1682/AB XX.GP
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde vom 14.1.1997, Nr. 1802/J, betreffend
Verbot von Antibiotika als Futtermittel-Zusatz, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Mit Inkrafttreten der Novelle zur Futtermittelverordnung 1994 ,
BGBl.Nr. 183/1996, ist Avoparcin in Österreich als Zusatzstoff in
Futtermitteln nicht mehr zugelassen. Ein durchsetzbares Verbot wird
allerdings erst bei Inkrafttreten der diesbezüglichen Änderungs-
richtlinie der EU vorliegen. Diese Änderungsrichtlinie der EU wurde
bereits beschlossen und wird am 3. Tag nach Veröffentlichung im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
in Kraft treten.
Zu Frage 2:
Die Einhaltung des Verbotes von Avoparcin wird in Österreich durch
die amtliche Futtermittelkontrolle kontrolliert. Das Bundesamt für
Agrarbiologie in Linz ist für die Kontrolle in den Bundesländern
Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirol und Vorarlberg zuständig,
das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft Wien für die
Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark.
Zu Frage 3:
Gemäß Futtermittelgesetz ist das Inverkehrbringen von nicht zuge-
lassenen Zusatzstoffen sowie von Vormischungen und Futtermitteln,
die solche Zusatzstoffe enthalten, mit einer Geldstrafe bis zu
S 300.000.-- bedroht. Die gleiche Strafdrohung gilt auch für das
Herstellen von Futtermitteln mit nicht zugelassenen Zusatzstoffen.
Das Verfüttern von Futtermitteln, die nicht zugelassene Zusatzstof-
fe enthalten, ist mit einer Geldstrafe bis S 100.000.-- bedroht .
Darüber hinaus kann die Bezirksverwaltungsbehörde solche Futtermit-
tel beschlagnahmen und für verfallen erklären.