1753/AB XX.GP

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 14. Jänner 1997 unter der

Nr. 1736/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "SHIRBRIG"

gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Klarstellung ist einleitend zu bemerken, daß es sich bei der "Standby High Readiness

Brigade" (SHIRBRIG) nicht um einen ständig verfügbaren (stehenden) Verband handelt.

Diese Brigade bildet vielmehr im jeweiligen Bedarfsfall die Kapazität für eine kurzfristige

Reaktion im Rahmen des von den Vereinten Nationen für friedenserhaltende Einsätze

entworfenen "Standby Arrangement Systems" (SAS). In diesem Sinne zielt SI-IIRBRIG

darauf ab, daß Truppen im Umfang von bis zu 4.500 Mann innerhalb kurzer Zeit (15 bis 30

Tage nach Entscheidung der Teilnehmerstaaten über die Entsendung) für einen begrenzten

Zeitraum (maximal sechs Monate) eingesetzt werden können.

Österreich hat mit dem Konzept der "Vorbereiteten Einheiten" (VOREIN) das an alle

Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gerichtete Ersuchen des UN-Generalsekretärs,

Kräfte für die friedenserhaltenden Einsätze vorzubereiten, aufgegriffen und im Dezember

1996 seinen Beitrag für das erwähnte "Standby Arrangement System" gemeldet.

Personalstärke, Organisationsstrukturen, Ausrüstung und Verwendungsspezifikationen der

für SAS gemeldeten Einheiten entsprechen den durch die UN-Mitgliedstaaten

einvernehmlich festgelegten Standard. Selbstverständlich verbleibt die Entscheidung über

einen konkreten Einsatz sowohl dem Grunde nach als auch hinsichtlich seines Umfanges

beim einzelnen Mitgliedstaat. Ebenso bedarf es keiner besonderen Erwähnung, daß über

eine konkrete Entsendung nach wie vor durch die nach der österreichischen

Bundesverfassung berufenen Organe entschieden wird und die Teilnahme des einzelnen

ausschließlich auf Basis freiwilliger Meldung erfolgt.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Österreich hat eine Jägerkompanie, ausgerüstet mit Mannschaftstransportpanzern "Pandur",

und eine Transportkompanie für SHIRBRIG gemeldet. Beide Einheiten werden nach dem

Konzept VOREIN formiert.

Zu 2:

Der Brigadestab von SHIRBRIG wird erst im Zusammenhang mit einem konkreten Einsatz

gebildet. Seine Stärke wird im Einzelfall davon abhängen, ob die Brigade selbständig oder

im Verband mit anderen militärischen Kräften einer Mission eingesetzt wird. Die derzeitige

Planung geht davon aus, daß Österreich gegebenenfalls durch etwa fünf bis acht Soldaten im

Brigadestab vertreten sein wird.

Als Kern des Brigadestabes wird schon derzeit ein als "Planning Element" (PLANELM)

bezeichneter ständiger Arbeitsstab mit Sitz in Dänemark aufgebaut, dem ab April d.J. ein

österreichischer Offizier angehören soll.

Zu 3:

Die Annahme der Anfragesteller, wonach die für SHIRBRIG gemeldeten Einheiten

ausschließlich aus Berufssoldaten zusammengesetzt sein müßten, trifft nicht zu. Im

vorliegenden Zusammenhang kommt es vielmehr darauf an, die international vereinbarten

Anforderungen (z.B. hinsichtlich Ausrüstung oder maximaler Vorbereitungszeit) einzu-

halten. Das nach dem milizartigen System strukturierte Konzept VOREIN gibt die Gewähr,

daß die geforderten Voraussetzungen erfüllt werden können.

Zu 3.1. bis 3.4.:

Wie schon erwähnt, handelt es sich bei SHIRBRIG nicht um einen ständig verfügbaren

(stehenden) Verband. Die für diese Brigade gemeldeten Einheiten werden bei Bedarf auf der

Grundlage bestehender Organisationsstrukturen des Bundesheeres nach dem Grundsatz der

Freiwilligkeit aus Berufssoldaten und Angehörigen des Miliz- und Reservestandes im

Einzelfall gebildet. Die teilnehmenden Berufssoldaten werden, wie bei bisherigen UN-

Einsätzen, temporär aus ihren Verbänden herausgelöst, wobei die Belastung der Truppe

durch den kurzen Einsatzzeitraum (maximal 6 Monate) begrenzt bleibt.

Zu 4:

Die Beteiligung an SHIRBRIG erfordert keine Beschaffungen oder räumlichen

Adaptierungen, die über das Konzept VOREIN hinausgehen. Hinsichtlich einer zeitgemäßen

Gestaltung der bundesverfassungsgesetzlichen Grundlagen für derartige Auslandseinsätze

verweise ich insbesondere auf die Regierungsvorlage 503 der Beilagen zu den

Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX.GP betreffend ein Bundes-

verfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und

Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), das derzeit im Verfassungsausschuß beraten

wird.

Zu 5:

Die mit der Beteiligung an SHIRBRIG verbundenen Kosten (Teilnahme am PLANELM)

finden im vorgegebenen Budgetrahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung für

1997 ihre Bedeckung.

Zu 6:

Da die Beteiligung an SHIRBRIG, wie bereits erwähnt, keine permanenten Strukturen

erfordert, fallen ständige Kosten für den Erhalt/Betrieb dieses Kontingents nicht an. Die

Kosten für die Teilnahme am PLANELM sind für 1997 mit etwa öS 0,5 Millionen zu

veranschlagen.

Zu7:

Wie bei bisherigen Beteiligungen an Einsätzen zur internationalen Hilfeleistung sind die

Kosten eines allfälligen Einsatzes im Rahmen von SHIRBRIG im Anlaßfall zu beurteilen.

Ein Regierungsübereinkommen hinsichtlich der Finanzierung künftiger Einsätze besteht

nicht.

Beilage Anfrage 1736/J nicht gescannt