1728/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1820/J-NR/1997, betreffend die Umsetzung der

Bezügereform 1996, die die Abgeordneten Dr. PETROVlC, Freundinnen und Freunde am

14. Januar 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Wieviele Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesräte sowie Landtagsabgeordnete sind

in ihrem Ressort beschäftigt?

4. In welchem Bereich Ihres Ressorts erbringt der Mandatar seine Arbeitsleistung?

5. Welche Arbeitsleistung (bitte um möglichst genaue Angabe des Tätigkeitsprofils) er-

bringt der Mandatar?

6. Verfügen die betroffenen Mandatare über ein eigenes Büro?

Antwort:

Im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr sind insgesamt 16 Personen

als Abgeordnete zum Nationalrat, als Bundesräte oder als Landtagsabgeordnete tätig.

1. Abgeordnete zum Nationalrat:

1 . Ord. Univ.Prof. Dr. Wilhelm Brauneder (Universität Wien, Institut für österreichische

und deutsche Rechtsgeschichte)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung

eigenes Büro

2. Oberrat Mag. Dr. Josef Höchtl (BMWV, Sektion VIII)

Aufgabenbereich: Wissenschaftliche Bearbeitung, Aufarbeitung und fachkundige Doku-

mentation des bisherigen Integrationsprozesses bzw. der bisherigen Integrationsschritte

Österreichs nach der Aktenlage des Ressorts auf den Gebieten Bildung, Wissenschaft,

Forschung und Technologie, sowie gegebenenfalls Unterstützung des Sektionsleiters bei

der ressortbezogenen Vorbereitung der österreichischen EU-Präsidentschaft

eigenes Büro

3. Ao. Univ.Prof. Dr. Dieter Lukesch (Universität Innsbruck, Institut für Wirtschaftstheorie

und Wirtschaftspolitik)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung

eigenes Büro

4. Ord. Univ.Prof. Dr. Ewald Nowotny (Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Volkswirt-

schaftstheorie und -politik)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung

eigenes Büro

5. Ord. Univ.Prof. Dr. Alexander van der Bellen (Universität Wien, Institut für Wirtschafts-

wissenschaften)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung

eigenes Büro

6. Universitätsassistentin.Dr. Gertrude Brinek (Universität Wien, Institut für Erziehungs-

wissenschaften)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung. Forschungsschwerpunkte sind die Wei-

terentwicklung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik und Bildung, Kultur-

pädagogik, Geschlecht als wissenschaftliche (pädagogisch relevante) Kategorie.

eigener Schreibtisch, Zimmer zu zweit

7. Direktor Dr. Udo Grollitsch (Montanuniversität Leoben,Institut für Bildungsförderung

und Sport)

Aufgabenbereich: Direktor des Instituts, dessen Aufgabe die Wahrung der kulturellen und

sportlichen Interessen der Angehörigen der Montanuniversität, die Abhaltung nichttech-

nischer Lehrveranstaltungen, insbesondere im Bereich von Fremdsprachen, sind.

eigenes Büro

11. Bundesräte:

1. Ord. Univ.Prof. Dr. Peter Böhm (Universität Wien, Institut für Zivilgerichtliches Verfah-

ren)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung

eigenes Büro

2. Amtsrätin Anna Elisabeth Haselbach (Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr)

siehe Antwort zu Frage 3

3. Ord. Univ.Prof. Dr. Herbert Schambeck (Universität Linz, Institut für Staatsrecht und

Politische Wissenschaften)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung

eigenes Büro

III. Landtagsabgeordnete:

1 . Ord. Univ.Prof. Dr. Christian Brünner (Universität Graz, Institut für öffentliches Recht,

Politikwissenschaft und Verwaltungslehre)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung

eigenes Büro

2. Ao. Univ.Prof. Dr. Klaus Firlei (Universität Salzburg, Institut für Arbeits- und Sozial-

recht)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung

eigenes Büro

3. Ord. Univ.Prof. Dipl.Ing Dr. Franz Jeglitsch (Montanuniversität Leoben, Institut für Me-

tallkunde und Werkstoffprüfung)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung

eigenes Büro

4. Fachoberinspektorin Margit Keshnliri (Montanuniversität Leoben, Institut für Geowissen-

schaften)

Aufgabenbereich: Sekretariatstätigkeit

eigenes Büro

5. Rätin Dr. Ilse Reinprecht (Universität Graz, Universitätsabibliothek, Abteilung fiir EDV

und Information)

Aufgabenbereich: Information, EDV, bibliographische Recherchen, Katalogauskunft

eigener Schreibtisch, kein eigenes Zimmer

6. Ao. Univ.Prof. Dipl.Ing Dr. Helmut Schreiner (Universität Salzburg, Institut für Rechts-

philosophie, Methodologie der Rechtswissenschaft und Allgemeine Staatslehre)

Aufgabenbereich: Lehre, Forschung, Verwaltung

eigenes Büro

2. Welche Regelung wurde mit diesen Mandataren vor Inkrafttreten der Novelle vom

Juli 1996 getroffen (Gewährung der erforderlichen freien Zeit, Außerdienststellung

und Gewährung des Ruhebezuges oder vorzeitige Pensionierung mit Ruhebezug)?

(Die unterfertigten Abgeordneten vertreten die Auffassung, daß eine Beantwortung

der vorliegenden Anfrage auch unter namentlicher Nennung der betreffenden Man-

datare möglich ist, weil das Informationsinteresse des Nationalrats im vorliegenden

Fall höher zu bewerten ist, als ein allfälliges Geheimhaltungsinteresse des betreffen-

den Mandatars; sollten Sie diese Rechtsauffassung nicht teilen, ersuchen die unter-

fertigten Abgeordneten um l3eantwortung dieser und der folgenden Fragen ohne

Nennung des Namens des betroffenen Mandatars.)

Antwort.

Vor Inkrafttreten der gegenständlichen Novelle wurde den oben angeführten Abgeordneten,

Bundesräten bzw. Landtagsabgeordneten gemäß § 59a B-VG die erforderliche Zeit gewährt,

die Bezüge wurden um 25 % gekürzt. Lediglich Bundesrätin Haselbach ( siehe 11/2) wurde

gemäß § 17 Abs. 2 und 3 BDG 1979 außer Dienst gestellt. Für die Dauer dieser Außerdienst-

stellung gebührte ihr gemäß § 13 Abs. 6 Gehaltsgesetz 1956 ein Monatsbezug in der Höhe des

Ruhebezuges, auf den die Genannte Anspruch gehabt hätte, wenn sie mit Ablauf des entspre-

chenden Kalenderjahres in den Ruhestand versetzt worden wäre.

3. Welche Regelung wurde mit den jeweiligen Mandataren nach Inkrafttreten der

Novelle vom Juli 1996 getroffen (wieviel Prozent Ihrer Arbeitsleistung beabsichtigen

die jeweiligen Mandatare zu erbringen)?

Antwort.

Nach Inkrafttreten dieser Novelle wurden die obgenannten Abgeordneten (mit Ausnahme des

Abg. Dr. Höchtl), Bundesräte (mit Ausnahme der Bundesrätin Haselbach) und Landtagsabge-

ordneten im Ausmaß von 25 % dienstfrei gestellt, da sie bekanntgegeben haben, daß sie als

Bundesbedienstete 75 % der Arbeitsleistung eines vollbeschäftigten Bundesbediensteten

erbringen werden.

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Höchtl (siehe 1/3) wurde im Ausmaß von 50 % dienst-

freigestellt, da er bekanntgab, als Bundesbediensteter 50 % der Arbeitsleistung eines voll-

beschäftigten Bundesbediensteten zu erbringen. Bundesrätin Haselbach (siehe 11/2) wurde

über ihren Antrag unter Entfall der Bezüge außer Dienst gestellt.