1496/AB XX.GP
Die Abgeordneten MURAUER und Kollegen haben am 13.12.1996 unter der
Nr. 1709/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Belastungsstudie
für die Festsetzung der Planstellen im Exekutivbereich" gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
"1. Nach welchen Kriterien und in welchen Abständen wird diese Be-
lastungsstudie erhoben?
2. Wann wird die nächste Belastungsstudie erstellt?
3. Werden Sie sicherstellen, daß maßgebliche Kriterien wie Präventions-
arbeit und örtliche Gliederung des Bezirkes ausreichend berücksichtigt
werden?
4. Werden Sie in der nächsten Belastungsstudie eine direkte Relation
zwischen Bevölkerungsanzahl und Anzahl der Exekutivbeamten
sicherstellen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Belastungsberechnung wird seit dem Jahre 1991 jährlich nach insgesamt
51 Kriterien, die sowohl die Quantität und durchschnittliche Zeitdauer der
hauptsächlichen Bearbeitungsfälle als auch fixe Vorgaben, wie Fläche des
Überwachungsgebietes, Entfernung zu Gericht und
Bezirksverwaltungsbehörde, Bahnhöfe, Bundesheerkasernen und Schulen,
einer Dienststelle berücksichtigen, erstellt.
Bemerkt wird, daß die in der Einleitung zu Ihrer Anfrage erwähnten
österreichweiten Zweifel der Exekutive an der Aussagekraft der Studie
bisher nur von jenen Dienststellen geäußert wurden, die eine
unterdurchschnittliche Belastung aufweisen.
Zu Frage 2:
Die nächste Belastungsberechnung wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 1997
für das Jahr 1996 vorgenommen und abgeschlossen werden.
Zu Frage 3:
Ihrem Wortsinn nach strebt die Belastungsberechnung nur einen Vergleich
der tatsächlich meßbaren Arbeitsbelastung der Gendarmerieposten
untereinander an und bietet daher für alle Dienststellen eine gleiche
Voraussetzung. Prävention bedarf einer gesonderten Berücksichtigung und
wird mangels direkter Erfassbarkeit auch weiterhin kein ausdrücklicher
Bestandteil dieser Studie sein. Indirekt sind jedoch durch die Erfassung etwa
der Sektorstreifen, der Streitschlichtungen und sicherheitspolizeilichen
Sicherstellungen einige Präventivkomponenten darin enthalten. Auch die
örtlichen Gegebenheiten im Bezirk werden durch mehrere Indikatoren
berücksichtigt. Insgesamt dient die Belastungsberechnung lediglich als im
Einzelfall noch interpretationsbedürftiger Anhalt für die Festlegung von
Systemisierungen und ist auch weiterhin nicht dazu bestimmt, als starres
Instrument für die Vorgabe von Personalständen verwendet zu werden.
Zu Frage 4:
Nein, weil das Herstellen einer direkten Relation zwischen
Bevölkerungsanzahl und Anzahl der Exekutivbeamten das unterschiedliche
Anzeigeverhalten der Bevölkerung und verschiedene andere regionale
Gegebenheiten nicht berücksichtigen und einen viel zu groben Wert liefern
würde. Die Bevölkerungsanzahl stellt allerdings eines der erwähnten 51
Erfassungskriterien dar und findet dadurch im angemessenen Ausmaß
Berücksichtigung.