1572/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1581/J-NR/1996 betreffend Ideologisierung eines

Schüleraufsatzes und deren Konsequenzen, die die Abgeordneten Elfriede Madl und KollegInnen

am 29. November 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Sehen Sie konkrete Gründe dafür, daß Meinungsfreiheit in Schüleraufsätzen unter-

drückt werden muß?

Antwort:

Die Meinungsfreiheit des Schülers wurde nicht unterdrückt, da der Schüler seinen Aufsatz trotz

beleidigender Aussagen gegenüber seinem Klassenvorstand nicht nur ohne Konsequenzen

vorlegen konnte, sondern dieser Aufsatz auch noch eine sehr positive Beurteilung im Hinblick auf

die Sprachrichtigkeit erfuhr.

2. Wie ist Ihrer Ansicht nach die Reaktion des Lehrers zu bewerten?

Wie ist der konkrete Vorfall in der Bundeserziehungsanstalt Altmünster in bezug auf

die qualifiziert pädagogische Lehrerbesetzung, Ihrer Meinung nach, zu werten, wenn

selbst der Vorgesetzte, der Schuldirektor, keine Maßnahmen setzt?

Antwort:

In Anbetracht der schwerwiegenden Beleidigungen ist die Reaktion verständlich. Es bestand daher

kein Anlaß, Maßnahmen zu setzen.

3. Wie stehen Sie zur Reaktion des Lehrers, einen einzelnen Schüler vor der gesamten

Klassengemeinschaft bloßzustellen?

Antwort:

Der Schüler wurde vor der Klassengemeinschaft nicht bloßgestellt, das klärende Gespräch fand

unter vier Augen statt, vor der gesamten Klasse fand ein Gespräch statt, in dem grundsätzlich

darüber diskutiert wurde, inwieweit in Aufsätzen konkrete Personen beschrieben werden sollen.

Im Zuge dieses Gespräches bekannte der Schüler, daß er Anlaß für dieses Gespräch sei.

4. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, die pädagogische Qualifikation

des Lehrers zu überprüfen und inwieweit ist eine Gewährleistung gegeben, diesen

Lehrer weiter unterrichten zu lassen?

Antwort:

In einem Gespräch mit der Schulleitung und dem Lehrer wurde darauf hingewiesen, daß aufgrund

der personengebundenen Sensibilität ein besonders behutsames Vorgehen innerhalb der Klassen-

gemeinschaft angebracht ist. Sowohl die Elternvertretung als auch die Schulleitung haben

ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es noch nie Konflikte mit Prof Mag. Doppelbauer gegeben

habe. Es gibt und gab keinerlei Hinweise, daß der Lehrer seine Pflichten jemals verletzt habe.

5. Wie können Sie sich es erklären, daß ein Lehrer, aus dem von ihm gegebenen Aufsatz-

thema in unzulässiger Weise, auf seine Person bezogen, sich angesprochen fühlt?

Antwort:

Es ist durchaus verständlich, daß ein Lehrer, der permanent mit unzutreffenden Beschuldigungen -

nicht im offenen Gespräch, sondern über außerschulische Instanzen - konfrontiert wird, "sich

angesprochen fühlt".