1402/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Genossen haben an mich

eine schriftliche Anfrage, betreffend Drogentoter in der Strafanstalt Hirtenberg, ge-

richtet und folgende Fragen gestellt:

"1. Ist es richtig, daß ein Insasse der Strafanstalt Hirtenberg an einer Überdosis

Drogen gestorben ist?

2. Wie können sich Häftlinge eine derartige Menge an Drogen verschaffen, die

ausreicht, um daran zu sterben zu können?

3. Glauben Sie, daß Drogen von Besuchern in die Haftanstalten eingeschleust

werden können? Wenn ja, was werden Sie tun, um das in Zukunft zu unterbin-

den?

4. Welche Konsequenzen werden Sie aus diesem Fall von tödlich endendem

Drogenkonsum in der Strafanstalt Hirtenberg ziehen?"

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Die Anfrage bezieht sich offensichtlich auf den Tod des Strafgefangenen der Justiz-

anstalt Hirtenberg Herbert P. Der Genannte wurde am 2.1O.1996 bei der Früh-

stücksausgabe im Bett liegend und nicht ansprechbar vorgefunden. Nach erster Hil-

feleistung wurde er mit dem Notarztwagen in das Krankenhaus Baden gebracht, wo

er kurz darauf verstarb. Die Todesursache steht derzeit noch nicht fest, zumal das

darüber eingeholte gerichtsmedizinische Gutachten noch nicht vorliegt. Aufgrund

einer ersten Harnanalyse ist jedoch anzunehmen, daß der Verstorbene neben den

ihm v0m Anstaltsarzt verschriebenen Schlafmitteln Methadon konsumiert hatte. Ob

dies kausal für den Tod war, wird erst das gerichtsmedizinische Gutachten klären.

Zu 2, 3 und 4:

Allgemein ist zu sagen, daß der Drogenmißbrauch in Haftanstalten nie zur Gänze

unterbunden werden kann. Dazu muß man sich vor Augen halten, daß ein Teil der

Strafgefangenen ja bereits Drogenabhängig in die Anstalt kommt. Solche Strafgefan-

gene durchlaufen zunächst einen Drogenentzug, in dessen Verlauf häufig auch der

Drogenersatzstoff Methadon eingesetzt wird. Dabei kann eine mißbräuchliche Ver-

wendung dieses Stoffes nicht völlig ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für das

Einbringen verbotener Gegenstände in eine Justizanstalt durch Besucher. Zwar wird

dem durch entsprechende Kontrollen entgegengewirkt, ohne dies jedoch gänzlich

verhindern zu können. In diesem Zusammenhang darf ich auf die am 1 . Jänner

1997 in Kraft tretende Strafvollzugsgesetznovelle 1997, BGBl.Nr. 763, verweisen,

die unter anderem verbesserte Kontrollmöglichkeiten gegenüber anstaltsfremden

Personen (insbesondere Besuchern) eröffnen wird.

Die sicherheitsbehördlichen und gerichtlichen Erhebungen zu dem in der Anfrage

aufgegriffenen Fall sind noch nicht abgeschlossen. Nach den bereits vorliegenden

Ergebnissen war zwar nicht dem später verstorbenen Herbert P., wohl aber einem

mit diesem gemeinsam im Haftraum angehaltenen Strafgefangenen vom Anstalts-

arzt Methadon verordnet worden. Nach Aussagen der anderen im Haftraum ange-

haltenen Strafgefangenen habe dieser Insasse seine Methadon-Ration auf nüchter-

nen Magen eingenommen und darauf das Eingenommene zum Zweck der Weiter-

gabe des Methadons an Herbert P. und des Konsums durch diesen erbrochen. Die

geschilderte Vorgangsweise ist dadurch erklärbar, daß andere Möglichkeiten einer

 

Weitergabe des ärztlich verabreichten Methadons - wie etwa das Unterlassen des

Hinunterschluckens des Mittels - durch entsprechende Gegenmaßnahmen von sei-

ten der Anstalt unterbunden worden waren. Allein anhand dieses Beispiels zeigt sich

sehr illustrativ, daß eine lückenlose Hintanhaltung von Mißbrauch im Einzelfall nicht

erreichbar ist. -

Um der Drogenproblematik in Justizanstalten auf genereller Ebene zu begegnen,

wurde im Jahr 1995 das Projekt der "Drogenfreien Zonen" begonnen. In den davon

umfaßten Bereichen der Anstalt wird die Drogenfreiheit durch regelmäßige Harnpro-

ben streng kontrolliert. Bei einem Rückfall wird der Strafgefangene sofort wieder in

den "Normalbereich,' der Anstalt verlegt und damit von den Vergünstigungen dieser

Zone ausgeschlossen. Es ist zu beobachten, daß die Strafgefangenen in den "Dro-

genfreien Zonen" die Einhaltung des Reglements untereinander genau kontrollieren.

Die bisherigen Erfahrungen mit diesem Projekt sind sehr positiv und ermutigen zu

seiner weiteren Ausdehnung. Es scheint dies ein vielversprechendes Modell zur Be-

wältigung des Drogenmißbrauchs in Haftanstalten zu sein, weshalb der in diese

Richtung eingeschlagene Weg verstärkt fortzusetzen sein wird.