1627/AB XX.GP
Die Abgeordneten Mag. Steindl und Kollegen haben am
12.12.1 an den Bundesminister für Inneres die schriftliche
Anfrage Nr. 1919/J betreffend „Einreise nach Ungarn mit Europaß“
mit folgendem Wortlaut gerichtet:
1. Welche Maßnahmen können gesetzt werden, um „undisziplinier-
tes“ Stempeln zu vermeiden?
2. Welche Maßnahmen können gesetzt werden, um eine Verweigerung
der Einreise nach Ungarn aufgrund von Platzmangel im Paß zu
verhindern?
3. Besteht eine Alternative für Pendler zwischen Österreich und
Ungarn, um den Platz im Europapaß sparsamer zu nutzen?
4. Wird die betroffene Instanz der Europäischen Union über die-
sen Vorfall unterrichtet werden?
5. Wird die ungarische Behörde bzw. Botschaft von diesem Vorgang in Kenntnis gesetzt?“
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, daß eine Reihe von Teilaspekten
der Fragen nicht auf die österreichische, sondern auf die ungari-
sche Vollziehung Bezug nehmen. Ich kann aber nur zum erstgenann-
ten Bereich Stellung nehmen.
Zu Frage 1:
Die der Frage zugrunde liegende Sachverhaltsdarstellung wurde
unmittelbar nach Einlangen der Anfrage an die zuständigen ungari-
schen Behörden herangetragen. Das Landeskommando der ungarischen
Grenzwache in Budapest teilt dazu in seiner Antwort mit, daß die
Grenzabfertigung auf der Grundlage des Gesetzes Nr. LXXXVI aus
dem Jahr 1993 über die Einreise, den Aufenthalt in Ungarn und die
Einwanderung von Ausländern durchgeführt werde. Demzufolge werden
bei der Einreise nach Ungarn die Reisepässe sämtlicher Ausländer
gestempelt, da es nur dadurch möglich sei, die Einhaltung der in
den internationalen Vereinbarungen vorgeschriebenen Aufenthalts-
dauer zu kontrollieren.
Da es sich hier um eine interne ungarische Angelegenheit
handelt, kann österreichischerseits dagegen auch kein Einwand
erhoben werden.
Ich werde mich jedoch um die Unterstützung des Bundesministe-
riums für auswärtige Angelegenheiten bemühen, auf die ungarische
Seite dahingehend einzuwirken, daß diese Stempel in einer platz-
und somit auch kostensparenden Weise angebracht werden.
Zu Frage 2:
Da es sich bei der Zurückweisung durch ungarische Grenzorgane
um eine Maßnahme handelt, die aufgrund der nationalen ungarischen
Gesetzgebung gesetzt wird, sind die österreichischen Möglichkei.
ten beschränkt. Ich werde mich jedoch auch hier auf die oben
genannte Weise um Verbesserungen bemühen.
Zu Frage 3:
Die Entscheidung über alternative Einreisemöglichkeiten ist
seit dem Zeitpunkt, zu dem Österreich die Schengener Verträge
unterzeichnet hat, keine von Österreich allein zu entscheidende
Angelegenheit mehr. Es bleibt allerdings zu hoffen, daß die
schrittweise Annäherung zwischen den mittel- und osteuropäischen
Ländern und den Staaten des Schengener Raumes erfolgreich fortge-
setz wird und somit auch dieses Problem einer Lösung zugeführt
werden kann. Konkret ist hier an die Verwendung des Personalaus-
weises als Reisedokument zu denken, wobei Ungarn diesbezüglich
bereits jetzt Gesprächsbereitschaft signalisiert hat.
Zu Frage 4:
Eine Befassung von Organen der Europäischen Union erscheint
im Hinblick auf die fehlende Zuständigkeit der EU für die Lösung
des konkreten Problems wenig zweckdienlich.
Zu Frage 5:
Ja. Ganz allgemein möchte ich festhalte, daß die Beamten
meines Ressorts im ständigen Kontakt mir den ungarischen Behörden
stehen, um für den internationalen Reiseverkehr, aber auch für
österreichische und ungarische Staatsbürger einen möglichst flüs-
sigen Grenzverkehr zu ermöglichen, ohne hiebei die fremden- und
sicherheitspolizeilichen Aspekte sowie die aus den internationa-
len Vereinbarungen resultierenden Verpflichtungen zu vernachlässi-
gen.