1496/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten MURAUER und Kollegen haben am 13.12.1996 unter der

Nr. 1709/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Belastungsstudie

für die Festsetzung der Planstellen im Exekutivbereich" gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

"1. Nach welchen Kriterien und in welchen Abständen wird diese Be-

lastungsstudie erhoben?

2. Wann wird die nächste Belastungsstudie erstellt?

3. Werden Sie sicherstellen, daß maßgebliche Kriterien wie Präventions-

arbeit und örtliche Gliederung des Bezirkes ausreichend berücksichtigt

werden?

4. Werden Sie in der nächsten Belastungsstudie eine direkte Relation

zwischen Bevölkerungsanzahl und Anzahl der Exekutivbeamten

sicherstellen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Belastungsberechnung wird seit dem Jahre 1991 jährlich nach insgesamt

51 Kriterien, die sowohl die Quantität und durchschnittliche Zeitdauer der

hauptsächlichen Bearbeitungsfälle als auch fixe Vorgaben, wie Fläche des

Überwachungsgebietes, Entfernung zu Gericht und

Bezirksverwaltungsbehörde, Bahnhöfe, Bundesheerkasernen und Schulen,

einer Dienststelle berücksichtigen, erstellt.

Bemerkt wird, daß die in der Einleitung zu Ihrer Anfrage erwähnten

österreichweiten Zweifel der Exekutive an der Aussagekraft der Studie

bisher nur von jenen Dienststellen geäußert wurden, die eine

unterdurchschnittliche Belastung aufweisen.

Zu Frage 2:

Die nächste Belastungsberechnung wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 1997

für das Jahr 1996 vorgenommen und abgeschlossen werden.

Zu Frage 3:

Ihrem Wortsinn nach strebt die Belastungsberechnung nur einen Vergleich

der tatsächlich meßbaren Arbeitsbelastung der Gendarmerieposten

untereinander an und bietet daher für alle Dienststellen eine gleiche

Voraussetzung. Prävention bedarf einer gesonderten Berücksichtigung und

wird mangels direkter Erfassbarkeit auch weiterhin kein ausdrücklicher

Bestandteil dieser Studie sein. Indirekt sind jedoch durch die Erfassung etwa

der Sektorstreifen, der Streitschlichtungen und sicherheitspolizeilichen

Sicherstellungen einige Präventivkomponenten darin enthalten. Auch die

örtlichen Gegebenheiten im Bezirk werden durch mehrere Indikatoren

berücksichtigt. Insgesamt dient die Belastungsberechnung lediglich als im

Einzelfall noch interpretationsbedürftiger Anhalt für die Festlegung von

Systemisierungen und ist auch weiterhin nicht dazu bestimmt, als starres

Instrument für die Vorgabe von Personalständen verwendet zu werden.

Zu Frage 4:

Nein, weil das Herstellen einer direkten Relation zwischen

Bevölkerungsanzahl und Anzahl der Exekutivbeamten das unterschiedliche

Anzeigeverhalten der Bevölkerung und verschiedene andere regionale

Gegebenheiten nicht berücksichtigen und einen viel zu groben Wert liefern

würde. Die Bevölkerungsanzahl stellt allerdings eines der erwähnten 51

Erfassungskriterien dar und findet dadurch im angemessenen Ausmaß

Berücksichtigung.