1402/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreffend Drogentoter in der Strafanstalt Hirtenberg, ge-
richtet und folgende Fragen gestellt:
"1. Ist es richtig, daß ein Insasse der Strafanstalt Hirtenberg an einer Überdosis
Drogen gestorben ist?
2. Wie können sich Häftlinge eine derartige Menge an Drogen verschaffen, die
ausreicht, um daran zu sterben zu können?
3. Glauben Sie, daß Drogen von Besuchern in die Haftanstalten eingeschleust
werden können? Wenn ja, was werden Sie tun, um das in Zukunft zu unterbin-
den?
4. Welche Konsequenzen werden Sie aus diesem Fall von tödlich endendem
Drogenkonsum in der Strafanstalt Hirtenberg ziehen?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Anfrage bezieht sich offensichtlich auf den Tod des Strafgefangenen der Justiz-
anstalt Hirtenberg Herbert P. Der Genannte wurde am 2.1O.1996 bei der Früh-
stücksausgabe im Bett liegend und nicht ansprechbar vorgefunden. Nach erster Hil-
feleistung wurde er mit dem Notarztwagen in das Krankenhaus Baden gebracht, wo
er kurz darauf verstarb. Die Todesursache steht derzeit noch nicht fest, zumal das
darüber eingeholte gerichtsmedizinische Gutachten noch nicht vorliegt. Aufgrund
einer ersten Harnanalyse ist jedoch anzunehmen, daß der Verstorbene neben den
ihm v0m Anstaltsarzt verschriebenen Schlafmitteln Methadon konsumiert hatte. Ob
dies kausal für den Tod war, wird erst das gerichtsmedizinische Gutachten klären.
Zu 2, 3 und 4:
Allgemein ist zu sagen, daß der Drogenmißbrauch in Haftanstalten nie zur Gänze
unterbunden werden kann. Dazu muß man sich vor Augen halten, daß ein Teil der
Strafgefangenen ja bereits Drogenabhängig in die Anstalt kommt. Solche Strafgefan-
gene durchlaufen zunächst einen Drogenentzug, in dessen Verlauf häufig auch der
Drogenersatzstoff Methadon eingesetzt wird. Dabei kann eine mißbräuchliche Ver-
wendung dieses Stoffes nicht völlig ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für das
Einbringen verbotener Gegenstände in eine Justizanstalt durch Besucher. Zwar wird
dem durch entsprechende Kontrollen entgegengewirkt, ohne dies jedoch gänzlich
verhindern zu können. In diesem Zusammenhang darf ich auf die am 1 . Jänner
1997 in Kraft tretende Strafvollzugsgesetznovelle 1997, BGBl.Nr. 763, verweisen,
die unter anderem verbesserte Kontrollmöglichkeiten gegenüber anstaltsfremden
Personen (insbesondere Besuchern) eröffnen wird.
Die sicherheitsbehördlichen und gerichtlichen Erhebungen zu dem in der Anfrage
aufgegriffenen Fall sind noch nicht abgeschlossen. Nach den bereits vorliegenden
Ergebnissen war zwar nicht dem später verstorbenen Herbert P., wohl aber einem
mit diesem gemeinsam im Haftraum angehaltenen Strafgefangenen vom Anstalts-
arzt Methadon verordnet worden. Nach Aussagen der anderen im Haftraum ange-
haltenen Strafgefangenen habe dieser Insasse seine Methadon-Ration auf nüchter-
nen Magen eingenommen und darauf das Eingenommene zum Zweck der Weiter-
gabe des Methadons an Herbert P. und des Konsums durch diesen erbrochen. Die
geschilderte Vorgangsweise ist dadurch erklärbar, daß andere Möglichkeiten einer
Weitergabe des ärztlich verabreichten Methadons - wie etwa das Unterlassen des
Hinunterschluckens des Mittels - durch entsprechende Gegenmaßnahmen von sei-
ten der Anstalt unterbunden worden waren. Allein anhand dieses Beispiels zeigt sich
sehr illustrativ, daß eine lückenlose Hintanhaltung von Mißbrauch im Einzelfall nicht
erreichbar ist. -
Um der Drogenproblematik in Justizanstalten auf genereller Ebene zu begegnen,
wurde im Jahr 1995 das Projekt der "Drogenfreien Zonen" begonnen. In den davon
umfaßten Bereichen der Anstalt wird die Drogenfreiheit durch regelmäßige Harnpro-
ben streng kontrolliert. Bei einem Rückfall wird der Strafgefangene sofort wieder in
den "Normalbereich,' der Anstalt verlegt und damit von den Vergünstigungen dieser
Zone ausgeschlossen. Es ist zu beobachten, daß die Strafgefangenen in den "Dro-
genfreien Zonen" die Einhaltung des Reglements untereinander genau kontrollieren.
Die bisherigen Erfahrungen mit diesem Projekt sind sehr positiv und ermutigen zu
seiner weiteren Ausdehnung. Es scheint dies ein vielversprechendes Modell zur Be-
wältigung des Drogenmißbrauchs in Haftanstalten zu sein, weshalb der in diese
Richtung eingeschlagene Weg verstärkt fortzusetzen sein wird.