1601/AB XX.GP
zur Zahl 1613/J-NR/1996
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend gesundheitliche Probleme durch "Pier-
cing'" gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"1 . Wer ist in Österreich befugt, "Stechen" mit Piercing-Nadeln vorzunehmen?
2. Wurden bislang bereits Anzeigen gegen Personen erstattet, die unbefugterwei-
se "Piercing,' vorgenommen haben?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Kam es bereits zu entsprechenden strafrechtlichen Verurteilungen (Körperver-
letzung und/oder Kurpfuscherei)?
5. Sind Ihnen Zahlen bekannt, wie viele Menschen sich deswegen 1995 stationär
oder ambulant behandeln lassen mußten?
6. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier einen gesetzeskonformen
Zustand herzustellen, um z.B. Jugendliche vor schweren gesundheitlichen
Schäden zu schützen?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 und 5:
Eine Beantwortung dieser Fragen ist mir nicht möglich, weil sie nicht meinen Vollzie-
hungsbereich betreffen.
Zu 2 und 3:
Nach den Berichten der Oberstaatsanwaltschaften Wien, Linz, Graz und Innsbruck
wurden bisher in den Ländern Wien, Burgenland, Tirol, Vorarlberg und Steiermark
sowie in den Sprengeln der Staatsanwaltschaften Wels, Steyr, Ried im Innkreis,
St. Pölten, Korneuburg und Wiener Neustadt keine solchen Anzeigen erstattet.
In Kärnten sowie in den Sprengeln Linz und Krems wurde jeweils eine Anzeige er-
stattet, im Land Salzburg kam es mehrmals zu solchen Anzeigen.
Zu 4:
In einem der angezeigten Fälle wurde eine Strafverfügung nach § 88 Abs.1 StGB
erlassen. In einern weiteren Verfahren kam es zu einer Strafverfügung nach §§ 12,
184 StGB. Die übrigen Anzeigen wurden gemäß § 90 StPO zurückgelegt.
Zu 6:
Allfällige Maßnahmen, wie sie in dieser Frage angesprochen werden, fallen nicht in
den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Justiz.