1787/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1821/J-NR/1997 betreffend Cola statt Schulmilch -

Kalziummangel bei Kindern, die die Abgeordneten Franz Koller und KollegInnen am

14. Jänner 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Welche Studien und Untersuchungen über die Ernährung und den Gesundheitszustand

österreichischer Schulkinder sind Ihrem Ressort bekannt?

2. Wie hoch ist der Prozentsatz österreichischer Schulkinder mit

a) Kalziummangel allgemein,

b) Anomalien des Knochengewebes,

c) Anomalien des Bewegungs- und Stützapparates?

3. Teilen Sie die in der Zeitschrift "Ärztliche Praxis" geäußerte Kritik an Cola und Soft-

drinks, die bei Schulkindern zu Kalziumabbau bis zum Knochenschwund führen

können?

4. Wenn nein: welche Studien stehen Ihrem Ressort zur Verfügung, die die Gefahr des

Kalziumabbaus durch Cola und Softdrinks widerlegen?

5. Welche Studien stehen Ihrem Ressort bezüglich Milch als Kalzium- und Kalium-

lieferant und ihre Bedeutung für die Ernährung von Schulkindern zur Verfügung?

Antwort:

Der Ernährungsstatus von österreichischen Schulkindern wurde in den Jahren 1992 bis 1994 über

einen Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst durch das Institut für

Ernährungswissenschaften der Universität Wien erhoben. Im Laufe dieser Untersuchungen wurde

neben den Ernährungsgewohnheiten der Schüler auch der Zusammenhang zwischen Nahrungs-

aufnahme und Gesundheitsstatus erhoben. In der Beilage befinden sich die Zusammenfassungen

der beiden Berichte; die Berichte selbst können beim Institut für Ernährungswissenschaften

angefordert werden.

6. Wann haben Sie seit Beginn Ihrer Amtszeit Empfehlungen im Sinne der Hebung des

Gesundheitszustandes von Schulkindern gemäß Punkt 5. erlassen?

Antwort:

Es wurden und werden laufend Informationen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw

Gesundheitserziehung gesetzt. Beispielhaft angeführt seien die Aktion "Gesunde Schuljause,"

, Ernährungsbox" oder , Mni-Ernährungsbox". Eine weitere Akzentuierung der Erziehung zur

gesunden Ernährung wurde mit dem neuen Lehrplan "Ernährung und Haushalt"

(BGBI,Nr. 643/1995) gesetzt. Nicht zuletzt ist auch das Unterrichtsprinzip "Gesundheits-

erziehung" fächerübergreifender Bestandteil des Schulalltages.

7. Wie lautet die Stellungnahme Ihres Ressorts zur zunehmenden Aufstellung von

Getränkeautomaten mit Cola und Softdrinks an Österreichs Schulen?

8. Sind Ihrem Ressort die dabei zwischen Schuldirektionen und Automatenaufstellern

getätigten Geschäfte, Vereinbarungen und Nebenabreden bekannt?

Antwort:

Die Aufstellung von Getränkeautomaten sowie die Führung von Schulbuffets erfolgen immer in

Absprache mit dem zuständigen Schularzt und dem Schulgemeinschaftsausschuß (SGA). Dies

bedeutet, daß alle Betroffenen die Möglichkeit der Mitgestaltung haben. Die in der Anfrage

genannten "Geschäfte" zwischen Schuldirektoren und Automatenaufstellern sind auf Grund des

Mitwirkungsrechtes des SGA nicht möglich.

9. Wie beurteilt Ihr Ressort diese Geschäftemacherei auf Kosten der Gesundheit öster-

reichischer Schulkinder?

Antwort:

Die Aufstellung von Getränkeautomaten sowie die Führung von Schulbuffets werden an vielen

Schulen genutzt, um mit den Kindern anhand von Projekten die Thematik der gesunden Ernäh-

rung, der Selbstverwaltung sowie des kaufmännischen Handelns zu erarbeiten. Durch das schon

angeführte Mitwirkungsrecht des SGA kann daher in diesem Fall nicht von Geschäftemacherei auf

Kosten der Kinder die Rede sein.

10. Wird Ihr Ressort die Auswirkung der kürzlich beschlossenen Aufhebung des Werbe-

verbots an Österreichs Schulen untersuchen, insbesondere hinsichtlich der wettbe-

werbsverzerrenden Marktmacht großer Getränkekonzerne gegenüber einfachen Milch-

lieferanten?

Antwort:

Schon die Richtlinie für die Aufstellung von Getränkeautomaten aus dem Jahr 1985 enthielt das

Mitspracherecht des SGA, mit welchem sichergestellt ist, daß alle Betroffenen zu einer

gemeinsamen Meinungsbildung kommen. Was die Schulmilchaktion betrifft, so wird

selbstverständlich auch diese beworben und sowohl durch mein Ressort als auch durch das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft unterstützt. Die finanzielle Unterstützung durch

das BMLF führt dazu, daß der Preis für die Schulmilch geringer ist als jener für

Automatengetränke. Die Milchlieferanten sind daher keiner "wettbewerbsverzerrenden

Marktmacht" ausgeliefert. Die in der Beilage befindliche Broschüre gibt über alle Details

Auskunft. Abschließend darf noch bemerkt werden, daß die Einstellung der Kinder zu gesunder

Ernährung auch durch eine dementsprechende Verhaltensweise im Elternhaus gefördert werden

muß.

 

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