1811/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1730/J betreffend Vignetten-Skandal, welche die Abgeordneten

Anschober, Freundinnen und Freunde am 14.1.1997 an mich richte-

ten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die Österreichische Mauterrichtungs GmbH wurde von der Öster-

reichischen Autobahnen- und Schnellstraßen AG sowie der Alpen

Straßen AG gegründet, um die Vorbereitung, Planung und Durch-

führung der österreichischen zeitabhängigen und fahrleistungs-

abhängigen Maut namens und auf Rechnung des Bundes gemäß Bundes-

straßenfinanzierungsgesetz 1996, BGBI.Nr. 201/1996, durchzufüh-

ren. Das Stammkapital wurde je zur Hälfte von der Alpen Straßen

AG und der Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen

AG aufgebracht. Diese Konstruktion wurde nach eingehender Dis-

kussion mehrerer Modelle deshalb gewählt, um eine einheitliche

Vorgangsweise der beiden Bundesstraßengesellschaften bei den

ihnen übertragenen Agenden sowie die Zuordnung der Verantwort-

lichkeit gewährleisten zu können.

Die ÖMG wurde im Rahmen der von mir gesetzten Maßnahmen auf

Grundlage des § 10 Abs. 4 des "Maßnahmengesetzes" (BGBl.Nr.

826/1992) inzwischen aufgelöst.

Die beiden Bundesstraßengesellschaften sind Aktiengesellschaften

und nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben ausgegliedert von der

Bundesverwaltung wahr. Der Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten hat gegenüber den Aufsichtsratmitgliedern in den

Bundesstraßengesellschaften kein Weisungsrecht.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die Aufgabenteilung innerhalb der ÖMG wurde durch Syndikatsver-

trag zwischen der ÖSAG und der ASG festgelegt. Im Sinne der Wirt-

schaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sollten die be-

stehenden Ressourcen der Bundesstraßengesellschaften genützt

werden.

Andere Konstruktionen als jene der ÖMG schienen nicht zielfüh-

rend, da die Bundesstraßengesellschaften gemäß Bundesstraßen-

finanzierungsgesetz 1996 mit der Durchführung der österreichi-

schen zeitabhängigen Maut beauftragt waren.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die ÖMG besitzt weder 4 Gesellschafter noch Angestellte. Daher

erübrigt sich auch die Beantwortung der daraus gefolgerten Fra-

gen.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Vergabe der Vignettenproduktion wird derzeit vom Rechnungshof

geprüft. Daher möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf die

Frage eingehen. Ich möchte nur feststellen, daß es betreffend der

Vergabe der Vignettenproduktion keine Information an mich gab und

es kam auch zu keinerlei Interventionen oder Weisungen.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Aufgrund des Vergaberechtes ist eine Vergabe an den Bestbieter

durchzuführen. Bedingungen bezüglich Sicherung österreichischer

Arbeitsplätze sind aufgrund des internationalen Vergaberechtes

unzulässig und daher auch nicht in die Entscheidung einzube-

ziehen.

Antwort zu den Punkten 6 und 7:

Bei diesen Fragen verweise ich wieder auf die Prüfung des Rech-

nungshofes .

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Die ursprünglichen Schätzungen für den Einnahmenentfall der be-

stehenden Maut durch die Vignette beliefen sich auf 450 Mio . S .

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß in dem ursprüng-

lichen Konzept eine Kombinationskarte zwischen Vignette und be-

stehenden Mautstrecken enthalten war. Diese war auch zum Zeit-

punkt der zitierten Aufsichtsratsitzung noch vorgesehen. Aufgrund

der Einführung der Wochenvignette, dem Wegfall dieser Kombina-

tionskarte und der Reduktion des Preises der Einzelkarten für PKW

auf den bestehenden Mautstrecken ist der ursprünglich angenommene

Wert als Höchstgrenze zu betrachten.

Der Mehrkauf von Wochenvignetten geht nach derzeitigen Erfah-

rungen nicht zu Lasten der Jahresvignetten, sondern höchstens zu

Lasten der 2-Monatsvignette. Es ist zu erwarten, daß ein all-

fälliger Minderbedarf bei den 2-Monatsvignetten durch den be-

deutenden Mehrbedarf an Wochenvignetten aufgewogen wird.

In den Monaten Dezember und Jänner wurden bereits rund 1 , 6 Mrd. S

brutto umgesetzt, daher gehe ich davon aus, daß das angestrebte

Ziel erreicht wird.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Bezüglich dieser Frage verweise ich auf die Antwort auf die par-

lamentarische Anfrage Nr. 1580/J.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Die Frage von Regress- und Pönaleforderungen wird derzeit vom

Auftraggeber aber auch vom Rechnungshof geprüft.