1410/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1414/J betreffend Krise in Bauwirtschaft und Baugewerbe, welche
die Abgeordneten DI Prinzhorn, Trattner, Rosenstingl, Mag. Haupt
und Kollegen am 31.Oktober 1996 an mich richteten und aus Grün-
den der besseren Ubersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle
ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die beim Baugipfel im April 1996 vereinbarten Maßnahmen zur För-
derung der Beschäftigung in der Bauwirtschaft kommen voll zum
Tragen. Dies ergab eine Überprüfung am 22.Oktober 1996, an der
neben Vertretern der betroffenen Mlnlsterien auch die Sozialpart-
ner teilnahmen. Gemäß einer Aufstellung des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales sichern die 1996 in die Realisierungspha-
se gekommenen Projekte etwa 45.000
Arbeitsplätze.
Im Bereich des Bundeshochbaues beispielsweise konnten auf Grund
des Baugipfels 24 Neubauvorhaben mit einer Gesamtinvestition von
S 1.186,3 Mio. zusätzlich aus dem Budget (Kap. 64) (Beilage 1 )
und 21 Neubauvorhaben mit einer Gesamtinvestition von S 3.163
Mio . zusätzlich über die BrG in Angriff genommen werden ( Beilage
2 ) . Weiters konnte nunmehr der Baubeginn für weitere 18 Hochbau-
proj ekte ( Beilage 3 ) mit einer Gesamtinvestition von ca. S 1.000
Mio. freigegeben werden, wobei die Baubeginne zum Teil bereits in
den Wintermonaten erfolgen.
Im Bereich des Bundesstraßenbaus wurden beim Baugipfel durchwegs
Großprojekte angesprochen, deren Umsetzung naturgemäß einen Zeit-
raum von mehreren Jahren erfordert. Der derzeitige Investitions-
plan sieht eine Fertigstellung der vorgestellten Projekte inner-
halb von rund 10 Jahren vor. Bereits erfolgt ist der Spatenstich
zum Bau der Umfahrung Landeck mit einem Bauvolumen von rund öS 2
Mrd. und weitere, in der Planung weit fortgeschrittene Projekte,
wie beispielsweise der Lückenschluß der A 2 Süd Autobahn zwischen
Klagenfurt und Völkermarkt, werden demnächst in Bau gehen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfraqe:
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, wurde von den Regierungs-
parteien ein Initiativantrag im Parlament eingebracht, um das
Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung zu ändern.
Damit sollen beispielsweise Bundesstraßenbaulose unter fünf Kilo-
meter Länge nur mehr in Einzelfällen unter bestimmten Bedingungen
einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfraqe:
Die in einzelnen Betrieben bereits vereinbarten Flexibilisie-
rungsmodelle führen zur Erhöhung der
Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit und sind ein Beitrag zur Sicherung der Ar-
beitsplätze. Damit führen diese Maßnahmen zu einer Verringerung
der Zeiten von Arbeitslosigkeit, wodurch u.a.eine Entlastung der
Arbeitslosenversicherung zu erwarten ist.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Das Luxemburger Modell kann zweifellos einen Anreiz für die Be-
lebung der Bauwirtschaft darstellen, allerdings können Mitnahme-
effekte nicht ausgeschlossen werden und würde das Modell zu einer
zusätzlichen Belastung des Budgets führen, die zwar nicht sofort
wirksam wird, aber von nicht unbeträchtlichem Ausmaß ist.
Laut einer Studie des WIFO würden sich die Einnahmen aus direkten
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen um ca. 5, 8 Mrd. öS pro
Jahr erhöhen, wenn der Mehrwertsteuersatz für den privaten Woh-
nungsbau auf 10 % reduziert wird. Die Mindereinnahmen aus indi-
rekten Steuern würden sich auf etwa 11,3 Mrd. öS belaufen, wo-
durch sich eine zusätzliche jährliche Belastung des Budgets von
5,5 Mrd. öS ergäbe.
Da derzeit der Budgetkonsolidierung aus bekannten Gründen oberste
Priorität eingeräumt werden muß, ergibt sich in absehbarer Zeit
keine Möglichkeit, das Luxemburger Modell einzuführen. rm übrigen
wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen
verwiesen .
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Die Wohnbauförderung fällt in die
Kompetenz der Bundesländer.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Anreize für energiesparende rnvestitionen im Wohnbau könnten
über die Wohnbauförderungsgesetze der Bundesländer geschaffen
werden .
Ein nicht einheitlicher Mehrwertsteuersatz würde zu einem erhöh-
ten Verwaltungsaufwand führen. Im übrigen verweise ich auf meine
Antwort zu Punkt 6.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Alle Maßnahmen, die zu einer Verwaltungsvereinfachung führen,
sind zu unterstützen. Das Baurecht fällt jedoch ebenfalls in den
Kompetenzbereich der Bundesländer.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Im Bereich des bemauteten hochrangigen Bundesstraßennetzes sollen
binnen rund 10 Jahren die im Baugipfelpaket der Bundesregierung
enthaltenen Vorhaben mit einem Gesamtkostenvolumen von rund 33,0
Mrd . S verwirklicht werden . Diese sind :
A 2 , Völkermarkt - Klagenfurt ( K )
A 2, Packabschnitt (St) (Vollausbau)
A 8, Wels - Sattledt (OÖ)
A 9, Inzersdorf - Schön (OÖ)
A 9, Schön - St. Pankraz (OÖ)
A 9, Selzthal (St) (Vollausbau)
A 9, 2. Röhre Plabutsch (St) (Vollausbau)
A 14, Ambergtunnel (V) (Vollausbau)
S 6 , Semmeringquerung ( N/St )
S 6, Ganzsteintunnel (St) (Vollausbau)
S 6, Kindberg - St. Marein (St) (Vollausbau)
S 16, Pians - Flirsch (T)
S 18 , Bodenseeschnellstraße ( V )
S 31, St. Martin - Oberpullendorf (B)
S 35, Stausee - Röthelstein (B)
B 301, Wr. Südrandstraße (W/N)
B 302, Wr. Nordrandstraße (W/N)
B 315 , Umfahrung Landeck ( T )
Im Bereich des Bundeshochbaues werden über die in der Antwort zu
Punkt 1 und 2 genannten Beträge hinaus in den nächsten Jahren -
nach Maßgabe der budgetären Voraussetzungen - ca. 34 Bauvorhaben
mit einem Gesamtvolumen von rd. S 1.300 Mio. voraussichtlich
realisiert werden. Dazu zählen beispielsweise folgende größere
Bauvorhaben :
- Graz, Keplerstraße, BRG, Erweiterung und Sanierung
- Feldkirch, Rebbergasse, BG, Zubau, 1. BA
- Graz, Brandhofgasse, Hochschule für Musik und darstellende
Kunst, 2. BA
- Innsbruck, Josef Hirnstraße, Mensaaufstockung für
Dolmetsch-Institut
- Wals-Siezenheim, Schwarzenberg-Kaserne, Garagenbez. -Nord,1.
BA, Aufschließung
- Wien 7. , AG Stiftgasse, Obj. 6, 2. BA, Endausbau
- Petzenkirchen, BA f. Kulturtechn. , Gen.San. u. Ausbau
- Neu-Nagelberg, Zollamt, Güterabf. GREKO
- Imst, Pfeiffenbergstraße, BAG, Zu- und Umbau
- Wien 1., Schmerlingplatz, Justizpalast, Gen. San.und Umbau, 2.
BA
Darüberhinaus sind von der BIG zahlreiche Bauinvestitonen vorgesehen. So sind 19 größere Bauvorhaben mit Nettoerrichtungskosten
in Höhe von rund öS 3,0 Mrd.in Bau.
Dazu zählen beispielsweise:
Wien 11. , AHS Geringergasse;
Wien 11. , AHS Laaerbergstraße;
Innsbruck, Neubau sowie Fakultät;
Nickelsdorf, Grenzzollamt
Graz, FLD Anzengrubergasse;
Krems, Bundesschulzentrum;
Klagenfurt, Sicherheitszentrum;
Salzburg, BG Josef-Preis-Allee.
Weiters stehen 6 größere Bauvorhaben - beispielsweise Wien 16.,
ATW-HTBLA Thaliastraße; Baden, Bundesinstitut für Sozialpädagogik
- mit Nettoerrichtungskosten in Höhe von rund öS 0,6 Mrd. vor
Baubeginn .
Darüberhinaus sind von der BIG 8 Bauvorhaben mit Nettoerrich-
tungskosten in Höhe von rund öS 2,3 Mrd. vorgesehen, aber noch
nicht vertraglich abgesichert.
Antwort zu Punkt 12 der Anfraqe:
Im Bereich der Bundesstraßen werden von den Bundesstraßenverwal-
tungen in den Ländern in regelmäßigen Abständen Bedarfsfest-
stellungen, die auch die geschätzten Projektkosten beinhalten,
durchgeführt und diese im Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten zusammengefaßt. Auf Grundlage des .jährlichen
Budgets wird dann in Verhandlungen mit den Ländern jährlich ein
detailiertes Bauprogramm erstellt. Darüberhinaus sollen auf
Grundlage des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes die Projekte des
Baugipfels der Bundesregierung unter Ausnützung der im Gesetz
geschaffenen Kreditmöglichkeiten und unter Bedachtnahme auf die
tatsächlichen Mauteinnahmen innerhalb rd. 10 Jahren umgesetzt
werden.
Eine Darstellung der kurz-, mittel- und langfristig realisier-
baren Bundeshochbauvorhaben besteht seit jeher
in Form der Bei-
lage D des jeweiligen Teilheftes zum Bundesvoranschlag sowie
detailliert aufgrund des Jährlichen Budgets im Bauprogramm für
den Bundeshochbau .
i)ber sämtliche von der BIG abgewickelten oder über die BIG ab-
wickelbaren Bauvorhaben werden entsprechend detaillierte Finan-
zierungs- und Realisierungszeitpläne geführt.
Das angesprochene Sicherheitszentrum in Klagenfurt wird bereits
gebaut.
Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Grundsätzlich stehe ich der Strategie, privates Kapital zur Re-
alisierung notwendiger Straßenbauprojekte einzusetzen, positiv
gegenüber. Eine wesentliche Voraussetzung ist .Jedoch, daß sich
solcherart finanzierte Projekte zumindest in einem weiteren Rah-
men auch betriebswirtschaftlich rechnen. Modelle privater Inve-
storen halte ich daher speziell dort für möglich, wo eine hoch-
rangige Straßenverbindung zwischen zwei Ballungszentren fehlt.
Das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 sieht im § 1(4) vor,
daß die Bundesstraßengesellschaften ermächtigt werden können,
Kreditoperationen zur Finanzierung von zukünftig bemauteten
Strecken durchzuführen. Damit soll eine zügige Umsetzung der belm
Baugipfel genannten Projekte im hochrangigen Straßennetz gewähr-
leistet werden. Für ein erstes Paket an Projekten (u.a. A 2 Kla-
genfurt - Völkermarkt, A 8 Voralpenkreuz - Wels, A 9 Schön -
Lainbergtunnel, S 31 St. Martin/Weppersdorf - Neutal) wurde be-
reits die entsprechende Ermächtigung für Kreditoperationen mit
Verordnung erteilt .
Im Zusammenhang mit der in Diskussion stehenden Neustrukturierung
der Straßengesellschaften, in deren
Rahmen auch die gänzliche
Überlassung der bes.tehenden und zukünftigen Mauteinnahmen an
diese neue Gesellschaftsform vorgesehen ist, soll eine einem
Konzessionsmodell vergleichbare Konstruktion geschaffen werden.
Für den Bundeshochbau hat es die Einrichtung der BIG ermöglicht,
u.a.große Bauvorhaben des Bundeshochbaus über längerfrlstige
Mietenzahlungen zu finanzieren. Die Aufnahme der erforderlichen
Investitionsmittel erfolgt hiebei durch die BIG. Eine weitere und
bereits praktizierte Möglichkeit ist die Errichtung und Finanzie-
rung über Beteiligungen der BIG; d.h. die BIG und ein privater
Investor bilden eine gemeinsame Projektgesellschaft.