1680/AB XX.GP
zur Zahl 1661/J-NR/1996
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Volker Kier, Dr. Heide Schmidt und Partne-
rlnnen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend die Praxis von Werkver-
trägen und freien Dienstverträgen im ressortinternen Bereich sowie im Bereich der
dem Ressort nachgeordneten Dienststellen, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"1. Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wur-
den im Jahre 1995 im Bereich Ihres Ressorts sowie der nachgeordneten
Dienststellen vergeben und wie hoch war das Auftragsvolumen, - jeweils nach
Monaten aufgegliedert?
2. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im Jahre 1995 die Vergabe von
derartigen Verträgen an private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur
Vergabe an Werkvertragnehmer mit Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe
von Aufträgen an juristische Personen, Angehörige freier Berufe und Inhaber
von Gewerbeberechtigungen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?
3. Wie viele solcher Aufträge wurden im ersten Halbjahr 1996 im Bereich lhres
Ressorts sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war
das Auftragsvolumen, - jeweils nach Monaten aufgegliedert?
4. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis stand im ersten Halbjahr 1996 die Ver-
gabe an private Auftragnehmer mit Wohnsitz in
Österreich zur Vergabe an Auf-
tragnehmer mit Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juri-
stische Personen, Angehörige freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechti-
gungen?
5. Wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wur-
den von 1. Juli 1996 bis zum Tag der Anfragebeantwortung im Bereich Ihres
Ressorts sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben und wie hoch war
das Auftragsvolumen?
6. In welchem zahlenmäßigen Verhältnis steht seit 1. Juli 1996 die Vergabe an
private Auftragnehmer mit Wohnsitz in Österreich zur Vergabe an Auftragneh-
mer mit Wohnsitz im Ausland, bzw. zur Vergabe von Aufträgen an juristische
Personen, Angehörige freier Berufe und Inhaber von Gewerbeberechtigungen,
- jeweils nach Monaten aufgegliedert?
7. Wie hoch waren die in Ihrem Ressort sowie den nachgeordneten Dienststellen
für derartige Auftragsvergaben vorgesehenen Budgetansätze in den
Jahren 1995 und 1996; wie hoch ist der für das Jahr 1997 vorgesehene Bud-
getansatz?
8. Besteht im Bereich Ihres Ressorts sowie in den nachgeordneten Dienststellen
die Absicht, anstelle der Vergabe von Werkverträgen oder freien Dienstverträ-
gen künftig auf andere Beschäftigungsverhältnisse bzw. Auftragsvergaben ins
Ausland auszuweichen?
Wenn ja, können Sie die dafür vorgesehenen Volumina beziffern? Exi-
stiert außerdem im Bereich Ihres Ressorts eine diesbezügliche Weisung oder
interne Richtlinie?
9. Halten Sie die sogenannte Werkvertragsregelung in ihrer derzeitigen Form
für eine zielgerechte, praktikable und faire Lösung, um zu einer Versicherungs-
pflicht für alle oder doch möglichst alle Erwerbstätigen zu gelangen?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 4:
§ 4 Abs. 4 und 5 ASVG in der hier maßgeblichen Fassung des Sozialrechtsände-
rungsgesetzes 1996, BGBI.Nr. 411 , trat erst mit 1. Juli 1996 in Kraft. Daher wurden
vor diesem Zeitpunkt auch keine Verträge abgeschlossen, die unter diese Geset-
zesstelle in der erwähnten Fassung zu subsumieren wären. Selbst wenn aber die
Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf die Zeit vor dem 1. Juli 1996 fiktiv angenom-
men würde, könnten die sich auf das Jahr 1995 sowie auf das erste Halbjahr 1 996
beziehenden Fragen dennoch nicht beantwortet werden, weil das Bundesministe-
rium für Justiz infolge der damaligen Rechtslage keine Daten erhoben hatte,
die eine Qualifikation faktischer Phänomene nach den in § 4 Abs. 4 und 5 ASVG an-
geführten Kriterien ermöglichen würden.
Zu 5 und 6:
Seit Inkrafttreten der Bestimmungen des § 4 Abs. 4 und 5 ASVG über die freien
Dienstverträge und die dienstnehmerähnlichen Werkverträge mit 1. Juli 1996 wur-
den weder in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz noch bei den
nachgeordneten Dienststellen Aufträge in Form der genannten Verträge vergeben.
Zu 7:
Für die Jahre 1995, 1996 und 1997 gab es für Verträge gemäß § 4 Abs. 4 und 5
ASVG keine Budgetansätze, weil die genannten Regelungen erst im Jahr 1996 ge-
schaffen wurden und infolge des gemeinsamen Beschlusses der Budgets 1996 und
1997 auch für das letztgenannte Jahr keine konkrete Veranschlagung erfolgte. Für
Verträge gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASVG wird es daher voraussichtlich erst für das
Jahr 1998 eigene Budgetansätze geben.
Zu 8:
Eine solche Absicht besteht nicht. Wie das gesamte Handeln der Bundesverwaltung
hat sich auch die Vergabe von Werkverträgen und freien Dienstverträgen an den
Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu orientieren,
wobei ab einem gewissen Auftragsvolumen die bestehenden Vergabevorschriften
zu beachten sind. Im übrigen existiert im Bereich meines Ressorts weder eine Wei-
sung noch eine Richtlinie der in der Anfrage
angesprochenen Art.
Zu 9:
Einschätzungen eines Regierungsmitglieds über die Qualität und Zweckmäßigkeit
eines Gesetzes, das von einem anderen Ressort vorbereitet wurde und für dessen
Vollziehung andere Ressorts zuständig sind, gehören nicht zum Vollziehungsbe-
reich dieses Regierungsmitglieds und sind daher gegenüber diesem nicht Gegen-
stand des parlamentarischen Interpellationsrechts. Ich verweise deshalb auf die Be-
antwortung des Herrn Bundeskanzlers zu der gleichlautend an ihn gerichteten An-
frage.