1603/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier, Motter, Barmüller und Partnerlnnen haben

am 13.12.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1664/J betreffend "die

Praxis für die Vergabe von Werkverträgen und freien Dienstverträgen im ressortin-

ternen Bereich sowie im Bereich der dem Ressort nachgeordneten Dienststellen"

gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beige-

schlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1 bis 4

Die der gegenständlichen Anfrage zugrundeliegenden maßgeblichen gesetzlichen

Bestimmungen sind mit 1. Juli 1996 in Kraft getreten. Da auf Verträge, die vor die-

sem Zeitpunkt geschlossen wurden, diese gesetzlichen Bestimmungen nicht anzu-

wenden waren, sind auch die in § 4 Abs. 4 und 5 ASVG angeführten Kriterien nicht

erhoben worden. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, daß es mir nicht möglich

ist, diese Fragen zu beantworten.

ad 5:

Im Zeitraum 1. Juli 1996 bis 1. Jänner 1997 (den gewünschten Tag der Anfragebe-

antwortung hier heranzuziehen, ist aus verwaltungstechnischen Gründen nicht mög-

lich), wurden in meinem Ressort 12 Werkverträge abgeschlossen und bei der Sozi-

alversicherung angemeldet, wovon 11 Werkverträge noch im Jahr 1996 endeten.

Das Gesamtauftragsvolumen betrug öS 2,228.754.

ad6 :

Bei den betroffenen Auftragnehmern handelt es sich ausschließlich um Einzelperso-

nen mit Wohnsitz in Österreich.

ad 7

Für Verträge gem. §4 Abs. 4 und 5 ASVG sind bis Ende 1997 keine eigenen Bud-

getansätze vorgesehen.

ad 8

Nein. Der Bund orientiert sich bei der Auftragsvergabe an den Grundsätzen der

Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie an den allgemein gültigen

Vergabevorschriften.

Diesbezügliche ressortinterne Weisungen oder Richtlinien gibt es nicht.

ad 9

Die derzeit vorliegende Form der Werkvertragsregelung beruht auf einem Beschluß

der Bundesregierung, den ich auch mittrage. Ich bin gerne bereit, mich - wie schon

in der Vergangenheit - für die Abklärung etwaiger Umsetzungsschwierigkeiten zur

Verfügung zu stellen.

Betreffend der Überlegungen, die zur derzeitigen Regelung geführt haben, darf ich

auf die Beantwortung der Frage 11 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1657/J durch

die Bundesministerin für Arbeit und Soziales verweisen.