1740/AB XX.GP
schriftl. parlament. Anfrage an den
Bundesminister f. ausw. Angel. betr.
Geschlechterverträglichk. der Posten-
einsparungen im Bundesdienst
(Nr . 19 16/J-NR/ 1997 )
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris
POLLET-KAMMERLANDER, Freundinnen und Freunde haben am
31. Jänner 1997 unter der Nummer 1916/J-NR/1997 eine
schriftliche parlamentarische Anfrage an mich gerichtet,
welche den folgenden Wortlaut hat:
"1. Wieviele Planstellen und Dienstposten wurden
a) in Ihrem Ressort/Zentralstelle und
b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres
Ressorts
in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12. 1996 eingespart?
Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche,
die aufgrund von Regierungsumbildungen innerhalb des
abgefragten Zeitraums in der Ressortzuständigkeit
wechselten. Wir gehen davon aus, daß für jene
Bereiche, die erst neu- in die Zuständigkeit des
Ressorts gefallen sind, das Datenmaterial des
gesamten abgefragten Zeitraums vom aktuellen
Ressortzuständigen zur Verfügung gestellt wird.
Die gesonderte Ausweisung von Zentralstelle und
nachgeordneten Dienststellen ist auch für die übrigen
Antworten (zu den Fragen 2 bis 8)
erwünscht.
2 . Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie
hoch sind insbesondere die Einsparungen aufgrund
a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,
b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,
c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der
Geburt eines Kindes (§ 35 Abs 3 VGB, § 26 Abs 3
GG, sonst nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubs
innerhalb der ersten sechs Lebensjahre des
Kindes) ,
d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben,
e) sonstiger Gründe?
3 . Wie viele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1
und 2 a bis 2 e abgefragten Kategorien, also
- wieviele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in
Ihrem Ressort und den nachgeordneten
Dienststellen insgesamt eingespart,
(im sinne der Detailabfrage: )
- wieviele befristet beschäftigte Frauen/Männer
wurden nicht verlängert,
- wieviele Frauen/Männer, die in Pension gingen,
wurden nicht nachbesetzt,
- wieviele Frauen/Männer wurden aus dem
Bundesdienst ausgegliedert,
- wieviele Frauen/Männerdienstposten wurden auf
andere Weise in den jeweiligen Dienststellen
eingespart?
4. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein
öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wurden in der
Zeit von 1.1.1995 bis 31.12.1996
a) von Männern,
b) von Frauen
gestellt und wieviele dieser Anträge
c) von Männern,
d) von Frauen
wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?
5. a) Wieviele Anträge auf Gewährung einer
unentgeltlichen Karenz zur Betreuung eines
Kindes (§ 75 und § 75 a BDG, § 26 b und § 26 c
VBG) wurden in der Zeit von 1. 1. 1995 bis
31.12.1996 gestellt und wieviele wurden davon
abgelehnt ?
b) Welcher Grund für die Beantragung einer
Unentgeltlichen Karenz war der zweithäufigste
und wie hoch war hier die Ablehnungsquote
innerhalb des Zeitraums 1. 1. 1995 bis 31. 12 . 1996 ?
6. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen
im schon erwähnten Zeitraum an und wieviele
Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?
7. Welche Beschlüsse des Ministerrats und Ressort-
internen Erlässe wurden für die Vorgangsweise bei den
Einsparungen herangezogen und nach welchen Prinzipien
ging das Ministerium vor?
8. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten
Einsparungspotentiale bei den Dienstposten?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Aufgrund der vom Nationalrat beschlossenen Stellenpläne für
die Jahre 1995, 1996 und 1997 standen dem Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten in diesen Jahren weltweit
jeweils folgende Planstellen zur Verfügung:
Planstellenbereich 1995 1996 1997
2000 (2010) "BMaA/Zentrale
und Vertretungsbehörden" 1523 1554 1538
2020 "Diplomatische Akademie" 24 24 ---
2o30 "Kulturinstitute" 87 67 66
insgesamt für das Ressort: 1634
1645
1604
Aufgrund dieser gesetzlichen Planstellenzuweisung war im in
der vorliegenden Anfrage angesprochenen Zeitraum der Höchst-
stand an Planstellen in meinem Ressortbereich um 41 (von
1645 auf 1604) Planstellen zu reduzieren.
Eine detaillierte Aufgliederung der jeweils zugewiesenen
Planstellen auf die über 110 Dienststellen meines Ressorts
ist bedauerlicherweise nicht möglich, weil die personelle
Ausstattung der einzelnen Dienststellen laufend den
dienstlichen Erfordernissen angepaßt wurde und wird:
Beispielsweise werden in der jährlichen Hauptreisezeit die
Vertretungsbehörden in jenen Staaten, in denen besonders
viele österreichische Staatsbürger ihre Urlaube verbringen,
personell verstärkt, um den zusätzlichen Anfall an
konsularischen Aufgaben bewältigen zu können, während im
Herbst jeden Jahres die multilateralen Vertretungsbehörden
personell auf einige Zeit aufgestockt werden, um etwa die
Generalversammlung der Vereinten Nationen und ähnliche
Tagungen entsprechend wahrnehmen zu können.
Diese Personalfluktuation zwischen den einzelnen Dienst-
stellen des Auswärtigen Dienstes, die innerhalb des Rahmens
des jeweiligen Stellenplans erfolgt, hat aber keine Aus-
wirkung auf die Beschäftigungsmöglichkeiten in meinem
Ressort.
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Rahmen der oben bekanntgegebenen Höchstzahl an Plan-
stellen gemäß dem jeweils geltenden Stellenplan waren am
1. 1. 1995 insgesamt 1535 Planstellen (davon 787 mit
männlichen und 748 mit weiblichen Bediensteten) besetzt, am
1.1.1996 insgesamt 1616 Planstellen (je zur Hälfte mit
männlichen und weiblichen Bediensteten) und am 31 . 12 . 1996
insgesamt 1595 Planstellen (davon 806 mit männlichen und
789 mit weiblichen Bediensteten) .
Das heißt, die stellenplanmäßige Höchstzahl wurde in den
Jahren 1995 und 1996 in meinem Ressort nicht ausgeschöpft,
was einerseits dem Bemühen entsprang, die durch das Bundes-
finanzgesetz 1995 zugewiesenen Budgetmittel für den
Personalaufwand meines Ressorts nicht zu überschreiten und
andererseits darauf beruhte, daß infolge der Nationalrats-
wahl 1995 in den ersten vier Monaten des Jahres 1996 gemäß
Art. 51 Abs. 5 B-VG die im Stellenplan 1995 festgesetzte
Höchstzahl von 1634 Planstellen weiterhin verbindlich war
und auch jeweils nur ein Zwölftel des für den Personal-
aufwand im Bundesvoranschlag 1995 vorgesehenen Budget-
betrags aufgewendet werden durfte.
Bei Inkrafttreten des Stellenplans 1996 am 1.5. 1996 war
aber auch schon der Stellenplan 1997 (mit der um
41 Planstellen verminderten Höchstzahl an Planstellen für
meinen Ressortbereich) bekannt und daher sicherzustellen,
daß die Personalgebarung in den letzten acht Monaten des
Kalenderjahres 1996 eine Einhaltung der ab 1. Jänner 1997
geltenden Planstellenhöchstzahl (von 1604) garantiert.
Dazu kam für mein Ressort die durch das Bundesgesetz
betreffend die Diplomatische Akademie Wien, BGBl. Nr.
178/1996, normierte Verpflichtung, anläßlich der Kraft
dieses Gesetzes im zweiten Halbjahr 1996 durchzuführenden
Ausgliederung der Diplomatischen Akademie insgesamt
24 Planstellen - davon allerdings zwei erst per 1. 1. 1997,
also nach Ablauf des in der vorliegenden Anfrage ange-
sprochenen Zeitraums - einzusparen:
Von den am 1.1.1996 besetzt gewesenen 1616 Planstellen
waren gemäß dem DAK-Gesetz 1996 per 1.7.1996 die mit
Vertragsbediensteten besetzten 22 Planstellen einzusparen,
was aber im gegenständlichen Ausgliederungsfall nicht den
Verlust des Erwerbseinkommens (und der sozialrechtlichen
Absicherung als Pflichtversicherte) für
die betroffenen
Bediensteten bedeutet hat, da diese gemäß § 29 DAK-Gesetz
1996 nahtlos mit ihren am 30.6.1996 bestandenen Rechten
dienst- und besoldungsrechtlicher Natur in ein privat-
rechtliches Dienstverhältnis zur Diplomatischen Akademie
Wien übernommen (und durch diese sozialversichert) worden
sind.
Von diesen 22 Planstellen, die von der Ausgliederung der
Diplomatischen Akademie per 1.7.1996 betroffen wurden,
waren 18 mit weiblichen und vier mit männlichen Be-
diensteten besetzt, die jeweils mit Ablauf des 30. 6. 1.996
ex lege aus dem Bundesdienst ausgeschieden sind, aber per
1.7.1996 in ein Dienstverhältnis mit dieser Lehranstalt
übernommen wurden .
Das heißt, von den am 1.1.1996 in meinem Ressort be-
schäftigt gewesenen 808 männlichen Bediensteten sind per
1.7.1996 vier ausgeschieden, so daß sich die Anzahl der
männlichen Bediensteten infolge der Ausgliederung der
Diplomatischen Akademie auf 804 reduzierte. Von den am
1.1.1996 im Auswärtigen Dienst beschäftigt gewesenen 808
weiblichen Bediensteten sind per 1.7.1996 achtzehn ausge-
schieden, so daß sich die Anzahl der weiblichen Bediensteten
in meinem Ressortbereich infolge dieser Ausgliederung auf
790 reduzierte. Insgesamt verminderte die Ausgliederung der
Diplomatischen Akademie den Personalstand meines Ressorts
zur Mitte des Jahres 1996 auf 1594 Beschäftigte.
Diese Beschäftigtenanzahl lag um 10 unter der Höchstzahl an
ab 1.1.1997 zur Verfügung stehenden Planstellen (1.604) ,
so daß in der zweiten Hälfte des Jahres 1996 eine
entsprechende personelle Aufstockung meines Ressorts
gesetzlich zulässig war.
Außerdem wurden in der Zeit zwischen dem 30.6.1996 und dem
30.11.1996 durch die Ruhestandsversetzung von je zwei
Beamten und Beamtinnen vier Planstellen sowie durch die
Außerdienststellung des früheren Leiters der Sektion V
(infolge dessen Bestellung zum Wiener Kulturstadtrat) eine
fünfte Planstelle zusätzlich frei, das heißt, in meinem
Ressortbereich konnten noch 1996 bis zu 15 Planstellen
nachbesetzt werden, ohne die Einhaltung des Stellenplans
1997 zu gefährden, weil zeitweise tatsächlich nur 1589
Planstellen besetzt waren.
Bis einschließlich 31.12.1996 ist eine Aufstockung um
insgesamt 6 Bedienstete erfolgt, so daß am genannten Tag
insgesamt 1595 Planstellen besetzt waren, davon 806 mit
männlichen und 789 mit weiblichen Bediensteten.
Aus dem dargelegten Sachverhalt ergibt sich, daß die
zwischen dem 1.1.1996 und dem 31.12.1996 eingetretene
Verringerung des tatsächlichen Personalstandes in meinem
Ressortbereich um 21 Bedienstete, davon 2 Männer und
19 Frauen, auf die gesetzlich angeordnete Ausgliederung der
Diplomatischen Akademie, nicht aber auf die Planstellen-
reduktion zwischen 1.1.1995 und 31.12.1996 zurückzuführen
ist, weil schon vor dem 1.1.1995 in meinem Ressort eine
sparsame Personalgebarung Platz gegriffen und ermöglicht
hat, auch in der Phase der Budgetkonsolidierung geeigneten
Nachwuchskräften eine Beschäftigungsmöglichkeit im Bundes-
dienstverhältnis (durch Nachbesetzung von in den Ruhestand
getretenen Beamten und Beamtinnen) zu bieten, soferne sich
die daran interessierten Bewerber/innen beim vorge-
schriebenen Auswahlverfahren (siehe die Verordnung BGBl.
Nr. 120/1989) für eine Verwendung im Auswärtigen Dienst
qualifizieren.
Aufgrund dieses Sachverhaltes, insbesondere auch des Um-
standes, daß 22 ehemalige Bundesbedienstete (darunter
18 Frauen und 4 Männer) ex lege nahtlos in ein ihre Rechte
wahrendes privatrechtliches Dienstverhältnis übergeleitet
wurden, hat sich die Planstellenreduktion des Bundes in
meinem Ressortbereich nicht zum Nachteil von Frauen aus-
gewirkt, da am 31. Dezember 1996 insgesamt - nämlich im
stand des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
und im Stand der nach wie vor meiner Aufsicht unterstellten
Diplomatischen Akademie zusammengenommen - 810 Männer und
807 Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis standen
(gegenüber je 808 Männern und Frauen am 1.1.1996) .
Zur Frage 4 :
Im maßgeblichen Zeitraum wurden insgesamt 111 Anträge auf
Übernahme ins öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
gestellt, davon 60 von Männern und 51 von Frauen.
Hiervon wurden bis 31.12.1996 insgesamt 83 Anträge bereits
positiv erledigt, und zwar 47 von Männern und 36 von Frauen.
Ablehnungen wegen "Aufnahmestopps" sind nicht erfolgt. Die
übrigen Anträge auf Übernahme ins öffentlich-rechtliche
Dienstverhältnis stehen noch in Bearbeitung.
Zur Frage 5:
Zwischen 1.1.1995 und 31.12.1996 wurden in meinem
Ressortbereich 21 Anträge im Sinne der unter lit. a ge-
stellten Frage eingebracht, von denen keiner abgelehnt
wurde.
Als zweithäufigster Grund wurde in den im Sinne von lit.b
dieser Frage gestellten Karenzierungsanträgen jeweils die
"Begleitung des an einen ausländischen Dienstort versetzten
Ehepartners, der selbst dem Auswärtigen Dienst angehört,
zwecks Fortführung der Haushaltsgemeinschaft am neuen
Dienstort" angeführt, und zwar insgesamt in 9 Fällen, davon
von 7 Frauen und von 2 Männern. Es wurde auch keiner dieser
Anträge abgelehnt.
Zur Frage 6 :
Im maßgeblichen Zeitraum wurden in meinem Ressortbereich
55 Karenzurlaube (nach dem Mutterschutz- oder Elternkarenz-
urlaubsgesetz oder im Anschluß daran gemäß den §§ 75 und
75a BDG 1979 bzw. 29b und 29c VBG 1948) zur Betreuung eines
Kindes angetreten .
Da aber zahlreiche der vor dem 1 . 1 . 1995 angetretenen Karenz-
urlaube im in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Zeit-
raum endeten, also die betroffenen Bediensteten ihren
Dienst in meinem Ressortbereich wieder aufgenommen haben,
waren im gegenständlichen Zeitraum nur 27 Ersatzkräfte
aufzunehmen.
Zur Frage 7:
Bezüglich der für alle Ressorts verbindlichen Minister-
ratsbeschlüsse betreffend Einsparung von Planstellen bzw.
Reduzierung des Personalaufwandes des Bundes verweise ich
auf die Beantwortung der analogen Anfrage
Nr. 1915/J-Nr/1997 durch den Herrn Bundeskanzler.
Da die Personalgebarung meines Ressortbereichs zentral
durch die Administrative Sektion des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten in Wien wahrgenommen wird, war
die Herausgabe von Durchführungserlässen zu den ein-
schlägigen Ministerratsbeschlüssen nicht erforderlich.
Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu den
Fragen 2 und 3.
Zur Frage 8:
Wie ich in meinen Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 dar-
gelegt habe, war die Planstellenreduktion des Bundes schon
im Jahre 1996 bei der jeweiligen Personalgebarung zu be-
achten, damit die ab 1.1.1997 für meinen Ressortbereich
geltende Höchstzahl von 1604 Planstellen eingehalten werden
konnte (und weiterhin kann) .
Im Hinblick darauf, daß mein Ressort in besonderem Maße von
der Vorbereitung auf die Österreichische EU-Präsidentschaft
1998 betroffen ist, sehe ich keine konkreten Einsparungs-
potentiale im Auswärtigen Dienst.
Unbeschadet dessen werden im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten aber laufend Überlegungen
betreffend weitere Rationalisierungsschritte angestellt.