1627/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Mag. Steindl und Kollegen haben am

12.12.1 an den Bundesminister für Inneres die schriftliche 

Anfrage Nr. 1919/J betreffend „Einreise nach Ungarn mit Europaß“

mit folgendem Wortlaut gerichtet:

1. Welche Maßnahmen können gesetzt werden, um „undisziplinier-

tes“ Stempeln zu vermeiden?

2.     Welche Maßnahmen können gesetzt werden, um eine Verweigerung

der Einreise nach Ungarn aufgrund von Platzmangel im Paß zu

verhindern?

3.     Besteht eine Alternative für Pendler zwischen Österreich und

Ungarn, um den Platz im Europapaß sparsamer zu nutzen?

4.     Wird die betroffene Instanz der Europäischen Union über die-

sen Vorfall unterrichtet werden?

5.     Wird die ungarische Behörde bzw. Botschaft von diesem Vorgang in Kenntnis gesetzt?“

 

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, daß eine Reihe von Teilaspekten

der Fragen nicht auf die österreichische, sondern auf die ungari-


 

sche Vollziehung Bezug nehmen. Ich kann aber nur zum erstgenann-

ten Bereich Stellung nehmen.

 

Zu Frage 1:

Die der Frage zugrunde liegende Sachverhaltsdarstellung wurde

unmittelbar nach Einlangen der Anfrage an die zuständigen ungari-

schen Behörden herangetragen. Das Landeskommando der ungarischen

Grenzwache in Budapest teilt dazu in seiner Antwort mit, daß die

Grenzabfertigung auf der Grundlage des Gesetzes Nr. LXXXVI aus

dem Jahr 1993 über die Einreise, den Aufenthalt in Ungarn und die

Einwanderung von Ausländern durchgeführt werde. Demzufolge werden

bei der Einreise nach Ungarn die Reisepässe sämtlicher Ausländer

gestempelt, da es nur dadurch möglich sei, die Einhaltung der in

den internationalen Vereinbarungen vorgeschriebenen Aufenthalts-

dauer zu kontrollieren.

Da es sich hier um eine interne ungarische Angelegenheit

handelt, kann österreichischerseits dagegen auch kein Einwand

erhoben werden.

Ich werde mich jedoch um die Unterstützung des Bundesministe-

riums für auswärtige Angelegenheiten bemühen, auf die ungarische

Seite dahingehend einzuwirken, daß diese Stempel in einer platz-

und somit auch kostensparenden Weise angebracht werden.

 

Zu Frage 2:

Da es sich bei der Zurückweisung durch ungarische Grenzorgane

um eine Maßnahme handelt, die aufgrund der nationalen ungarischen

Gesetzgebung gesetzt wird, sind die österreichischen Möglichkei.

ten beschränkt. Ich werde mich jedoch auch hier auf die oben

genannte Weise um Verbesserungen bemühen.

 

Zu Frage 3:

Die Entscheidung über alternative Einreisemöglichkeiten ist

seit dem Zeitpunkt, zu dem Österreich die Schengener Verträge

unterzeichnet hat, keine von Österreich allein zu entscheidende

Angelegenheit mehr. Es bleibt allerdings zu hoffen, daß die

schrittweise Annäherung zwischen den mittel- und osteuropäischen

Ländern und den Staaten des Schengener Raumes erfolgreich fortge-

setz wird und somit auch dieses Problem einer Lösung zugeführt

 


 

werden kann. Konkret ist hier an die Verwendung des Personalaus-

weises als Reisedokument zu denken, wobei Ungarn diesbezüglich

bereits jetzt Gesprächsbereitschaft signalisiert hat.

 

Zu Frage 4:

Eine Befassung von Organen der Europäischen Union erscheint

im Hinblick auf die fehlende Zuständigkeit der EU für die Lösung

des konkreten Problems wenig zweckdienlich.

 

Zu Frage 5:

Ja. Ganz allgemein möchte ich festhalte, daß die Beamten

meines Ressorts im ständigen Kontakt mir den ungarischen Behörden

stehen, um für den internationalen Reiseverkehr, aber auch für

österreichische und ungarische Staatsbürger einen möglichst flüs-

sigen Grenzverkehr zu ermöglichen, ohne hiebei die fremden- und

sicherheitspolizeilichen Aspekte sowie die aus den internationa-

len Vereinbarungen resultierenden Verpflichtungen zu vernachlässi-

gen.