1410/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1414/J betreffend Krise in Bauwirtschaft und Baugewerbe, welche

die Abgeordneten DI Prinzhorn, Trattner, Rosenstingl, Mag. Haupt

und Kollegen am 31.Oktober 1996 an mich richteten und aus Grün-

den der besseren Ubersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle

ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Die beim Baugipfel im April 1996 vereinbarten Maßnahmen zur För-

derung der Beschäftigung in der Bauwirtschaft kommen voll zum

Tragen. Dies ergab eine Überprüfung am 22.Oktober 1996, an der

neben Vertretern der betroffenen Mlnlsterien auch die Sozialpart-

ner teilnahmen. Gemäß einer Aufstellung des Bundesministeriums

für Arbeit und Soziales sichern die 1996 in die Realisierungspha-

se gekommenen Projekte etwa 45.000 Arbeitsplätze.

Im Bereich des Bundeshochbaues beispielsweise konnten auf Grund

des Baugipfels 24 Neubauvorhaben mit einer Gesamtinvestition von

S 1.186,3 Mio. zusätzlich aus dem Budget (Kap. 64) (Beilage 1 )

und 21 Neubauvorhaben mit einer Gesamtinvestition von S 3.163

Mio . zusätzlich über die BrG in Angriff genommen werden ( Beilage

2 ) . Weiters konnte nunmehr der Baubeginn für weitere 18 Hochbau-

proj ekte ( Beilage 3 ) mit einer Gesamtinvestition von ca. S 1.000

Mio. freigegeben werden, wobei die Baubeginne zum Teil bereits in

den Wintermonaten erfolgen.

Im Bereich des Bundesstraßenbaus wurden beim Baugipfel durchwegs

Großprojekte angesprochen, deren Umsetzung naturgemäß einen Zeit-

raum von mehreren Jahren erfordert. Der derzeitige Investitions-

plan sieht eine Fertigstellung der vorgestellten Projekte inner-

halb von rund 10 Jahren vor. Bereits erfolgt ist der Spatenstich

zum Bau der Umfahrung Landeck mit einem Bauvolumen von rund öS 2

Mrd. und weitere, in der Planung weit fortgeschrittene Projekte,

wie beispielsweise der Lückenschluß der A 2 Süd Autobahn zwischen

Klagenfurt und Völkermarkt, werden demnächst in Bau gehen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfraqe:

Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, wurde von den Regierungs-

parteien ein Initiativantrag im Parlament eingebracht, um das

Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung zu ändern.

Damit sollen beispielsweise Bundesstraßenbaulose unter fünf Kilo-

meter Länge nur mehr in Einzelfällen unter bestimmten Bedingungen

einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfraqe:

Die in einzelnen Betrieben bereits vereinbarten Flexibilisie-

rungsmodelle führen zur Erhöhung der Produktivität und

Wettbewerbsfähigkeit und sind ein Beitrag zur Sicherung der Ar-

beitsplätze. Damit führen diese Maßnahmen zu einer Verringerung

der Zeiten von Arbeitslosigkeit, wodurch u.a.eine Entlastung der

Arbeitslosenversicherung zu erwarten ist.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Das Luxemburger Modell kann zweifellos einen Anreiz für die Be-

lebung der Bauwirtschaft darstellen, allerdings können Mitnahme-

effekte nicht ausgeschlossen werden und würde das Modell zu einer

zusätzlichen Belastung des Budgets führen, die zwar nicht sofort

wirksam wird, aber von nicht unbeträchtlichem Ausmaß ist.

Laut einer Studie des WIFO würden sich die Einnahmen aus direkten

Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen um ca. 5, 8 Mrd. öS pro

Jahr erhöhen, wenn der Mehrwertsteuersatz für den privaten Woh-

nungsbau auf 10 % reduziert wird. Die Mindereinnahmen aus indi-

rekten Steuern würden sich auf etwa 11,3 Mrd. öS belaufen, wo-

durch sich eine zusätzliche jährliche Belastung des Budgets von

5,5  Mrd. öS ergäbe.

Da derzeit der Budgetkonsolidierung aus bekannten Gründen oberste

Priorität eingeräumt werden muß, ergibt sich in absehbarer Zeit

keine Möglichkeit, das Luxemburger Modell einzuführen. rm übrigen

wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen

verwiesen .

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

Die Wohnbauförderung fällt in die Kompetenz der Bundesländer.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Die Anreize für energiesparende rnvestitionen im Wohnbau könnten

über die Wohnbauförderungsgesetze der Bundesländer geschaffen

werden .

Ein nicht einheitlicher Mehrwertsteuersatz würde zu einem erhöh-

ten Verwaltungsaufwand führen. Im übrigen verweise ich auf meine

Antwort zu Punkt 6.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Alle Maßnahmen, die zu einer Verwaltungsvereinfachung führen,

sind zu unterstützen. Das Baurecht fällt jedoch ebenfalls in den

Kompetenzbereich der Bundesländer.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Im Bereich des bemauteten hochrangigen Bundesstraßennetzes sollen

binnen rund 10 Jahren die im Baugipfelpaket der Bundesregierung

enthaltenen Vorhaben mit einem Gesamtkostenvolumen von rund 33,0

Mrd . S verwirklicht werden . Diese sind :

A 2 , Völkermarkt - Klagenfurt ( K )

A 2, Packabschnitt (St) (Vollausbau)

A 8, Wels - Sattledt (OÖ)

A 9, Inzersdorf - Schön (OÖ)

A 9, Schön - St. Pankraz (OÖ)

A 9, Selzthal (St) (Vollausbau)

A 9, 2. Röhre Plabutsch (St) (Vollausbau)

A 14, Ambergtunnel (V) (Vollausbau)

S 6 , Semmeringquerung ( N/St )

S 6, Ganzsteintunnel (St) (Vollausbau)

S 6, Kindberg - St. Marein (St) (Vollausbau)

S 16, Pians - Flirsch (T)

S 18 , Bodenseeschnellstraße ( V )

S 31, St. Martin - Oberpullendorf (B)

S 35, Stausee - Röthelstein (B)

B 301, Wr. Südrandstraße (W/N)

B 302, Wr. Nordrandstraße (W/N)

B 315 , Umfahrung Landeck ( T )

Im Bereich des Bundeshochbaues werden über die in der Antwort zu

Punkt 1 und 2 genannten Beträge hinaus in den nächsten Jahren -

nach Maßgabe der budgetären Voraussetzungen - ca. 34 Bauvorhaben

mit einem Gesamtvolumen von rd. S 1.300 Mio. voraussichtlich

realisiert werden. Dazu zählen beispielsweise folgende größere

Bauvorhaben :

- Graz, Keplerstraße, BRG, Erweiterung und Sanierung

- Feldkirch, Rebbergasse, BG, Zubau, 1. BA

- Graz, Brandhofgasse, Hochschule für Musik und darstellende

Kunst, 2. BA

- Innsbruck, Josef Hirnstraße, Mensaaufstockung für

Dolmetsch-Institut

- Wals-Siezenheim, Schwarzenberg-Kaserne, Garagenbez. -Nord,1.

BA, Aufschließung

- Wien 7. , AG Stiftgasse, Obj. 6, 2. BA, Endausbau

- Petzenkirchen, BA f. Kulturtechn. , Gen.San. u. Ausbau

- Neu-Nagelberg, Zollamt, Güterabf. GREKO

- Imst, Pfeiffenbergstraße, BAG, Zu- und Umbau

- Wien 1., Schmerlingplatz, Justizpalast, Gen. San.und Umbau, 2.

BA

Darüberhinaus sind von der BIG zahlreiche Bauinvestitonen vorgesehen. So sind 19 größere Bauvorhaben mit Nettoerrichtungskosten

in Höhe von rund öS 3,0 Mrd.in Bau. Dazu zählen beispielsweise:

Wien 11. , AHS Geringergasse;

Wien 11. , AHS Laaerbergstraße;

Innsbruck, Neubau sowie Fakultät;

Nickelsdorf, Grenzzollamt

Graz, FLD Anzengrubergasse;

Krems, Bundesschulzentrum;

Klagenfurt, Sicherheitszentrum;

Salzburg, BG Josef-Preis-Allee.

Weiters stehen 6 größere Bauvorhaben - beispielsweise Wien 16.,

ATW-HTBLA Thaliastraße; Baden, Bundesinstitut für Sozialpädagogik

- mit Nettoerrichtungskosten in Höhe von rund öS 0,6 Mrd. vor

Baubeginn .

Darüberhinaus sind von der BIG 8 Bauvorhaben mit Nettoerrich-

tungskosten in Höhe von rund öS 2,3 Mrd. vorgesehen, aber noch

nicht vertraglich abgesichert.

Antwort zu Punkt 12 der Anfraqe:

Im Bereich der Bundesstraßen werden von den Bundesstraßenverwal-

tungen in den Ländern in regelmäßigen Abständen Bedarfsfest-

stellungen, die auch die geschätzten Projektkosten beinhalten,

durchgeführt und diese im Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten zusammengefaßt. Auf Grundlage des .jährlichen

Budgets wird dann in Verhandlungen mit den Ländern jährlich ein

detailiertes Bauprogramm erstellt. Darüberhinaus sollen auf

Grundlage des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes die Projekte des

Baugipfels der Bundesregierung unter Ausnützung der im Gesetz

geschaffenen Kreditmöglichkeiten und unter Bedachtnahme auf die

tatsächlichen Mauteinnahmen innerhalb rd. 10 Jahren umgesetzt

werden.

Eine Darstellung der kurz-, mittel- und langfristig realisier-

baren Bundeshochbauvorhaben besteht seit jeher in Form der Bei-

lage D des jeweiligen Teilheftes zum Bundesvoranschlag sowie

detailliert aufgrund des Jährlichen Budgets im Bauprogramm für

den Bundeshochbau .

i)ber sämtliche von der BIG abgewickelten oder über die BIG ab-

wickelbaren Bauvorhaben werden entsprechend detaillierte Finan-

zierungs- und Realisierungszeitpläne geführt.

Das angesprochene Sicherheitszentrum in Klagenfurt wird bereits

gebaut.

Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

Grundsätzlich stehe ich der Strategie, privates Kapital zur Re-

alisierung notwendiger Straßenbauprojekte einzusetzen, positiv

gegenüber. Eine wesentliche Voraussetzung ist .Jedoch, daß sich

solcherart finanzierte Projekte zumindest in einem weiteren Rah-

men auch betriebswirtschaftlich rechnen. Modelle privater Inve-

storen halte ich daher speziell dort für möglich, wo eine hoch-

rangige Straßenverbindung zwischen zwei Ballungszentren fehlt.

Das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 sieht im § 1(4) vor,

daß die Bundesstraßengesellschaften ermächtigt werden können,

Kreditoperationen zur Finanzierung von zukünftig bemauteten

Strecken durchzuführen. Damit soll eine zügige Umsetzung der belm

Baugipfel genannten Projekte im hochrangigen Straßennetz gewähr-

leistet werden. Für ein erstes Paket an Projekten (u.a. A 2 Kla-

genfurt - Völkermarkt, A 8 Voralpenkreuz - Wels, A 9 Schön -

Lainbergtunnel, S 31 St. Martin/Weppersdorf - Neutal) wurde be-

reits die entsprechende Ermächtigung für Kreditoperationen mit

Verordnung erteilt .

Im Zusammenhang mit der in Diskussion stehenden Neustrukturierung

der Straßengesellschaften, in deren Rahmen auch die gänzliche

Überlassung der bes.tehenden und zukünftigen Mauteinnahmen an

diese neue Gesellschaftsform vorgesehen ist, soll eine einem

Konzessionsmodell vergleichbare Konstruktion geschaffen werden.

Für den Bundeshochbau hat es die Einrichtung der BIG ermöglicht,

u.a.große Bauvorhaben des Bundeshochbaus über längerfrlstige

Mietenzahlungen zu finanzieren. Die Aufnahme der erforderlichen

Investitionsmittel erfolgt hiebei durch die BIG. Eine weitere und

bereits praktizierte Möglichkeit ist die Errichtung und Finanzie-

rung über Beteiligungen der BIG; d.h. die BIG und ein privater

Investor bilden eine gemeinsame Projektgesellschaft.