1753/AB XX.GP
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 14. Jänner 1997 unter der
Nr. 1736/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "SHIRBRIG"
gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Klarstellung ist einleitend zu bemerken, daß es sich bei der "Standby High Readiness
Brigade" (SHIRBRIG) nicht um einen ständig verfügbaren (stehenden) Verband handelt.
Diese Brigade bildet vielmehr im jeweiligen Bedarfsfall die Kapazität für eine kurzfristige
Reaktion im Rahmen des von den Vereinten Nationen für friedenserhaltende Einsätze
entworfenen "Standby Arrangement Systems" (SAS). In diesem Sinne zielt SI-IIRBRIG
darauf ab, daß Truppen im Umfang von bis zu 4.500 Mann innerhalb kurzer Zeit (15 bis 30
Tage nach Entscheidung der Teilnehmerstaaten über die Entsendung) für einen begrenzten
Zeitraum (maximal sechs Monate) eingesetzt werden können.
Österreich hat mit dem Konzept der "Vorbereiteten Einheiten" (VOREIN) das an alle
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gerichtete Ersuchen des UN-Generalsekretärs,
Kräfte für die friedenserhaltenden Einsätze vorzubereiten, aufgegriffen und im Dezember
1996 seinen Beitrag für das erwähnte "Standby Arrangement System" gemeldet.
Personalstärke, Organisationsstrukturen, Ausrüstung und Verwendungsspezifikationen der
für SAS gemeldeten Einheiten entsprechen den durch die UN-Mitgliedstaaten
einvernehmlich festgelegten Standard. Selbstverständlich verbleibt die Entscheidung über
einen konkreten Einsatz sowohl dem Grunde nach als auch hinsichtlich seines Umfanges
beim einzelnen Mitgliedstaat. Ebenso bedarf es keiner besonderen Erwähnung, daß über
eine konkrete Entsendung nach wie vor durch die nach der österreichischen
Bundesverfassung berufenen Organe entschieden wird und die Teilnahme des einzelnen
ausschließlich auf Basis freiwilliger Meldung erfolgt.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende
Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Österreich hat eine Jägerkompanie, ausgerüstet mit Mannschaftstransportpanzern "Pandur",
und eine Transportkompanie für SHIRBRIG gemeldet. Beide Einheiten werden nach dem
Konzept VOREIN formiert.
Zu 2:
Der Brigadestab von SHIRBRIG wird erst im Zusammenhang mit einem konkreten Einsatz
gebildet. Seine Stärke wird im Einzelfall davon abhängen, ob die Brigade selbständig oder
im Verband mit anderen militärischen Kräften einer Mission eingesetzt wird. Die derzeitige
Planung geht davon aus, daß Österreich gegebenenfalls durch etwa fünf bis acht Soldaten im
Brigadestab vertreten sein wird.
Als Kern des Brigadestabes wird schon derzeit ein als "Planning Element" (PLANELM)
bezeichneter ständiger Arbeitsstab mit Sitz in Dänemark aufgebaut, dem ab April d.J. ein
österreichischer Offizier angehören soll.
Zu 3:
Die Annahme der Anfragesteller, wonach die für SHIRBRIG gemeldeten Einheiten
ausschließlich aus Berufssoldaten zusammengesetzt sein müßten, trifft nicht zu. Im
vorliegenden Zusammenhang kommt es vielmehr darauf an, die international vereinbarten
Anforderungen (z.B. hinsichtlich Ausrüstung oder maximaler Vorbereitungszeit) einzu-
halten. Das nach dem milizartigen System strukturierte Konzept VOREIN gibt die Gewähr,
daß die geforderten Voraussetzungen erfüllt werden können.
Zu 3.1. bis 3.4.:
Wie schon erwähnt, handelt es sich bei SHIRBRIG nicht um einen ständig verfügbaren
(stehenden) Verband. Die für diese Brigade gemeldeten Einheiten werden bei Bedarf auf der
Grundlage bestehender Organisationsstrukturen des Bundesheeres nach dem Grundsatz der
Freiwilligkeit aus Berufssoldaten und Angehörigen des Miliz- und Reservestandes im
Einzelfall gebildet. Die teilnehmenden Berufssoldaten werden, wie bei bisherigen UN-
Einsätzen, temporär aus ihren Verbänden herausgelöst, wobei die Belastung der Truppe
durch den kurzen Einsatzzeitraum (maximal 6 Monate) begrenzt bleibt.
Zu 4:
Die Beteiligung an SHIRBRIG erfordert keine Beschaffungen oder räumlichen
Adaptierungen, die über das Konzept VOREIN hinausgehen. Hinsichtlich einer zeitgemäßen
Gestaltung der bundesverfassungsgesetzlichen Grundlagen für derartige Auslandseinsätze
verweise ich insbesondere auf die
Regierungsvorlage 503 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX.GP betreffend ein Bundes-
verfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und
Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), das derzeit im Verfassungsausschuß beraten
wird.
Zu 5:
Die mit der Beteiligung an SHIRBRIG verbundenen Kosten (Teilnahme am PLANELM)
finden im vorgegebenen Budgetrahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung für
1997 ihre Bedeckung.
Zu 6:
Da die Beteiligung an SHIRBRIG, wie bereits erwähnt, keine permanenten Strukturen
erfordert, fallen ständige Kosten für den Erhalt/Betrieb dieses Kontingents nicht an. Die
Kosten für die Teilnahme am PLANELM sind für 1997 mit etwa öS 0,5 Millionen zu
veranschlagen.
Zu7:
Wie bei bisherigen Beteiligungen an Einsätzen zur internationalen Hilfeleistung sind die
Kosten eines allfälligen Einsatzes im Rahmen von SHIRBRIG im Anlaßfall zu beurteilen.
Ein Regierungsübereinkommen hinsichtlich der Finanzierung künftiger Einsätze besteht
nicht.
Beilage Anfrage 1736/J nicht gescannt