150/AB

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz F I S C H E R

Parlament

10 1 7 W i e n

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. KUKACKA und Kollegen haben am 01. März 1996 unter der Nr. 255/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Tagung des 'Exilparlaments' der Kurden" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Ist die Information richtig, daß ein informelles Treffen der "Exilparlamentarier" toleriert wurde?

2. Ist dieses Treffen von der Staatspolizei überwacht worden?

3. Ist es richtig, daß in dieser Angelegenheit Gespräche mit dem Bundesministerium für Inneres stattgefunden haben?

4. Ist es richtig, daß Sie vor diesem Treffen davon informiert waren?

5. Wie erklären Sie, sofern diese Informationen richtig sind, Ihre Anfragebeantwortung vom 8. Dezember 1995?

6. Haben Sie diesen Sachverhalt den Justizbehörden zur strafrechtlichen Prüfung gemäß § 316 StGB mitgeteilt?

7. Wenn nein, warum nicht?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

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Zu Frage 1:

Nein. Die angereisten Vertreter des "Exilparlaments" wurden zum kurzfristigen Verlassen des Bundesgebietes verhalten.

Zu Frage 2:

Zu polizeitaktischen Maßnahmen kann ich hier keine Angaben machen.

Zu Frage 3:

Zur Umsetzung der polizeilichen Maßnahmen war selbstverständlich eine Kontaktaufnahme durch die Sicherheitsbehörden notwendig.

Zu Frage 4:

Als Ressortverantwortlicher werde ich über alle relevanten Vorgänge im Sicherheitsbereich informiert. Dies geschah auch im vorliegenden Fall.

Zu Frage 5:

Ich sehe keinen Widerspruch zur Anfragebeantwortung vom 8. Dezember 1995.

Zu Frage 6:

Nein.

Zu Frage 7:

Mangels Vorliegens eines entsprechenden Sachverhaltes war hiezu keine Veranlassung gegeben.


HTML-Dokument erstellt 27.08.1996 um 11:35:31.