1803/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 14. Jänner 1997 unter der

Nr. 1740/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "VN-Kontingent"

gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

Anfrage beantworte ich wie folgt:

Das Bundesheer beteiligt sich seit rund 37 Jahren an friedenserhaltenden Operationen der

Vereinten Nationen. In diesem Zeitraum leisteten mehr als 39.000 Freiwillige einen

Auslandseinsatz. Derartige Auslandseinsätze dürfen nicht allein unter dem Gesichtspunkt

der Budgetbelastung beurteilt werden. Sie werden vielmehr von der internationalen

Staatengemeinschaft als wichtiger Beitrag Österreichs für die Friedenssicherung angesehen,

und bilden darüber hinaus eine wertvolle Gelegenheit, die militärische Ausbildung im

Einsatz praktisch zu ergänzen.

Eine exakte Übersicht der Gesamtkosten der österreichischen Beteiligung an

friedenserhaltenden Operationen der Vereinten Nationen im Verhältnis zu den refundierten

Beträgen*) ist seriöserweise nicht möglich, weil die diesbezüglichen Detailunterlagen über

einen Zeitraum von fast vier Jahrzehnten nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen.

') Eine Refundierung ist grundsätzlich nur bei Truppenkontingenten, nicht aber bei Militärbeobachtern vorgesehen.

Prinzipiell finanziert die UNO die Reise- und Aufenthaltskosten sowie den Betriebsaufwand der Mission, bei

Truppenkontingenten zusätzlich einen Anteil der Personalkosten. In der Praxis wirken sich Änderungen der

Refundierungsmodalitäten und Kursschwankungen des Dollars auf die tatsächliche Rückvergütung aus.

 

Zu 1:

Im Sinne meiner vorerwähnten Ausführungen verweise ich auf die nachstehende Übersicht

der direkt zurechenbaren, zusätzlichen Kosten der Auslandseinsätze (in Mio. S) des Jahres

1995, für das derzeit die letzte definitiv abgeschlossene Aufschlüsselung vorliegt:

                                                       Personal             Sachaufwand

 

UNDORF                                      207                       17

UNIFICYP                                   151                        21

MINURSO                                    3,1 

UNAMIR                                      9,5                         0,3

UNIKOM                                     5,5                          0,3

UNMOT                                       3,1      

UNOMIG                                     2,3                        

UNSCOM                                     1,5

UNTSO                                          7,1

 

Betriebskosten und "sonstige Kosten" werden großteils durch die Vereinten Nationen direkt

verrechnet bzw. sind - soweit dies nicht der Fall ist - im Sachaufwand enthalten. Eine

anteilsmäßige Abschreibung ist für Rüstungsgüter nicht vorgesehen.

 

Für 1995 wurden Kostenrefundierungen der Vereinten Nationen in Höhe von 1 17 Mio. S

angesprochen. Nach den geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen fließen diese Mittel

nicht dem Verteidigungsbudget zu, sondern sind nicht zweckgebundene Bundeseinnahmen.