1549/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Motter, Partner und Partnerinnen haben am

12.12.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1620/J betreffend "Länder-

Budgetmittel zur Vollziehung des Jugendwohlfahrlsgesetzes 1989" gerichtet. Auf die

- aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage

beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1 und 2

Der "Jugendwohlfahrtsbericht" ist in Zusammenwirken unter anderem mit den

Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrtsabteilungen bei den Ämtern

der Landesregierungen und den Jugendwohlfahrtsbehörden erster Instanz erstellt

worden, die im Bericht kurz als "Bundesländer" bezeichnet werden. Wenn nun die in

der Jugendwohlfahrt Tätigen von einer Verringerung der Budgetmittel sprechen, so

bezieht sich das auf das jeweilige Landesbudget.

Die Länder haben den Aufwand, der sich aus der Vollziehung der

Jugendwohlfahrtsgesetze ergibt, zu tragen. Mir als Bundesminister für Umwelt,

Jugend und Familie stehen zur Aufbesserung der diesbezüglichen Landesbudgets

keine Mittel zur Verfügung.

ad 3

Mein Ressort unterstützt jährlich gemeinnützige Vereine, deren Vereinstätigkeit dem

Bereich der Jugendwohlfahrt zuzuordnen ist. lm Bundesvoranschlag für das Jahr

1997 sind dafür rund 12,5 Mio S veranschlagt, davon sind 3 Mio S für Maßnahmen

der Elternbildung vorgesehen.