1532/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Schuster und
Kollegen vom 27.11.1996, Nr. 1485/J, betreffend die Entwicklung der
Pachtflächen in der Landwirtschaft seit dem EU-Beitritt, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Die Erhebung der Pachtflächen erfolgte vor dem EU-Beitritt nur ins-
gesamt, d.h. für land- und forstwirtschaftliche Flächen zusammen.
Erst bei der Agrarstrukturerhebung 1995 wurden die landwirtschaft-
lichen Pachtflächen getrennt erfaßt. Ein Vergleich mit der Zeit vor
bzw. nach dem EU-Beitritt ist deshalb - nur auf der Basis der land-
und forstwirtschaftlichen Nutzung möglich. Zur Beantwortung Ihrer
Fragen im einzelnen:
Zu Frage 1:
Laut Auskunft des ÖSTAT betrug vor dem EU-Beitritt die gepachtete
Fläche 650 . 332 ha. Nach dem EU-Beitritt betrug die gepachtete Flä-
che 744.812 ha. Die Angaben beziehen sich auf die Land- und Forst-
wirtschaftsnutzung .
Zu Frage 2:
Vor dem EU-Beitritt gab es 37.293 Verpächter und 85.898 Pächter;
Im Jahre 1995 standen 42.294 Verpächter 83.348 Pächtern gegenüber .
Zu den Fragen 3 und 4:
Vor dem EU-Beitritt lag der Anteil der Pachtflächen an der selbst-
bewirtschafteten Gesamtfläche im Bundesdurchschnitt bei 14%, danach
(1995) bei 15% . In den Forstbetrieben mit 25-50% Forstanteil und
den Veredlungsbetrieben sind die stärksten Zunahmen der Pachtflä-
chen zu verzeichnen. Nur bei den Dauerkulturbetrieben war eine
stärkere Abnahme der Pachtflächen und der selbstbewirtschafteten
Gesamtfläche zu beobachten. Soweit sich die Ergebnisse für 1996
abschätzen lassen, wird sich dieserer Trend fortsetzen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Pachtpreise werden im Zusammenhang mit den Datenerhebungen aue den
freiwillig buchführenden Betrieben erfaßt. Die höchsten Pachtpreise
werden von den Veredelungs- und Marktfruchtbetrieben, die
geringsten von den forstbetonten Betrieben bezahlt . Durch den EU-
Beitritt blieben die Pachtzinse pro ha Ackerland im Bundesdurch-
schnitt gleich, die Pachtpreise zogen nur bei forstbetonten Betrie-
ben an. Zahlenmaterial über die Aufteilung der Pachtflächen auf
Acker und Grünland liegt nicht vor.
Zu Frage 7:
Im Vergleich der Jahre 1994 mit 1995 hat sich der Pachtflächen-
anteil in fast allen Betriebsformen vergrößert. Der Viehbesatz je
100 ha RLN erhöhte sich etwas im Bundesmittel, bei den Veredelungs-
betrieben ist er zurückgegangen. Aufgrund der breiten Teilnahme am
ÖPUL, insbesondere an der Maßnahme "Elementarförderung" (die als
eine wesentliche Förderungsvoraussetzung die Beschränkung des GVE-
Besatzes je ha beinhaltet) , bewirkt eine Zupachtung keine Auswei-
tung des Tierbestandes und damit geringere Wirtschaftsdüngermengen
je ha.
Als weitere mögliche ökologische Auswirkung wäre die Verringerung
des "Mineraldüngereinsatzes" bei jenen Betrieben zu nennen, die
aufgrund der geringen Flächenausstattung vor der Zupachtung die
Futtergrundlage nur mit dem Einsatz von Mineraldünger sicherstellen
konnten. Bei einer Beibehaltung des Tierstandes kann nach der Zu-
pachtung auf Mineraldünger verzichtet werden.
Aufgrund der in mehreren ÖPUL-Maßnahmen formulierten Förderungsvor-
aussetzung "Erhaltung des Grünlandflächenausmaßes" können zugepach-
tete Grünlandflächen nicht durch Umwandlung in Acker intensiviert
werden .
Zu Frage 8:
Der Pachtaufwand beträgt mit 11.750 S pro Betrieb im Jahre 1994 nur
2,1% des Unternehmensaufwandes (1995: 11.669 S pro Betrieb, d.s.
2,2%) . Eine Untersuchung der Auswirkungen der Erhöhung des Pacht-
flächenanteiles an der Kostenstruktur liegt nicht vor und würde
eine gesonderte Auswertung der Buchführungsergebnisse, gegliedert
nach den Pachtflächenanteilen, erforderlich machen.