1684/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schuster und Kollegen haben am

13. Dezember 1996 unter der Nr. 1708/J an meine Amtsvorgängerin

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Vorsorgeuntersuchungen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Im Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung vom 11. März

1996 wurde vereinbart, daß die Bundesregierung und die

Sozialversicherungsträger verstärktes Augenmerk auf

Gesundheitsförderungs- und Vorsorgeprogramme legen soll.

Was haben Sie seit Unterzeichnung des Koalitionsabkommens

unternommen, um Gesundheitsförderungs- und

Vorsorgeprogramme zu schaffen bzw. zu fördern?

2. Wie erklären Sie sich die geringe Teilnahme (8%) der

Bevölkerung an den Gesundheitsvorsorgeprogrammen?

3. Was werden Sie gegen die Ursachen dieser geringen

Beteiligung unternehmen?

4. Wie stehen Sie zum Diskussionsvorsschlag einer

verpflichtenden und regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung?

5. Unter welchen Voraussetzungen konnten Sie sich eine

verpflichtende Vorsorgeuntersuchung vorstellen?

6. Was wären die jährlichen Kosten einer verpflichtenden

Vorsorgeuntersuchung?

7. Wie beurteilen Sie den volkswirtschaftlichen Nutzen, der

aus einer solchen Maßnahme entspringen könnte?

8. Ab welchem Zeitpunkt würde sich eine verpflichtende und

somit flächendeckende Vorsorge auf die Kosten im

Gesundheitsbereich positiv auswirken?

9. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Bevölkerung zu

motivieren, die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu

nehmen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Gesundheitsressort hat bereits seit mehreren Jahren

Aktivitäten zur Intensivierung der Gesundheitsförderung

gesetzt, die fortgeführt werden.

Seit März 1996 wurden folgende Maßnahmen vorgenommen: für die

wichtige Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen konnte die

Pilotphase des "Österreichischen Netzwerks

gesundheitsfördernder Schulen" erfolgreich abgeschlossen

werden. Im Herbst 1996 startete der Transfer dieses

international anerkannten Konzepts in die Bundesländer. Zur

betrieblichen Gesundheitsförderung wurde - gemäß den Vorgaben

der Europäischen Union im Aktionsprogramm Gesundheitsförderung

- eine Kontaktstelle in Österreich eingerichtet, die im Oktober

1996 ihre Arbeit aufgenommen hat. Im Ernährungsbereich wird

derzeit die Möglichkeit zur Verbesserung der

Gemeinschaftsverpflegung in Betrieben erprobt. Weiters konnte

ein "Österreichisches Netzwerk gesundheitsfördernder

Krankenhäuser" eingerichtet werden.

Diese Strukturentwicklung folgt den Vorgaben der Europäischen

Union und der Weltgesundheitsorganisation. Sie ist eine

notwendige Grundlage für die künftige nachhaltige Arbeit zur

Gesundheitsförderung in  Österreich.

Weiters hat das Gesundheitsressort im Jahr 1996 die Arbeit im

Rahmen der EU-Aktionsprogramme "Gesundheitsförderung“, „Krebs"

und "AIDS" aufgenommen sowie mit Vorarbeiten zum

" Drogen " -Programm der EU begonnen .

Auch auf dem Gebiet der "Vorsorgeuntersuchungen", d.h. des

Screenings auf Krankheiten in einem möglichst frühen Stadium,

wurde eine grundlegend neue Vorgangsweise im Bereiche der

Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen erprobt . Eine multidisziplinare

Arbeitsgruppe des Obersten Sanitätsrates prüft die sowohl schon

im Mutter-Kind-Programm vorgesehenen Untersuchungen als auch

von Fachgesellschaften vorgeschlagene zusätzliche

Untersuchungen auf ihre Effizienz. Um einen rationellen Einsatz

der Ressourcen sicherzustellen, wurde für die neuen

Untersuchungen bereits eine Prioritätenliste erstellt.

Zu Frage 2:

Es gibt wahrscheinlich mehrere Gründe dafür, daß

Vorsorgeuntersuchungen nicht in einem höheren Ausmaß in

Anspruch genommen werden. Zum einen besteht für Österreich eine

gute gesundheitliche Grundversorgung der Bevölkerung. 80% der

Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren suchen mindestens einmal

pro Jahr einen Arzt auf (Mikrozensus 1991) . Die Zielpopulation

von Vorsorgeuntersuchungen ist jene Personengruppe, die sich

als gesund einstuft. Wie Forschungsergebnisse zeigen, ist diese

Personengruppe - eben gerade wegen der für sie oft nicht

erkennbaren Symptome - nur gering motiviert, einen Arzt

aufzusuchen bzw. sich einer Vorsorgeuntersuchung zu

unterziehen .

Zu den Fragen 3 und 9:

Maßnahmen, die eine höhere Beteiligung an der

Vorsorgeuntersuchung zum Ziel haben, müssen mit den regionalen

Angeboten abgestimmt werden. Solche Maßnahmen wurden und werden

von den Bundesländern gesetzt. Die Beteiligung an der

Vorsorgeuntersuchung zeigt in letzten Jahren auch bereits einen

stetig steigenden Trend.

Darüber hinaus werden die Bemühungen zur Evaluierung der

Untersuchungsprogramme verstärkt werden, da nur vom Nutzen

einer Untersuchung überzeugte Ärzte eine erfolgreiche

Motivationsarbeit leisten können.

Zu den Fragen 4 und 5:

Vorsorgemedizinische Maßnahmen entstehen auch in engem

Zusammenhang mit der persönlichen Einstellung jedes Menschen zu

seiner eigenen Gesundheit und dem Ziel, im persönlichen

Verhalten (Lebensstil, Ernährungs- und Trinkgewohnheiten, etc. )

darauf Bedacht zu nehmen, das Gut der eigenen Gesundheit nicht

unnötigen Risiken auszusetzen. Die Teilnahme an

Vorsorgeuntersuchungen ist daher eine Frage des persönlichen

Entschlusses eines jeden Menschen.

Ich glaube nicht, daß die Verpflichtung zur Teilnahme, etwa

durch Rechtsvorschriften, tatsächlich ein geeigneter Weg ist,

im Zusammenhang mit der Einstellung jedes einzelnen zu seiner

Gesundheit eine nachhaltige positive Einstellung zu erwirken.

Dies kann vielmehr nur durch ständige Überzeugungsarbeit, die

insbesondere auch seitens der Medizin kommen muß, geschehen.

Ist diese Überzeugung jedoch erst einmal gegeben, bedarf es

keiner weiteren Pflichten, um Menschen dazu zu bewegen, vom

Angebot der Vorsorgemedizin Gebrauch zu machen.

Zu Frage 6:

Die jährlichen Kosten einer verpflichtenden

Vorsorgeuntersuchung werden mit rund 6, 7 Milliarden Schilling,

die Folgekosten mit rund 9, 7 Milliarden Schilling geschätzt.

Zu den Frage 7 und 8:

Zu bedenken ist, daß Screenings Diagnoseverfahren zum möglichst

frühen Erkennen von Krankheiten sind. Der eigentliche Nutzen

erwächst erst aus den Maßnahmen die zur Abwehr dieser

Krankheiten ergriffen werden.

Auf die oft negative Auswirkung gesetzlicher Verpflichtung auf

die Motivation wurde bereits in der Antwort zu den Fragen 4 und

5 eingegangen.

Wichtig für das weitere Vorgehen erscheint mir neben einer

sorgfältigen Evaluierung der vielfältigen angebotenen

Vorsorgeuntersuchungen auch eine verstärkte Zuwendung zu einer

nachhaltigen primärpräventiven und gesundheitsförderlichen

Intervention, der auch international verstärkte Bedeutung

zugemessen wird .