1787/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1821/J-NR/1997 betreffend Cola statt Schulmilch -
Kalziummangel bei Kindern, die die Abgeordneten Franz Koller und KollegInnen am
14. Jänner 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Welche Studien und Untersuchungen über die Ernährung und den Gesundheitszustand
österreichischer Schulkinder sind Ihrem Ressort bekannt?
2. Wie hoch ist der Prozentsatz österreichischer Schulkinder mit
a) Kalziummangel allgemein,
b) Anomalien des Knochengewebes,
c) Anomalien des Bewegungs- und Stützapparates?
3. Teilen Sie die in der Zeitschrift "Ärztliche Praxis" geäußerte Kritik an Cola und Soft-
drinks, die bei Schulkindern zu Kalziumabbau bis zum Knochenschwund führen
können?
4. Wenn nein: welche Studien stehen Ihrem Ressort zur Verfügung, die die Gefahr des
Kalziumabbaus durch Cola und Softdrinks
widerlegen?
5. Welche Studien stehen Ihrem Ressort bezüglich Milch als Kalzium- und Kalium-
lieferant und ihre Bedeutung für die Ernährung von Schulkindern zur Verfügung?
Antwort:
Der Ernährungsstatus von österreichischen Schulkindern wurde in den Jahren 1992 bis 1994 über
einen Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst durch das Institut für
Ernährungswissenschaften der Universität Wien erhoben. Im Laufe dieser Untersuchungen wurde
neben den Ernährungsgewohnheiten der Schüler auch der Zusammenhang zwischen Nahrungs-
aufnahme und Gesundheitsstatus erhoben. In der Beilage befinden sich die Zusammenfassungen
der beiden Berichte; die Berichte selbst können beim Institut für Ernährungswissenschaften
angefordert werden.
6. Wann haben Sie seit Beginn Ihrer Amtszeit Empfehlungen im Sinne der Hebung des
Gesundheitszustandes von Schulkindern gemäß Punkt 5. erlassen?
Antwort:
Es wurden und werden laufend Informationen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw
Gesundheitserziehung gesetzt. Beispielhaft angeführt seien die Aktion "Gesunde Schuljause,"
, Ernährungsbox" oder , Mni-Ernährungsbox". Eine weitere Akzentuierung der Erziehung zur
gesunden Ernährung wurde mit dem neuen Lehrplan "Ernährung und Haushalt"
(BGBI,Nr. 643/1995) gesetzt. Nicht zuletzt ist auch das Unterrichtsprinzip "Gesundheits-
erziehung" fächerübergreifender Bestandteil des Schulalltages.
7. Wie lautet die Stellungnahme Ihres Ressorts zur zunehmenden Aufstellung von
Getränkeautomaten mit Cola und Softdrinks an Österreichs Schulen?
8. Sind Ihrem Ressort die dabei zwischen Schuldirektionen und Automatenaufstellern
getätigten Geschäfte, Vereinbarungen und Nebenabreden bekannt?
Antwort:
Die Aufstellung von Getränkeautomaten sowie die Führung von Schulbuffets erfolgen immer in
Absprache mit dem zuständigen Schularzt und dem Schulgemeinschaftsausschuß (SGA). Dies
bedeutet, daß alle Betroffenen die
Möglichkeit der Mitgestaltung haben. Die in der Anfrage
genannten "Geschäfte" zwischen Schuldirektoren und Automatenaufstellern sind auf Grund des
Mitwirkungsrechtes des SGA nicht möglich.
9. Wie beurteilt Ihr Ressort diese Geschäftemacherei auf Kosten der Gesundheit öster-
reichischer Schulkinder?
Antwort:
Die Aufstellung von Getränkeautomaten sowie die Führung von Schulbuffets werden an vielen
Schulen genutzt, um mit den Kindern anhand von Projekten die Thematik der gesunden Ernäh-
rung, der Selbstverwaltung sowie des kaufmännischen Handelns zu erarbeiten. Durch das schon
angeführte Mitwirkungsrecht des SGA kann daher in diesem Fall nicht von Geschäftemacherei auf
Kosten der Kinder die Rede sein.
10. Wird Ihr Ressort die Auswirkung der kürzlich beschlossenen Aufhebung des Werbe-
verbots an Österreichs Schulen untersuchen, insbesondere hinsichtlich der wettbe-
werbsverzerrenden Marktmacht großer Getränkekonzerne gegenüber einfachen Milch-
lieferanten?
Antwort:
Schon die Richtlinie für die Aufstellung von Getränkeautomaten aus dem Jahr 1985 enthielt das
Mitspracherecht des SGA, mit welchem sichergestellt ist, daß alle Betroffenen zu einer
gemeinsamen Meinungsbildung kommen. Was die Schulmilchaktion betrifft, so wird
selbstverständlich auch diese beworben und sowohl durch mein Ressort als auch durch das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft unterstützt. Die finanzielle Unterstützung durch
das BMLF führt dazu, daß der Preis für die Schulmilch geringer ist als jener für
Automatengetränke. Die Milchlieferanten sind daher keiner "wettbewerbsverzerrenden
Marktmacht" ausgeliefert. Die in der Beilage befindliche Broschüre gibt über alle Details
Auskunft. Abschließend darf noch bemerkt werden, daß die Einstellung der Kinder zu gesunder
Ernährung auch durch eine dementsprechende Verhaltensweise im Elternhaus gefördert werden
muß.
Anlage wurde nicht gescannt !!