1609/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1690/J-NR/1996 betreffend die drohende Reduktion
von "EBlS", die die Abgeordneten Karl Öllinger und FreundInnen am 13. Dezember 1996 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Ist es richtig, daß vom Ministerium beabsichtigt wird, die Mittel für EBIS zu
reduzieren und damit dessen Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen?
Antwort:
Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der Verein EBIS informiert, daß im Jahr 1997 Mittel
von 2 Mio.S zur Verfügung gestellt werden, 1996 wurde EBIS mit 4 Mio.S gefördert.
2. Wenn ja: Was sind die Gründe für die beabsichtigte Reduzierung der Mittel?
Antwort :
Die Vergabe der EB-Mittel wird neu strukturiert. Obgleich es gelungen ist, 1996 einen außer-
ordentlichen, einmaligen Betrag von 50 Mio. S für die Erwachsenenbildung zu erhalten, muß
gespart werden. Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten muß auch
auf dem Gebiete der Erwachsenenbildung
Prioritäten setzen, es muß mit den vorhandenen Mitteln
die EB-Institutionen fördern und verstärkt die Bevölkerung zur Teilnahme an der Weiterbildung
motivieren sowie für ein positives Klima die Erwachsenenweiterbildung betreffend sorgen. Das
Ziel dieser Informationsarbeit: das lebensbegleitende Lernen muß eine Selbstverständlichkeit
werden. Aus dieser Sicht kann es daher nicht primäre Aufgabe des Bundesministeriums für Unter-
richt und kulturelle Angelegenheiten sein, über Kurs-Angebote einzelner EB-Institutionen zu
informieren.
Verschiedene EB-Institutionen bieten bereits ihr Angebot über die neuen Medien an. Auch
einzelne Bundesländer sind im Bildungsinformationswesen sehr initiativ. Es scheint sinnvoll, daß
das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten diese Initiativen der Länder
unterstützt, weil Weiterbildungsinformationen regional effzienter und kundenorientierter durch-
geführt werden können, als dies zentralistisch möglich ist.
Ich glaube, daß regional Informationsarbeit geleistet werden muß. Ich habe bereits mit den Förde-
rungsstellen des Bundes für die Erwachsenenbildung Gespräche geführt, damit diese diese Auf-
gabe gemeinsam mit den Ländern verstärkt durchführen.
Die in der Datenbank EBIS enthaltenen Informationen werden, nach Befragung des Vereines
EBIS, nicht auf ihre Qualität hin geprüft. Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten kann folglich für dieses in EBIS zusammengefaßte Angebot keine Qualitäts-
garantie geben.
Ich verweise auch darauf, daß etwa im Bereich des Arbeitsmarktservice (AMS) eine Weiter-
bildungsdatenbank entstehen soll. Es wäre sinnvoll, wenn es im Rahmen des AMS zu einer
Zusammenarbeit mit EBIS kommen könnte.
Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hat bei der Informations-
arbeit eine Koordinationsfunktion zu übernehmen, Detailinformationen zählen wohl zu den Auf-
gaben der einzelnen EB-Institutionen.
3. Wenn 1 ja: Ist es nicht ziemlich widersinnig, zunächst EBlS im Auftrag des BMUK zu
gründen, um dann durch die Reduzierung der Mittel eine dreijährige Aufbauarbeit
zunichte zu machen?
Antwort:
EBIS startete im Jahr 1993 mit Kosten von 1,642.000,-- S. Es wurden Gesamtkosten von
5 Mio. S in Zukunft bei einer gesamtösterreichischen Wirkung von EBIS in Aussicht gestellt. Die
Kosten betrugen 1996 bereits 4 Mio. S für den Bereich Wien, Niederösterreich, Burgenland und
Steiermark. Man muß annehmen, daß ein gesamtösterreichischer Ausbau von EBIS weit über
diese Förderung hinausgeht. Ich verweise auch auf die bereits erwähnten Bestrebungen einzelner
Länder und einzelner EB-Institutionen.