1610/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1691/J-NR/1996 betreffend die Kürzung von
Personalsubventionen in "Randbereichen der Erwachsenenbildung", die die Abgeordneten Karl
Öllinger und FreundInnen am 13. Dezember 1996 an mich richteten, wird wie folgt beant-
wortet:
1. Wie definieren Sie im Zusammenhang mit Erwachsenenbildung "Randbereich"?
2. Zählen all jene Erwachsenenbildungseinrichtungen, die nicht als parteinah gelten
zum "Randbereich"?
3. Werden in Zukunft nur mehr parteinahe Erwachsenenbildungseinrichtungen
gefördert?
Antwort:
Eine Begriffsbestimmung zum Thema Erwachsenenbildung können Sie u.a. den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen entnehmen. Ich verweise hier auf das Bundesgesetz vom
21. März 1973 über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus
Bundesmitteln.
Aufgrund der budgetären Lage mußten einige Kürzungen vorgenommen werden. Ihre willkür-
lichen Unterstellungen in den Fragen 2) und 3) weise ich schärfstens zurück. Diese Fragen
zeigen aber deutlich wie wichtig und richtig
meine geplanten Strukturmaßnahmen sind:
Ich werde zur Förderung der Transparenz und Objektivierung der Förderungsmittelvergabe
einen Beirat einrichten, der Empfehlungen ausarbeiten wird. Dieser Beirat wird von mir den
Auftrag erhalten, einen Kriterienkatalog für die Vergabe von Mitteln zu erarbeiten, weil es
diesen derzeit nicht gibt.
4. Nach welchen Kriterien wurde bei den oben angeführten Kürzungen vorgegangen
und warum wurde gekürzt?
Antwort:
Analog zu dem erwähnten Bundesgesetz und ausgehend davon, daß Institutionen der Erwach-
senenbildung vornehmlich jene sind, die als Vereins- oder Unternehmenszweck die Weiterbil-
dung und die Erwachsenenbildung als Haupttätigkeit haben, bzw. Erwachsenen- und Weiter-
bildung wohl durch Veranstaltungen gekennzeichnet sind, die regelmäßig stattfinden, z.B.
semesterweise oder über einen längeren Zeitraum, zeigt sich, daß unter den Fördernehmern
einige Institutionen sind, auf die dies nicht zutrifft. Einzelveranstaltungen, Dichterlesungen,
Autorenlesungen, Workshops sind daher nicht unbedingt in den Bereich der geförderten
Erwachsenen- und Weiterbildung einzuordnen, Vorrang bei den Förderungen haben entspre-
chend den gesetzlichen Bestimmungen die Institutionen, die in der Konferenz der Erwach-
senenbildung Österreichs (KEBÖ) zusammengefaßt sind.
5. Welche kurz-, mittel und langfristigen Strukturmaßnahmen sind im Bereich der
Erwachsenenbildung vorgesehen und was ist das Ziel dieser Maßnahmen?
Antwort.
Ich habe schon auf die Schaffung eines Förderungsbeirates verwiesen, der sich aufgrund eines
zu erarbeitenden Kriterienkatalogs mit den Förderungen der Erwachsenenbildung beschäftigen
wird. Ziele sind, eine Objektivierung der Vergabe und eine erhöhte Transparenz sowie eine
kundenfreundlichere, zeitgerechte
Verständigung über die Höhe der Förderungsmittel.
6. In einem Briefweisen Sie daraufhin, "daß das Kulturgelände Nonntal aufgrund der
Ressortzuständigkeit des Kunstministeriums" von diesem verstärkt gefördert werden
sollte. Gibt es dahingehende Absprachen zwischen Ihrem Ministerium und dem
Kunstministerium, daß das Kunstministerium die Kosten für die Förderungen in
diesem Bereich übernimmt? Wenn nein: Warum nicht? Sind Kompetenzbereiche
der Erwachsenenbildung vom BMUKA ins BMWVK übergegangen und ist das auch
an der Geschäftseinteilung ersichtlich? Sind Budgets für Erwachsenenbildung vom
BMUKA ins BMWVK übergegangen?
Antwort .
Das Kulturgelände Nonntal wurde auch 1996 mit einem Betrag von S 647.000,-- gefördert,
mit dem Hinweis, daß 1997 aufgrund der budgetären Lage mit keiner weiteren Förderung zu
rechnen ist. Wenn Sie sich die Tätigkeiten des Kulturgeländes Nonntal ansehen, dann liegen
hier Schwerpunkte vor, die vom Kunstministerium gefördert werden und auch gefördert
werden sollen. Ich habe in einem Gespräch den damaligen Bundesminister Dr. Scholten darauf
hingewiesen und ihn gebeten, eine Möglichkeit der Erhöhung der Förderungsmittel zu über-
prüfen. Kompetenzbereiche der Erwachsenenbildung sind nicht ins Bundesministerium für
Wissenschaft, Verkehr und Kunst übergegangen. Ebenso verhält es sich bei dem Budget für die
Erwachsenenbildung.
7. Besteht nicht ein Widerspruch in Ihren Aussagen, wenn Sie einerseits behaupten,
daß die Arbeit von Kulturzentren im "Randbereich der Erwachsenenbildung"
angesiedelt ist, womit Sie implizit zugeben, daß diese Arbeit zum Bereich der
Erwachsenenbildung gehört, Andererseits aber die Zuständigkeit des Kunstmini-
steriums anführen?
Antwort:
In Situationen der Budgetknappheit ist es notwendig, Prioritäten zu setzen. Die logische
Entwicklung davon bedeutet, daß manche Aktivitäten nicht mehr gefördert werden können, um
den engeren Bereich der Erwachsenenbildung und
Weiterbildung nicht zu gefährden.
8. 1996 ist das "Jahr des lebensbegleitenden Lernens". Stehen die oben zitierten
Kürzungen nicht im Widerspruch zu den Zielen des "Jahres des lebensbegleitenden
Lernens"?
Antwort:
1996 ist es mir gelungen, ein außerordentliches Budget in Höhe von 50 Mio. S für die Förde-
rung der Erwachsenenbildung zu erhalten. Dieser Betrag wurde dafür verwendet, bereits
gemachte Förderungszusagen aus früheren Jahren einzulösen.
9. Noch nie waren so viele Lehrerlnnen auf Wartelisten gemeldet wie heuer. Halten Sie
es für sinnvoll, nun auch noch im Bereich der Erwachsenenbildung LehrerInnen vor
die Tür zu setzen?
Antwort:
Es ist keine weitere Reduzierung der Personalsubventionen geplant.
10. Bei allen Instutitionen, die gekürzt wurden, handelt es sich um Institutionen, die
eher dem autonomen Kulturbereich zugeordnet werden können. Handelt es sich bei
diesen Kürzungen um ein politisches Aushungern?
Anwort:
Trotz der knappen Budgetmittel ist es gelungen, Einrichtungen, die im Schnittbereich zwischen
Kultur- und Bildungsarbeit tätig sind, wie etwa die ARGE Kultur weiterhin zu fördern.
11. Allen genannten Kultureinrichtungen, die gekürzt wurden, ist gemeinsam, daß sie
nicht der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) angehören, und
ihnen damit die hilfreiche Lobby offenbar fehlt. Wie wird man Mitglied bei der
KEBÖ, was sind die Aufnahmsvoraussetzungen?
Antwort:
Mitglied der KEBÖ wird man durch einstimmigen Beschluß der KEBÖ-Mitglieder. Formale
Voraussetzung ist die Anerkennung als
gesamtösterreichische Einrichtung der Erwachsenen-
bildung gemäß dem Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des
Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln,
12. Warum wurde dem Slowenischen Kulturverband seit dem Jahr 1994 nicht mehr die
volle Personalsubvention in Höhe von S 600.000,-- ausbezahlt, sondern jeweils
erheblich weniger?
Antwort:
Dem slowenischen Kulturverband wurde im Dezember 1996 ein Betrag von S 240.000,--
überwiesen. Anfang 1997 werden dem slowenischen Kulturverband noch S 550.000,-- über-
wiesen, womit die offenen Förderungen bis Ende 1996 abgedeckt sein werden.
13. Halten Sie es für richtig, daß ein Subventionsnehmer eine Kreditzwischenfinanzie-
rung einrichten muß, weil das BMUK in seinen Zahlungen säumig ist? Halten Sie es
für richtig, daß damit implizit die Steuerzahler die Banken subventionieren?
Antwort:
Ich habe auf die Notwendigkeit einer Umstrukturierung im Erwachsenenbildungs/Förderungs-
bereich hingewiesen. Große Rückstände von Zahlungen an EB-Institutionen werden von mir
nicht akzeptiert. Ich habe daher gleich nach meiner Amtsübernahme eine sofortige Bereinigung
in die Wege geleitet. Der Rückstand von zugesagten Förderungsmitteln beträgt derzeit etwa
drei Monate.