1532/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Schuster und

Kollegen vom 27.11.1996, Nr. 1485/J, betreffend die Entwicklung der

Pachtflächen in der Landwirtschaft seit dem EU-Beitritt, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Die Erhebung der Pachtflächen erfolgte vor dem EU-Beitritt nur ins-

gesamt, d.h. für land- und forstwirtschaftliche Flächen zusammen.

Erst bei der Agrarstrukturerhebung 1995 wurden die landwirtschaft-

lichen Pachtflächen getrennt erfaßt. Ein Vergleich mit der Zeit vor

bzw. nach dem EU-Beitritt ist deshalb - nur auf der Basis der land-

und forstwirtschaftlichen Nutzung möglich. Zur Beantwortung Ihrer

Fragen im einzelnen:

Zu Frage 1:

Laut Auskunft des ÖSTAT betrug vor dem EU-Beitritt die gepachtete

Fläche 650 . 332 ha. Nach dem EU-Beitritt betrug die gepachtete Flä-

che 744.812 ha. Die Angaben beziehen sich auf die Land- und Forst-

wirtschaftsnutzung .

Zu Frage 2:

Vor dem EU-Beitritt gab es 37.293 Verpächter und 85.898 Pächter;

Im Jahre 1995 standen 42.294 Verpächter 83.348 Pächtern gegenüber .

Zu den Fragen 3 und 4:

Vor dem EU-Beitritt lag der Anteil der Pachtflächen an der selbst-

bewirtschafteten Gesamtfläche im Bundesdurchschnitt bei 14%, danach

(1995) bei 15% . In den Forstbetrieben mit 25-50% Forstanteil und

den Veredlungsbetrieben sind die stärksten Zunahmen der Pachtflä-

chen zu verzeichnen. Nur bei den Dauerkulturbetrieben war eine

stärkere Abnahme der Pachtflächen und der selbstbewirtschafteten

Gesamtfläche zu beobachten. Soweit sich die Ergebnisse für 1996

abschätzen lassen, wird sich dieserer Trend fortsetzen.

Zu den Fragen 5 und 6:

Pachtpreise werden im Zusammenhang mit den Datenerhebungen aue den

freiwillig buchführenden Betrieben erfaßt. Die höchsten Pachtpreise

werden von den Veredelungs- und Marktfruchtbetrieben, die

geringsten von den forstbetonten Betrieben bezahlt . Durch den EU-

Beitritt blieben die Pachtzinse pro ha Ackerland im Bundesdurch-

schnitt gleich, die Pachtpreise zogen nur bei forstbetonten Betrie-

ben an. Zahlenmaterial über die Aufteilung der Pachtflächen auf

Acker und Grünland liegt nicht vor.

Zu Frage 7:

Im Vergleich der Jahre 1994 mit 1995 hat sich der Pachtflächen-

anteil in fast allen Betriebsformen vergrößert. Der Viehbesatz je

100 ha RLN erhöhte sich etwas im Bundesmittel, bei den Veredelungs-

betrieben ist er zurückgegangen. Aufgrund der breiten Teilnahme am

ÖPUL, insbesondere an der Maßnahme "Elementarförderung" (die als

eine wesentliche Förderungsvoraussetzung die Beschränkung des GVE-

Besatzes je ha beinhaltet) , bewirkt eine Zupachtung keine Auswei-

tung des Tierbestandes und damit geringere Wirtschaftsdüngermengen

je ha.

Als weitere mögliche ökologische Auswirkung wäre die Verringerung

des "Mineraldüngereinsatzes" bei jenen Betrieben zu nennen, die

aufgrund der geringen Flächenausstattung vor der Zupachtung die

Futtergrundlage nur mit dem Einsatz von Mineraldünger sicherstellen

konnten. Bei einer Beibehaltung des Tierstandes kann nach der Zu-

pachtung auf Mineraldünger verzichtet werden.

Aufgrund der in mehreren ÖPUL-Maßnahmen formulierten Förderungsvor-

aussetzung "Erhaltung des Grünlandflächenausmaßes" können zugepach-

tete Grünlandflächen nicht durch Umwandlung in Acker intensiviert

werden .

Zu Frage 8:

Der Pachtaufwand beträgt mit 11.750 S pro Betrieb im Jahre 1994 nur

2,1% des Unternehmensaufwandes (1995: 11.669 S pro Betrieb, d.s.

2,2%) . Eine Untersuchung der Auswirkungen der Erhöhung des Pacht-

flächenanteiles an der Kostenstruktur liegt nicht vor und würde

eine gesonderte Auswertung der Buchführungsergebnisse, gegliedert

nach den Pachtflächenanteilen, erforderlich machen.