1601/AB XX.GP

 

zur Zahl 1613/J-NR/1996

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend gesundheitliche Probleme durch "Pier-

cing'" gerichtet und folgende Fragen gestellt:

"1 . Wer ist in Österreich befugt, "Stechen" mit Piercing-Nadeln vorzunehmen?

2. Wurden bislang bereits Anzeigen gegen Personen erstattet, die unbefugterwei-

se "Piercing,' vorgenommen haben?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Kam es bereits zu entsprechenden strafrechtlichen Verurteilungen (Körperver-

letzung und/oder Kurpfuscherei)?

5. Sind Ihnen Zahlen bekannt, wie viele Menschen sich deswegen 1995 stationär

oder ambulant behandeln lassen mußten?

6. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier einen gesetzeskonformen

Zustand herzustellen, um z.B. Jugendliche vor schweren gesundheitlichen

Schäden zu schützen?"

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 und 5:

Eine Beantwortung dieser Fragen ist mir nicht möglich, weil sie nicht meinen Vollzie-

hungsbereich betreffen.

Zu 2 und 3:

Nach den Berichten der Oberstaatsanwaltschaften Wien, Linz, Graz und Innsbruck

wurden bisher in den Ländern Wien, Burgenland, Tirol, Vorarlberg und Steiermark

sowie in den Sprengeln der Staatsanwaltschaften Wels, Steyr, Ried im Innkreis,

St. Pölten, Korneuburg und Wiener Neustadt keine solchen Anzeigen erstattet.

In Kärnten sowie in den Sprengeln Linz und Krems wurde jeweils eine Anzeige er-

stattet, im Land Salzburg kam es mehrmals zu solchen Anzeigen.

Zu 4:

In einem der angezeigten Fälle wurde eine Strafverfügung nach § 88 Abs.1 StGB

erlassen. In einern weiteren Verfahren kam es zu einer Strafverfügung nach §§ 12,

184 StGB. Die übrigen Anzeigen wurden gemäß § 90 StPO zurückgelegt.

Zu 6:

Allfällige Maßnahmen, wie sie in dieser Frage angesprochen werden, fallen nicht in

den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Justiz.