkrete Maßnahmen können erst nach Abschluß der bereits erwähnten Organisations- und Ab-

laufanalyse des Österreichischen Statistischen Zentralamts definiert werden. Ich weise aber darauf

hin, daß die FGG in ihrer Analyse der gesamten Statistikproduktion des Amts keine "unnotwendi-

gen Doppelerhebungen des Österreichischen Statistischen Zentralamts'' feststellen konnte. Im

Zuge der Erstellung des Arbeitsprogramms des Amts, welche auf der Basis des EU-Statistik-Ar-

beitsprogramms im Rahmen des institutionalisierten Beratungssystems (Fachbeiräte und Statisti-

sche Zentralkommission) erfolgt, ist sichergestellt, daß keine derartigen "Doppelerhebungen" er-

folgen.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesrechenamt und das Österreichische Statistische Zentralamt haben unterschiedlich

definierte gesetzliche Aufträge. Eine Zusammenlegung dieser Ämter wird daher nicht in Aussicht

genommen. Ich habe allerdings eine Prüfung von allfälligen Synergieeffekten bei einer engeren

Kooperation zwischen dem Bundesrechenamt und dem Österreichischen Statistischen Zentralamt

im EDV-Bereich veranlaßt.

 

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit für das Österreichische Stati-

stische Zentralamt werden derzeit geprüft. Dadurch sollen dem Österreichischen Statistischen

Zentralamt Einnahmen ermöglicht werden, die im einzelnen noch nicht quantifizierbar sind. Wei-

tergehende Überlegungen werden von den Erfahrungen, die mit der Teilrechtsfähigkeit gemacht

werden, abhängen.