1740/AB XX.GP

 

schriftl. parlament. Anfrage an den

Bundesminister f. ausw. Angel. betr.

Geschlechterverträglichk. der Posten-

einsparungen im Bundesdienst

(Nr . 19 16/J-NR/ 1997 )

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris

POLLET-KAMMERLANDER, Freundinnen und Freunde haben am

31. Jänner 1997 unter der Nummer 1916/J-NR/1997 eine

schriftliche parlamentarische Anfrage an mich gerichtet,

welche den folgenden Wortlaut hat:

"1. Wieviele Planstellen und Dienstposten wurden

a) in Ihrem Ressort/Zentralstelle und

b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres

Ressorts

in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12. 1996 eingespart?

Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche,

die aufgrund von Regierungsumbildungen innerhalb des

abgefragten Zeitraums in der Ressortzuständigkeit

wechselten. Wir gehen davon aus, daß für jene

Bereiche, die erst neu- in die Zuständigkeit des

Ressorts gefallen sind, das Datenmaterial des

gesamten abgefragten Zeitraums vom aktuellen

Ressortzuständigen zur Verfügung gestellt wird.

Die gesonderte Ausweisung von Zentralstelle und

nachgeordneten Dienststellen ist auch für die übrigen

Antworten (zu den Fragen 2 bis 8) erwünscht.

2 . Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie

hoch sind insbesondere die Einsparungen aufgrund

a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,

b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,

c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der

Geburt eines Kindes (§ 35 Abs 3 VGB, § 26 Abs 3

GG, sonst nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubs

innerhalb der ersten sechs Lebensjahre des

Kindes) ,

d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben,

e) sonstiger Gründe?

3 . Wie viele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1

und 2 a bis 2 e abgefragten Kategorien, also

- wieviele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in

Ihrem Ressort und den nachgeordneten

Dienststellen insgesamt eingespart,

(im sinne der Detailabfrage: )

- wieviele befristet beschäftigte Frauen/Männer

wurden nicht verlängert,

- wieviele Frauen/Männer, die in Pension gingen,

wurden nicht nachbesetzt,

- wieviele Frauen/Männer wurden aus dem

Bundesdienst ausgegliedert,

- wieviele Frauen/Männerdienstposten wurden auf

andere Weise in den jeweiligen Dienststellen

eingespart?

4. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein

öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wurden in der

Zeit von 1.1.1995 bis 31.12.1996

a) von Männern,

b) von Frauen

gestellt und wieviele dieser Anträge

c) von Männern,

d) von Frauen

wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?

5. a) Wieviele Anträge auf Gewährung einer

unentgeltlichen Karenz zur Betreuung eines

Kindes (§ 75 und § 75 a BDG, § 26 b und § 26 c

VBG) wurden in der Zeit von 1. 1. 1995 bis

31.12.1996 gestellt und wieviele wurden davon

abgelehnt ?

b) Welcher Grund für die Beantragung einer

Unentgeltlichen Karenz war der zweithäufigste

und wie hoch war hier die Ablehnungsquote

innerhalb des Zeitraums 1. 1. 1995 bis 31. 12 . 1996 ?

6. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen

im schon erwähnten Zeitraum an und wieviele

Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?

7. Welche Beschlüsse des Ministerrats und Ressort-

internen Erlässe wurden für die Vorgangsweise bei den

Einsparungen herangezogen und nach welchen Prinzipien

ging das Ministerium vor?

8. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten

Einsparungspotentiale bei den Dienstposten?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1:

Aufgrund der vom Nationalrat beschlossenen Stellenpläne für

die Jahre 1995, 1996 und 1997 standen dem Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten in diesen Jahren weltweit

jeweils folgende Planstellen zur Verfügung:

Planstellenbereich                              1995                       1996                       1997

2000 (2010) "BMaA/Zentrale

und Vertretungsbehörden"               1523                       1554                       1538

2020 "Diplomatische Akademie"          24                           24                           ---

2o30 "Kulturinstitute"                           87                           67                           66

insgesamt für das Ressort:                1634                       1645                       1604

Aufgrund dieser gesetzlichen Planstellenzuweisung war im in

der vorliegenden Anfrage angesprochenen Zeitraum der Höchst-

stand an Planstellen in meinem Ressortbereich um 41 (von

1645 auf 1604) Planstellen zu reduzieren.

Eine detaillierte Aufgliederung der jeweils zugewiesenen

Planstellen auf die über 110 Dienststellen meines Ressorts

ist bedauerlicherweise nicht möglich, weil die personelle

Ausstattung der einzelnen Dienststellen laufend den

dienstlichen Erfordernissen angepaßt wurde und wird:

Beispielsweise werden in der jährlichen Hauptreisezeit die

Vertretungsbehörden in jenen Staaten, in denen besonders

viele österreichische Staatsbürger ihre Urlaube verbringen,

personell verstärkt, um den zusätzlichen Anfall an

konsularischen Aufgaben bewältigen zu können, während im

Herbst jeden Jahres die multilateralen Vertretungsbehörden

personell auf einige Zeit aufgestockt werden, um etwa die

Generalversammlung der Vereinten Nationen und ähnliche

Tagungen entsprechend wahrnehmen zu können.

Diese Personalfluktuation zwischen den einzelnen Dienst-

stellen des Auswärtigen Dienstes, die innerhalb des Rahmens

des jeweiligen Stellenplans erfolgt, hat aber keine Aus-

wirkung auf die Beschäftigungsmöglichkeiten in meinem

Ressort.

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Rahmen der oben bekanntgegebenen Höchstzahl an Plan-

stellen gemäß dem jeweils geltenden Stellenplan waren am

1. 1. 1995 insgesamt 1535 Planstellen (davon 787 mit

männlichen und 748 mit weiblichen Bediensteten) besetzt, am

1.1.1996 insgesamt 1616 Planstellen (je zur Hälfte mit

männlichen und weiblichen Bediensteten) und am 31 . 12 . 1996

insgesamt 1595 Planstellen (davon 806 mit männlichen und

789 mit weiblichen Bediensteten) .

Das heißt, die stellenplanmäßige Höchstzahl wurde in den

Jahren 1995 und 1996 in meinem Ressort nicht ausgeschöpft,

was einerseits dem Bemühen entsprang, die durch das Bundes-

finanzgesetz 1995 zugewiesenen Budgetmittel für den

Personalaufwand meines Ressorts nicht zu überschreiten und

andererseits darauf beruhte, daß infolge der Nationalrats-

wahl 1995 in den ersten vier Monaten des Jahres 1996 gemäß

Art. 51 Abs. 5 B-VG die im Stellenplan 1995 festgesetzte

Höchstzahl von 1634 Planstellen weiterhin verbindlich war

und auch jeweils nur ein Zwölftel des für den Personal-

aufwand im Bundesvoranschlag 1995 vorgesehenen Budget-

betrags aufgewendet werden durfte.

Bei Inkrafttreten des Stellenplans 1996 am 1.5. 1996 war

aber auch schon der Stellenplan 1997 (mit der um

41 Planstellen verminderten Höchstzahl an Planstellen für

meinen Ressortbereich) bekannt und daher sicherzustellen,

daß die Personalgebarung in den letzten acht Monaten des

Kalenderjahres 1996 eine Einhaltung der ab 1. Jänner 1997

geltenden Planstellenhöchstzahl (von 1604) garantiert.

Dazu kam für mein Ressort die durch das Bundesgesetz

betreffend die Diplomatische Akademie Wien, BGBl. Nr.

178/1996, normierte Verpflichtung, anläßlich der Kraft

dieses Gesetzes im zweiten Halbjahr 1996 durchzuführenden

Ausgliederung der Diplomatischen Akademie insgesamt

24 Planstellen - davon allerdings zwei erst per 1. 1. 1997,

also nach Ablauf des in der vorliegenden Anfrage ange-

sprochenen Zeitraums - einzusparen:

Von den am 1.1.1996 besetzt gewesenen 1616 Planstellen

waren gemäß dem DAK-Gesetz 1996 per 1.7.1996 die mit

Vertragsbediensteten besetzten 22 Planstellen einzusparen,

was aber im gegenständlichen Ausgliederungsfall nicht den

Verlust des Erwerbseinkommens (und der sozialrechtlichen

Absicherung als Pflichtversicherte) für die betroffenen

Bediensteten bedeutet hat, da diese gemäß § 29 DAK-Gesetz

1996 nahtlos mit ihren am 30.6.1996 bestandenen Rechten

dienst- und besoldungsrechtlicher Natur in ein privat-

rechtliches Dienstverhältnis zur Diplomatischen Akademie

Wien übernommen (und durch diese sozialversichert) worden

sind.

Von diesen 22 Planstellen, die von der Ausgliederung der

Diplomatischen Akademie per 1.7.1996 betroffen wurden,

waren 18 mit weiblichen und vier mit männlichen Be-

diensteten besetzt, die jeweils mit Ablauf des 30. 6. 1.996

ex lege aus dem Bundesdienst ausgeschieden sind, aber per

1.7.1996 in ein Dienstverhältnis mit dieser Lehranstalt

übernommen wurden .

Das heißt, von den am 1.1.1996 in meinem Ressort be-

schäftigt gewesenen 808 männlichen Bediensteten sind per

1.7.1996 vier ausgeschieden, so daß sich die Anzahl der

männlichen Bediensteten infolge der Ausgliederung der

Diplomatischen Akademie auf 804 reduzierte. Von den am

1.1.1996 im Auswärtigen Dienst beschäftigt gewesenen 808

weiblichen Bediensteten sind per 1.7.1996 achtzehn ausge-

schieden, so daß sich die Anzahl der weiblichen Bediensteten

in meinem Ressortbereich infolge dieser Ausgliederung auf

790 reduzierte. Insgesamt verminderte die Ausgliederung der

Diplomatischen Akademie den Personalstand meines Ressorts

zur Mitte des Jahres 1996 auf 1594 Beschäftigte.

Diese Beschäftigtenanzahl lag um 10 unter der Höchstzahl an

ab 1.1.1997 zur Verfügung stehenden Planstellen (1.604) ,

so daß in der zweiten Hälfte des Jahres 1996 eine

entsprechende personelle Aufstockung meines Ressorts

gesetzlich zulässig war.

Außerdem wurden in der Zeit zwischen dem 30.6.1996 und dem

30.11.1996 durch die Ruhestandsversetzung von je zwei

Beamten und Beamtinnen vier Planstellen sowie durch die

Außerdienststellung des früheren Leiters der Sektion V

(infolge dessen Bestellung zum Wiener Kulturstadtrat) eine

fünfte Planstelle zusätzlich frei, das heißt, in meinem

Ressortbereich konnten noch 1996 bis zu 15 Planstellen

nachbesetzt werden, ohne die Einhaltung des Stellenplans

1997 zu gefährden, weil zeitweise tatsächlich nur 1589

Planstellen besetzt waren.

Bis einschließlich 31.12.1996 ist eine Aufstockung um

insgesamt 6 Bedienstete erfolgt, so daß am genannten Tag

insgesamt 1595 Planstellen besetzt waren, davon 806 mit

männlichen und 789 mit weiblichen Bediensteten.

Aus dem dargelegten Sachverhalt ergibt sich, daß die

zwischen dem 1.1.1996 und dem 31.12.1996 eingetretene

Verringerung des tatsächlichen Personalstandes in meinem

Ressortbereich um 21 Bedienstete, davon 2 Männer und

19 Frauen, auf die gesetzlich angeordnete Ausgliederung der

Diplomatischen Akademie, nicht aber auf die Planstellen-

reduktion zwischen 1.1.1995 und 31.12.1996 zurückzuführen

ist, weil schon vor dem 1.1.1995 in meinem Ressort eine

sparsame Personalgebarung Platz gegriffen und ermöglicht

hat, auch in der Phase der Budgetkonsolidierung geeigneten

Nachwuchskräften eine Beschäftigungsmöglichkeit im Bundes-

dienstverhältnis (durch Nachbesetzung von in den Ruhestand

getretenen Beamten und Beamtinnen) zu bieten, soferne sich

die daran interessierten Bewerber/innen beim vorge-

schriebenen Auswahlverfahren (siehe die Verordnung BGBl.

Nr. 120/1989) für eine Verwendung im Auswärtigen Dienst

qualifizieren.

Aufgrund dieses Sachverhaltes, insbesondere auch des Um-

standes, daß 22 ehemalige Bundesbedienstete (darunter

18 Frauen und 4 Männer) ex lege nahtlos in ein ihre Rechte

wahrendes privatrechtliches Dienstverhältnis übergeleitet

wurden, hat sich die Planstellenreduktion des Bundes in

meinem Ressortbereich nicht zum Nachteil von Frauen aus-

gewirkt, da am 31. Dezember 1996 insgesamt - nämlich im

stand des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

und im Stand der nach wie vor meiner Aufsicht unterstellten

Diplomatischen Akademie zusammengenommen - 810 Männer und

807 Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis standen

(gegenüber je 808 Männern und Frauen am 1.1.1996) .

Zur Frage 4 :

Im maßgeblichen Zeitraum wurden insgesamt 111 Anträge auf

Übernahme ins öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis

gestellt, davon 60 von Männern und 51 von Frauen.

Hiervon wurden bis 31.12.1996 insgesamt 83 Anträge bereits

positiv erledigt, und zwar 47 von Männern und 36 von Frauen.

Ablehnungen wegen "Aufnahmestopps" sind nicht erfolgt. Die

übrigen Anträge auf Übernahme ins öffentlich-rechtliche

Dienstverhältnis stehen noch in Bearbeitung.

Zur Frage 5:

Zwischen 1.1.1995 und 31.12.1996 wurden in meinem

Ressortbereich 21 Anträge im Sinne der unter lit. a ge-

stellten Frage eingebracht, von denen keiner abgelehnt

wurde.

Als zweithäufigster Grund wurde in den im Sinne von lit.b

dieser Frage gestellten Karenzierungsanträgen jeweils die

"Begleitung des an einen ausländischen Dienstort versetzten

Ehepartners, der selbst dem Auswärtigen Dienst angehört,

zwecks Fortführung der Haushaltsgemeinschaft am neuen

Dienstort" angeführt, und zwar insgesamt in 9 Fällen, davon

von 7 Frauen und von 2 Männern. Es wurde auch keiner dieser

Anträge abgelehnt.

Zur Frage 6 :

Im maßgeblichen Zeitraum wurden in meinem Ressortbereich

55 Karenzurlaube (nach dem Mutterschutz- oder Elternkarenz-

urlaubsgesetz oder im Anschluß daran gemäß den §§ 75 und

75a BDG 1979 bzw. 29b und 29c VBG 1948) zur Betreuung eines

Kindes angetreten .

Da aber zahlreiche der vor dem 1 . 1 . 1995 angetretenen Karenz-

urlaube im in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Zeit-

raum endeten, also die betroffenen Bediensteten ihren

Dienst in meinem Ressortbereich wieder aufgenommen haben,

waren im gegenständlichen Zeitraum nur 27 Ersatzkräfte

aufzunehmen.

Zur Frage 7:

Bezüglich der für alle Ressorts verbindlichen Minister-

ratsbeschlüsse betreffend Einsparung von Planstellen bzw.

Reduzierung des Personalaufwandes des Bundes verweise ich

auf die Beantwortung der analogen Anfrage

Nr. 1915/J-Nr/1997 durch den Herrn Bundeskanzler.

Da die Personalgebarung meines Ressortbereichs zentral

durch die Administrative Sektion des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten in Wien wahrgenommen wird, war

die Herausgabe von Durchführungserlässen zu den ein-

schlägigen Ministerratsbeschlüssen nicht erforderlich.

Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu den

Fragen 2 und 3.

Zur Frage 8:

Wie ich in meinen Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 dar-

gelegt habe, war die Planstellenreduktion des Bundes schon

im Jahre 1996 bei der jeweiligen Personalgebarung zu be-

achten, damit die ab 1.1.1997 für meinen Ressortbereich

geltende Höchstzahl von 1604 Planstellen eingehalten werden

konnte (und weiterhin kann) .

Im Hinblick darauf, daß mein Ressort in besonderem Maße von

der Vorbereitung auf die Österreichische EU-Präsidentschaft

1998 betroffen ist, sehe ich keine konkreten Einsparungs-

potentiale im Auswärtigen Dienst.

Unbeschadet dessen werden im Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten aber laufend Überlegungen

betreffend weitere Rationalisierungsschritte angestellt.