1802/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1909/J-NR/1997, betreffend Kosten-
explosion bei der Eisenbahnumfahrung Innsbruck, die die Abgeordneten Mag. Firlinger
und Kollegen am 29. Jänner 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
1. Sind sie ebenso wie Ihr Amtsvorgänger, der nunmehrige Bundeskanzler Mag.
Klima, der Ansicht, daß das Ausschreibungsverfahren korrekt abgewickelt
wurde?
Antwort:
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, wurde das Ausschreibungsverfahren im Jahr 1989
korrekt abgewickelt.
2. Wurden im Zuge des Ausschreibungs- und Beauftragungsverfahrens sämtli-
che Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes eingehalten, und zwar in
einer Weise, daß sie auch einer kritischen Überprüfung durch den Rech-
nungshof standhalten?
Antwort:
Das Bundesvergabegesetz ist erst mit 1.1.1994 in Kraft getreten und konnte daher auf
ein Ausschreibungsverfahren im Jahr 1989 keine
Anwendung finden.
3., 5., 7.,
und 9. Wurde die endgültige Höhe der Nachforderungen bereits festge-
stellt, bzw. gibt es neue Erkenntnisse über diese? Gibt es eine
vorläufige oder endgültige Endabrechnung für das Gesamtprojekt
und/oder das in Anfrage stehende Baulos?
Wenn ja:
- Wie gliedert sich diese?
- Wurden zwischen der ARGE und der HL-AG in Teilbereichen Eini-
gung über die Höhe der Nachforderungen erzielt?
Wenn nein, hat einer der Vertragspartner eine zivilrechtliche Klage
eingereicht?
Stimmt es, daß die vorläufige oder endgültige Schlußabrechnung
entweder "unauffindbar" ist oder über einen längeren Zeitraum
"unauffindbar" war? Wenn ja, wurde eine Duplikatrechnung ausge-
stellt, die mit dem Original identisch ist?
Werden den Erfahrungen mit der ILBAU bzw. der ARGE des Abg.
Haselsteiner Maßnahmen folgen, die bei Ausschreibungen künftig
die Zuschlagserteilung an sogenannte "Spekulationsangebote"
verhindern, bzw. auf welche Weise wird sichergestellt, daß der-
artige Kostennachforderungen künftig ausgeschlossen werden
können?
Welche ebenfalls von der ASFINAG finanzierten Projekte müßten
drastisch eingeschränkt bzw. ganz unterbleiben, wenn sich die
ARGE mit ihren Forderungen durchsetzt?
Antwort:
Über die Nachforderungen läuft derzeit ein gerichtliches Streitverfahren, dem nicht
vorgegriffen werden kann. Aus Sicht der HL-AG wurden in diesem laufenden Verfah-
ren unberechtigte Forderungen seitens der ARGE Inntaltunnel eingeklagt.
Da die Abwehr der unberechtigten Forderungen im Interesse der Republik Österreich
gelegen ist, wird von Aussagen über schwebende Verfahren Abstand genommen.
4. Wurden aus dem Titel Nachforderungen bereits Zahlungen an die ÄRGE
geleistet? Wenn ja, welche? Wenn nein: Welche Maßnahmen wurden sei-
tens der HL-AG ergriffen, um die genannten Nachforderungen abzuweh-
ren? Welche diesbezüglichen Weisungen wurden von ihrem Amtsvorgän-
ger Mag. Klima erteilt?
Antwort:
Für Zusatzaufträge und Erschwernisse, die während der Bauausführung rechtsverbind-
lich vereinbart bzw. die im Rahmen der Schlußrechnungsprüfung anerkannt wurden,
wurden 215 Mio. ATS (inkl. Ust.) geleistet.
Die Ablehnung der darüberhinausgehenden Forderungen gemäß Schlußrechnungen
der ARGE erfolgte aufgrund vertraglicher Regelungen und basiert größtenteils auf
rechtlichen und bauwirtschaftlichen Gutachten.
Weisungen im Rahmen von Zusatzbeauftragungen und im Zuge der Schlußrechnungs-
prüfung wurden nicht erteilt.
6. Erscheint es angesichts der Erfahrungen über die Geschäftsgebarungen der
Firmen von Hans-Peter Haselsteiner angebracht, diese auch weiterhin bei
öffentlichen Ausschreibungen zu berücksichtigen?
Antwort:
Ein solcher Ausschluß wurde seitens der HL-AG versucht. Durch eine rechtskräftige
Entscheidung des Bundesvergabeamtes wurde dieser Ausschluß vom Vergabeverfah-
ren jedoch per Bescheid aufgehoben.
8. Werden rechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Manager der HL-AG,
die bei Vergabe des Bauloses das Angebot der ILBAU möglicherweise un-
zureichend geprüft haben, eingeleitet?
Antwort:
Die Vergabe an die ARGE Inntaltunnel im Jahr 1989 wurde ordnungsgemäß durch-
geführt.