143/AB

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

A-1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Klara Motter und Genossen haben am 8. Februar 1996 unter der Nr. 137/J/96 am mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend differenzierter Zahlen der offiziellen Drogentoten im Jahresbericht des Bundesministeriums für Inneres und der an EUROPOL ü bermittelten Zahlen der Drogentoten, gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Da die Tabellen der EUROPOL auf Basis der Angaben der nationalen Stellen erfolgen, stellt sich die Frage, ob in Österreich zwei verschiedene "Erfassungsmethoden" - eine für europäische Statistiken und eine für österreichische Stastiken - angewandt werden. Ist dies der Fall?

2. Wenn nein, wie erklären Sie sich die Tatsache, daß lt. EUROPOL Meldung in Österreich nahezu nur halb so viele Personen an Drogen sterben, wie lt. offizieller Statistik seitens Ihres Ministeriums?

3. Wenn ja, können Sie die unterschiedlichen Erfassungskriterien bitte definieren?

4. Sind die Standards, die für EUROPOL-Tabellen dienen, in ganz Europa einheitlich?

5. Wäre es nicht sinnvoll - da Österreich ja nun Mitglied der EU ist - generell diese Daten zu verwenden, um auch internationale Vergleiche zu erleichtern?

Diese Anfragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1 bis 5:

Nach Auskunft der EUROPOL werden von dieser Stelle keine Berichte über Drogentote verfaßt. Aus diesem Grunde kann daher die von Ihnen angesprochene Tabelle nicht von EUROPOL stammen.

Bisher wurden seitens des Bundesministerium für Inneres an die EUROPOL auch keine Daten hinsichtlich der Drogenopfer gemeldet.

Es könnte sich vielmehr um eine Tabelle aus einem Dokument des Europarates handeln, wo lediglich ein Teilbereich der Drogenopfer (Suchtgiftüberdosierungen) erfaßt wurde.

Für die medizinische und statistische Auswertung der Drogenopfer ist seit dem Jahre 1989 das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz zuständig.


HTML-Dokument erstellt 27.08.1996 um 11:35:31.