1727/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1901/J-NR/1997, betreffend die psychologische

Studentenberatung Salzburg, die die Abgeordneten HAIGERMOSER und Kollegen am

29. Januar 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Was genau sind die Aufgaben der " Psychologischen Studentenberatung Salzburg " ?

Antwort:

Die Aufgabe der Psychologischen Studentenberatungsstellen, somit auch der "Psychologischen

Studentenberatung Salzburg" besteht nach der Verordnung des Bundesministers für Wissen-

schaft und Forschung, BGBl.Nr. 536/1990,

"... in der Unterstützung der Studienwahl und des Studiums von Studierenden und Studienwer-

bern, insbesondere durch

1 . psychologische Untersuchung und Beratung;

2. psychologische Behandlung einschließlich Psychotherapie;

3. Förderung der Leistungsfähigkeit und der Persönlichkeitsentwicklung;

4. wissenschaftliche Untersuchungen, Projekte und Veröffentlichungen in den angeführten

Bereichen."

Zur Darstellung der spezifischen Ziele und Aufgaben, der Grundsätze für die Durchführung

der Aufgaben und der Organisationsprinzipien ist zur Information in der Anlage das Leitbild

der Psychologischen Studentenberatung beigelegt (Beilage).

2. In welcher Form werden diese Aufgaben erfüllt?

Antwort:

Die Form in der die Aufgaben erfüllt werden, ist auf die jeweiligen Anliegen der Studien-

interessenten und Studierenden spezifisch abgestimmt. Es werden folgende Formen von

Beratung und Betreuung durchgeführt: Auskünfte, Informations- und Kurzberatungen,

psychologische Beratungsgespräche, fokussierte psychologische Behandlungen und

psychotherapeutische Kurztherapien, Tests zur Eignungsuntersuchung sowie persönlichkeits-

fördernde Trainings im Leistungs-, Kommunikations- und Entspannungsbereich. Weiters

werden telefonische, mündliche und schriftliche Auskünfte erteilt. Im präventiven Bereich

wirkt die Psychologische Studentenberatung an problemvorbeugenden Aktivitäten mit, die

Studienwerber und Studierende auf mögliche Belastungssituationen aufmerksam machen und

Bewältigungsstrategien initiieren, etwa mittels Flugblättern, Zeitschriftenartikeln, Referaten,

Worksh0ps oder im Rahmen der Studien- und Berufsinformationsmessen. Zusätzlich wird die

Studientätigkeit mittelbar durch die Zusammenarbeit mit Personen im studentischen Betreu-

ungsbereich und mit universitären Einrichtungen sowie durch wissenschaftliche Projekte und

Veröffentlichungen unterstützt.

3. Wer führt die Beratungen durch und welche Qualifikation haben die Berater?

Antwort.

Die Beratungen und die Betreuung der Studierenden wird durch 5 Psychologen (davon

4 halbbeschäftigt) durchgeführt. Alle Genannten haben das Studium der Psychologie absol-

viert und sind als Gesundheitspsychologen, Klinische Psychologen und Psychotherapeuten

qualifiziert. Mit Ausnahme einer halbtägigen Karenzvertretungskraft haben alle Berater ne-

ben einer spezifischen Einschulung einen Ausbildungslehrgang der Psychologischen

Studentenberatung absolviert, in dem auf spezifische fachliche, rechtliche und organisa-

torische Anforderungen der Tätigkeit, und notwendige Kooperationen mit Universitäten und

Studentenvertretungen vorbereitet wurde.

4. Wie oft werden diese Beratungen im Monatsschnitt in Anspruch genommen?

Antwort:

Bei 1990 Einzel- und Gruppenberatungen, Auskünften, psychologischen und psychothera-

peutischen Einzel- und Gruppensitzungen im Studienjahr 1995/96 ergibt sich unter Berück-

sichtigung von Urlaubs- bzw. Ferien- und Feiertagen ein Monatsschnitt von 199 Beratungen.

Dazu ist anzumerken, daß die durchschnittliche Zeitdauer einer Beratung zwischen 1 0 bis 90

Minuten variiert, in der Regel jedoch ohne Vor- und Nachbereitung zwischen 50 und 90

Minuten dauert. Weiters ist mit Bezugnahme auf Frage 2 darauf hinzuweisen, daß neben der

unmittelbaren Beratungstätigkeit mit individuellen Ratsuchenden weitere Unterstützungs-

und Betreuungsmaßnahmen für Studierende und Studieninteressenten durchgeführt werden.

5. Wie viele Personen, aufgeteilt nach der Verwendung in Verwaltung und psychologi-

scher Betreuung, sind in der Beratungsstelle beschäftigt und in welchem Dienstver-

hältnis stehen diese zu Ihrem Ministerium?

Antwort:

Im Studienjahr 1995/96 betrug die Anzahl der beschäftigten Personen:

1 Psychologe ganztägig, 4 Psychologinnen und Psychologen halbtägig, 1 Sekretariatsmit-

arbeiterin für einen Zeitraum von 10 Monaten.

Die Psychologische Studentenberatung Salzburg ist eine nachgeordnete Dienststelle des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr. Der Leiter ist Beamter, die halbbeschäf-

tigten Psychologen und Psychologinnen und die derzeitige Karenzvertretung für die Sekreta-

riatsstelle sind Vertragsbedienstete.

6. Wie hoch ist der jährliche Gesamtaufwand für die genannte Einrichtung jährlich

und wer trägt diesen?

Antwort:

Der jährliche Gesamtaufwand für die Psychologische Studentenberatung Salzburg betrug im

Jahr 1996 S 2.750.000,--. Die Kosten werden aus dem Budget des Bundesministeriums für

Wissenschaft und Verkehr getragen.

7. Wie viele derartiger Beratungsstellen gibt es in Österreich insgesamt und wie hoch

ist der Gesamtaufwand für diese jährlich?

Antwort:

ln Österreich bestehen 6 Psychologische Studentenberatungsstellen in Graz, Innsbruck, Kla-

genfurt, Linz, Salzburg und Wien. Der Gesamtaufwand an Sach- und Personalkosten betrug

im Jahr 1996 ca. S 27.550.000,--.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, daß die Tätigkeit der Psychologischen Studentenbera-

tungsstellen seit Jahren im Hochschulbericht gegenüber dem Nationalrat dargestellt und daß

der jährliche Tätigkeitsbericht der Studentenberatung allen Wissenschaftssprechern der

Parlamentsfraktionen übermittelt wird. Weiters sind auch folgende Prüfungsergebnisse des

Rechnungshofes betreffend die Psychologische Studentenberatung zu erwähnen:

" 1 . Die Tätigkeit der Psychologischen Studentenberatung sollte sich künftig auf alle tertiären

Bildungseinrichtungen erstrecken.

3. Die stetig zunehmende Nachfrage nach Beratung ließ die Bedeutung der Psychologischen

Studentenberatung erkennen. Ihre Aufgaben wurden von den Mitarbeitern offensichtlich

mit großem persönlichen Einsatz wahrgenommen. ..."

(Siehe Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das Verwaltungsjahr 1993 an den National-

rat, Seite 63, Zusammenfassende Schlußbemerkungen).

 

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