1411/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1410/J betreffend flächensparendes Bauen, welche die Abgeordneten

Johann Schuster, Jakob Auer, Karl Freund und Kollegen am 30.

Oktober 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Über-

sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

mitfinanzierte Studie "Siedlungsentwicklung in Österreich" zeigt

den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich einer gezielten

Steuerung der Siedlungstätigkeit auf. Das ordnungspolitische

Instrumentarium der für die Siedlungsentwicklung maßgeblichen

örtlichen und überörtlichen Raumordnung liegt aber überwiegend im

Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Länder. Die Landesraum-

ordnungsgesetze geben der Siedlungsentwicklung Rahmenbedingungen

vor, sie wird jedoch auch durch andere raumrelevante Gesetze und

 

Handlungen beeinflußt , z . B . durch die Wohnbauförderung oder durch

Infrastrukturinvestitionen ( Straßen, öffentlicher Verkehr,

Wasser, Abwasser, Telekommunikation etc. ) .

Was die Reform der Raumordnungsgesetze betrifft, so haben in den

letzten Jahren bereits fast alle Bundesländer mit entsprechenden

Novellierungen Vorkehrungen für eine sparsame Verwendung von

Grund und Boden und für die Eindämmung einer weiteren Zersiede-

lung getroffen. Insbesondere Maßnahmen zur Baulandmobilisierung

und zur Reduzierung des Überhanges an gewidmetem Bauland, Infra-

strukturabgaben, verbindliche örtliche Entwicklungskonzepte und

restriktive Regelungen für Zweitwohnsitze sind in diesem Zusam-

menhang zu nennen. Die künftige Siedlungsentwicklung könnte dem-

zufolge auch bereits durch eine konsequentere Anwendung des be-

stehenden Instrumentariums der Raumordnung wirksam beeinflußt

werden .

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Mit der Förderung der erwähnten Studie wollte das Wirtschaftsmi-

nisterium zunächst die Größenordnungen und die Folgen des Flä-

chenverbrauchs aufzeigen und das öffentliche Bewußtsein auf die-

ses Problem lenken. Es ist auch beabsichtigt, den Forschungs-

schwerpunkt Siedlungsentwicklung im Rahmen der Wohnbauforschung

mit weiteren Untersuchungen zur Quantifizierung der Folgewir-

kungen ( Infrastruktur- und Energiekosten, Umweltbelastungen) und

mit der Ausarbeitung realistischer Handlungsalternativen im Wohn-

bau zu vertiefen.

Gemäß den Ergebnissen der Studie kann flächensparendes Bauen

jedoch nicht mit einzelnen Maßnahmen allein erreicht werden. Das

Ziel einer flächensparenden und nachhaltigen Siedlungsentwicklung

muß vielmehr in allen raumrelevanten Politikbereichen und auf

allen Entscheidungsebenen der öffentlichen Hand verankert werden.

 

Benötigt werden aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete, insbe-

sondere in den Bereichen Raumordnung und Wohnbauförderung, aber

auch in der Boden-, Infrastruktur- und Fiskalpolitik.

Im Bereich des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angele-

genheiten zu "betreuenden" Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

wurden durch die Verstärkung der Aufgaben der gemeinnützigen

Bauvereinigungen im Bereich der Sanierung und Stadterneuerung

sowie zuletzt im 3. Wohnrechtsänderungsgesetz durch die Erleich-

terung der " Nachverdichtung " bestehender Bauten ( § 13 Abs.7 WGG )

Impulse gesetzt .

In eine ähnliche Richtung geht auch die in das Wohnbauförderungs-

gesetz 1984 aufgenommene Bestimmung, daß bei Gewährung einer

Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des geförderten

Objekts die Rechte an der bisherigen Wohnung aufzugeben sind,

sowie jene des - in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für

Justiz fallenden - Mietrechtsgesetzes, die den Kündigungsgrund

der Nichtbenützung eines Mietobjektes normiert.

Zur Eindämmung der Zersiedelung im ländlichen Raum könnte ein

Abgehen von der offenen Bebauung eingeleitet werden, und der

verdichtete Flachbau, wie Reihenhaus - bzw. Atriumssiedlungen,

forciert werden. In den städtischen Gebieten könnte durch Auf-

stockung und Dachgeschoßausbau sowie Schließung von Lücken und

Hofbildung bei der früher üblichen Zeilenbauweise eine höhere

Bebauungsdichte erzielt werden.

Weiters wird angemerkt, daß den Wohnbaubanken grünes Licht gege-

ben wurde, Wandelschuldverschreibungen auch für Stadterneuerungs-

maßnahmen im Sinne des WGG zu vergeben.

Abschließend wird darauf hingewiesen, daß im Bereich der ÖROK im

Unterausschuß " Siedlungswesen" von Vertretern des Bundes gemein-

 

sam mit Vertretern der Länder sowie von Städte- und Gemeindebund

die Probleme des flächensparenden Bauens ausführlich diskutiert

und Aufträge zur Ausarbeitung entsprechender Studien gegeben

wurden und werden, die den Ländern bei Erlassung und Vollziehung

der Raumordnungs- und Wohnbauförderungsgesetze wichtige Impulse

und Anregungen geben sollen.

Hinsichtlich des Vorschlages, Raumkapazitäten auf Bauernhöfen für

die Wohnungsversorgung zu nutzen, wird darauf verwiesen, daß im

Rahmen der Wohnbauförderung prinzipiell auch Bestandssanierungen

sowie Zu- und Umbauten durchgeführt werden können. Darüber hinaus

bestehen Förderungsmöglichkeiten für die Schaffung von Privat-

quartieren bei touristischem Nebenerwerb. Ob die Kapazitäten auf

Bauernhöfen für die Wohnungsversorgung geeignet sind, ist aus

kleinräumiger Sicht zu beurteilen: In den für den Tourismus

attraktiven Gebieten, ebenso wie in den Stadtumländern (d.h. in

den Gebieten mit der größten Siedlungsdynamik) gibt es kaum leer-

stehende oder untergenutzte landwirtschaftliche Gebäude. In den

übrigen Gebieten sollte eine Neunutzung ländlicher Bausubstanz

und Bestandsverdichtung nur innerhalb der Ortskerne bzw. dort, wo

eine kosteneffiziente Erschließung gewährleistet ist, befürwortet

werden.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die Koordinierung für den Bereich der Raumordnung fällt in den

Bereich des Bundeskanzleramtes und hier insbesondere in jenen der

bei ihm eingerichteten Österreichischen Raumordnungskonferenz

( ÖROK ). Über mögliche Gespräche zur Reform der Raumordnungsge-

setze und deren Inhalt ist seitens des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten nichts bekannt.

Es wird jedoch bezweifelt, daß eine Einschränkung des Eigentums-

rechtes durch Vermietung oder Verkauf ( zwangsweise ) von Wohnraum

 

an Nicht-Familienmitglieder im Interesse des Inhabers des Bauern-

hofes liegt .

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten liegen

keine deartigen Berechnungen auf . Es stellt sich aber die Frage,

ob derartige finanzielle Quantifizierungen überhaupt möglich sind

bzw. welche Aussagekraft ihnen zukommen würde.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Im Bereich der Raumordnung kommt Österreich und auch der Bundes-

republik Deutschland eine Art " Vorreiterrolle " zu .

Vergleichende Daten sind nicht vorhanden. Es wäre aber möglich,

daß die ÖROK - vor allem im Zuge von vergleichenden Studien -

über derartiges Vergleichsmaterial verfügt.