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Einleitend möchte ich die anfragenden Abgeordneten bitten, nicht nur die Zeitungs-

meldungen, sondern auch die Antworten auf Parlamentarische Anfragen zur Aktion

8000 zu lesen, dazu werden sie verteilt. ln Wiederholung dieser lnformationen stelle

ich nachdrücklich fest, daß der Zweck der ,,Aktion 8000" niemals in der Subvention

von Vereinen lag. Die Förderung wurde ausschließlich unter Verfolgung arbeits-

marktpolitischer Zielsetzungen für die Beschäftigung von Personen gewährt.

 

Ziel des Förderprogrammes ,,Aktion 8000" war die Beseitigung von (Langzeit-)

Arbeitslosigkeit durch die

* Schaffung von Arbeitsplätzen für schwer vermittelbare Personen;

* Verbesserung der Vermittlungschancen dieses Personenkreises;

* Erschließung innovativer Beschäftigungsmöglichkeiten.

 

Der Verein ,,lnternationales Wasserstoff-lnstitut" erhieIt letztmalig für die

Beschäftigung LangzeitarbeitsIoser 1987 Förderungsmittel aus der Aktion 8000.

Nun zu lhren konkreten Fragen:

 

Frage 1 :

Wurde die von lhnen angekündigte Überprüfung aller Subventionsempfänger der

Aktion 8000 mittlerweile durchgeführt?

 

Antwort:

Entsprechend meiner Ankündigung wurde 1995 eine neuerliche Überprüfung des

Einsatzes dieses Förderungsinstrumentes durchgeführt. Gleichzeitig wurde eine län

gerfristige Forschungsarbeit fertiggestellt, die der Aktion 8000 beachtliche arbeits-

marktpolitische Effizienz bescheinigte, die sich auch im internationalen Vergleich

sehen lassen kann. Mehr als die Hälfte der vormals Langzeitarbeitslosen konnten

nach der Förderung in ein dauerhaftes Dienstverhältnis eingegliedert werden.

 

Frage 2:

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen Sie bei der Überprüfung?

 

Antwort:

Das Ergebnis dieser Überprüfung ergab, daß

* hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit und Einhaltung der Ziel-

vorgaben keinerlei Mißbräuche - mit Ausnahme eines ohnehin gerichtlich anhängi-

gen Verfahrens - aufgefunden wurden und

* die globalen Beschäftigungseffekte auch dort erzielt wurden, wo von Beobachtern

daran massiv gezweifelt wurde (siehe Parlamentarische Anfragen zu einer Reihe

von Vereinen im Vorjahr).

 

Frage 3:

Wurde bei dieser Überprüfung die Vereinspolizei beigezogen?

 

Antwort:

Nein.

Frage 4:

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese?

 

Antwort:

Entfällt.

 

Frage 5:

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

lm Rahmen des Bewilligungsverfahrens der Aktion 8000 - Förderungen waren von

den Vereinen Amtsbestätigungen und Nichtuntersagungsbescheide der Vereinspo-

lizei vorzulegen. Eine zusätzliche Einbindung war nicht zu veranlassen. Hinsichtlich

der Aktivitäten der Vereinspolizei ersuche ich, allfällige Anfragen an den Bundes-

minister für lnneres zu richten. -

 

Frage 6:

Beabsichtigen Sie neue Richtlinien für die Förderungsvergabe zu erstellen?

 

Antwort:

Nein. Die Richtlinien wurden auf mein Betreiben aufgrund der Ereignisse im Vorjahr

überarbeitet und vom Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice am 19.12.1995

beschlossen. Sie traten mit 1.1.1996 in Kraft.

 

Frage 7:

Wenn ja, wann ist mit der Einführung der neuen Richtlinien zu rechnen?

 

Antwort:

Siehe Beantwortung der Frage 6.

 

Frage 8:

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

 

Siehe Beantwortung der Frage 6.

 

 

 

Frage 9:

 

Werden Sie bei einer künftigen Förderungsvergabe die Vereinspolizei mit einbezie-

 

 

hen?

 

 

 

Antwort:

 

Die Vereinspolizei war auch in der Vergangenheit vor der Förderungsvergabe

 

einbezogen. Diese Praxis wird vom Arbeitsmarktservice fortgeführt.