1401/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage, betreffend den Verfahrensstand im Fall Dr. Pösel,

Dipl.lng. Hanreich und Mag. Klima, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

'1. Welche konkreten Ermittlungsschritte sind aufgrund der am 7. Juli 1995 durch

einige betroffene Frächter bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingebrach-

ten Sachverhaltsbekanntgabe wegen der vermutlich rechtswidrigen Ausnah-

me liechtensteinischer Frächter von Bestimmungen des Güterverkehrsge-

setzes bisher gesetzt worden?

2. Welche Personen werden nach dem derzeitigen Ermittlungsstand verdächtigt

und welche Delikte werden ihnen jeweils vorgeworfen?

3. Wann ist jeweils mit der Einleitung einer Voruntersuchung bzw. einer Ankla-

geschrift zu rechnen?

4. Wie lauten die bisher in dieser Strafsache (in der Sachverhaltsbekanntgabe

wird unter anderen Bundesminister Mag. Viktor Klima verdächtigt) von der

Staatsanwaltschaft bzw. der Oberstaatsanwaltschaft erstatteten Berichte je-

weils im Wortlaut?

 

5. Welche Stellungnahmen bzw. Weisungen wurden bisher in dieser Angele-

genheit vom Bundesministerium für Justiz bzw. der Oberstaatsanwaltschaft

erteilt (bitte ebenfalls im Wortlaut)?"

Ich beantworte diese Fragen wie folgt: -

Zu 1,4 und 5:

Die beim Landesgericht Feldkirch eingebrachte Anzeige wurde gemäß § 51 StPO

an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten. Diese hat den Sachverhalt dahingehend

beurteilt, daß das zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Öster-

reich geschlossene bilaterale Abkommen (BGBl 1 921/1 36), das nach allgemeinen

völkerrechtlichen Grundsätzen vom innerstaatlichen Güterbeförderungsgesetz 1993

unberührt geblieben sei, die Güterbeförderung völlig liberalisiert habe. Die Anzeige

wurde daher gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.

Abgesehen von der Stellungnahme zu der gegenständlichen Anfrage sind in der

Strafsache keine Berichte erstattet und auch keine Weisungen erteilt worden.

Zu 2 und 3:

Das - aus Anlaß der gegenständlichen Anfrage - von der Oberstaatsanwaltschaft

Wien mitgeteilte Vorhaben, die Staatsanwaltschaft Wien zu ergänzenden Sachver-

haltserhebungen unter dem Aspekt des nunmehr maßgebenden EU-Rechts anzu-

weisen, wurde vom Bundesministerium für Justiz genehmigt.

Das Strafverfahren wird derzeit gegen unbekannte Täter geführt. Die weitere An-

tragstellung der Staatsanwaltschaft Wien wird von den Ermittlungsergebnissen ab-

hängen.