1877/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1926/J-NR/97 betreffend Geschlechtsverträg-
lichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst, die die Abgeordneten Mag. Doris Pollet-
Kammerlander und FreundInnen am 31. Jänner 1997 an mich richteten, wird wie folgt beant-
wortet:
1. Wieviele Planstellen und Dienstposten wurden
a) in Ihrem Ressort/Zentralstelle und
b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts in der Zeit von 1.1.1995 bis
31.12. 1996 eingespart?
Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche, die aufgrund von Regie-
rungsumbildungen innerhalb des abgefragten Zeitraums in der Ressortzuständigkeit
wechselten. Wir gehen davon aus, daß für jene Bereiche, die erst neu in die Zustän-
digkeit des Ressorts gefallen sind, das Datenmaterial des gesamten abgefragten
Zeitraums vom aktuellen Ressortzuständigen zur Verfügung gestellt wird. Die geson-
derte Ausweisung von Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen ist auch für die
übrigen Antworten (zu den Fragen 2 bis 8) erwünscht.
Antwort:
Hier ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Begriffe "Planstelle" und "Dienstposten" ident
sind (die frühere gesetzliche Bezeichnung "Dienstposten" wurde vor vielen Jahren von der
ebenfalls gesetzlichen Bezeichnung "Planstelle" abgelöst).
Aus den Stellenplänen für die Jahre
1 995 und 1 996 ergibt sich folgendes:
lm Jahre 1 995 betrug die Anzahl der Planstellen inklusive der im Teil 111 Punkt C des Stellen-
planes ausgeworfenen 9 EU-Planstellen 738. Im Jahre 1996 betrug die Anzahl von Planstellen
inklusive EU-Planstellen - die aber nunmehr aufgrund einer neuen Systematik des Stellenplanes
nicht mehr in einem eigenen Abschnitt aufscheinen - 734.
Für die nachgeordneten Dienststellen gilt, daß der größte Teil der Einsparungen im Bereich des
BMUK durch Reduzierungen der Mehrleistungen im Lehrerbereich erfolgte.
Die laufenden Transferzahlungen für die allgemeinbildenden Pflichtschulen betrugen für 1995
S 31.864,723.326,77, der Bundesvoranschlag 1996 sah S 31.828,325.000,00, der Bundes-
voranschlag 1997 S 31 .828,325.000,00 vor.
Die laufenden Transferzahlungen für die berufsbildenden Pflichtschulen betrugen 1995
S 1.277,744,63 1,70, der Bundesvoranschlag 1996 sah S 1.277,730.000,00, der Bundes-
voranschlag 1997 S 1.277,730.000,00 vor,
Somit ergaben sich für den Pflichtschullehreraufwand 1995 Zahlungen von
S 33. 142,467.957,47, der Bundesvoranschlag 1996 sah S 33.106,055.000,00, der Bundes-
voranschlag 1997 S 33.106,055.000,00 vor.
Die Bundesvoranschläge 1996 und 1997 sahen somit Kürzungen um S 36,412.958,47 vor,
das sind 0,11 % gegenüber dem Jahreserfolg 1995. Um die strukturellen Einsparungen
abschätzen zu können, muß für 1 996 noch die Summe der Einmalzahlungen in der Höhe
von 196,347 Mio.S und für 1997 die Summe von 261,796 Mio.S abgezogen werden.
Ebenso müssen 2% des gesamten Personalaufwandes als durch die Altersverteilung
vorgegebener außerordentlicher Strukturzuwachs betrachtet werden. Für 1996 ergibt sich
damit ein strukturelles Einsparungsvolumen im Bundesvoranschlag von 2,7% , für 1997 von
2,9% gegenüber dem Jahreserfolg 1995.
Die Personalausgaben für die Ansätze 1/12700 bis 1/12940 ergaben im Jahr 1995
S 23.655, 102.364,97, im Bundesvoranschlag 1996 waren S 23.632,889.000,00, im Bundes-
voranschlag 1997 S 23.632,889.000,00 vorgesehen. Damit lag die in den Voranschlägen 1996
und 1997 in Aussicht genommene Summe um 0,1% unter dem Jahreserfolg 1995. Wie auch
für den Pflichtschullehreraufwand beschrieben, muß zur Abschätzung der strukturellen
Einsparungen die Summe der Einmalzahlungen von 103,481 Mio.S (1996) und 137,974 Mio.S
(1997) abgezogen werden. Ebenso müssen
für den Bereich der allgemeinbildenden und
berufsbildenden höheren Schulen sowie für die Lehrer- und Erzieherbildungsstätten außer-
ordentliche Strukturzuwächse von 3,1% berücksichtigt werden. Damit ergibt sich für die Jahre
1996 und 1997 im Bundesvoranschlag eine strukturelle Verminderung um 3,7 % .
lm Bereich der Schulaufsichtsbehörden betrugen die Zahlungen 1995 S 596,082.042,44, der
Bundesvoranschlag 1996 sah S 591,693.000,00, der Bundesvoranschlag 1997
S 590,485.000,00 vor. Die Kürzungen des Bundesvoranschlages 1996 gegenüber 1995
betragen somit 0,7% , die des Voranschlages 1997 gegenüber 1995 0,9 %. Unter Berück-
sichtigung der Einmalzahlungen und des außerordentlichen Strukturzuwachses ergibt sich für
den Bundesvoranschlag 1996 eine strukturelle Reduktion von 4,4 %, für den Bundesvoran-
schlag 1997 eine Strukturreduktion von 4,9% gegenüber dem Jahreserfolg 1995.
2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie hoch sind insbesondere die
Einsparungen aufgrund
a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,
b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,
c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes (§ 35 Abs. 3 VGB,
§ 26 Abs. 3 GG, sonst nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubs innerhalb der
ersten sechs Lebensjahre des Kindes),
d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben
e) sonstiger Gründe?
3. Wieviele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1 und 2a bis 2e abgefragten
Kategorien, also
- wieviele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in Ihrem Ressort und den nachgeord-
neten Dienststellen insgesamt eingespart, (im Sinne der Detailabfrage:)
- wieviele befristet beschäftigte Frauen/Männer wurden nicht verlängert,
- wieviele Frauen/Männer, die in Pension gingen, wurden nicht nachbesetzt,
- wieviele Frauen/Männer wurden aus dem Bundesdienst ausgegliedert,
- wieviele Frauen/Männerdienstposten wurden auf andere Weise in den jeweiligen
Dienststellen eingespart?
Antwort:
Ich verweise auf die Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundeskanzler, sowie die in seiner
Beantwortung beiliegenden Auswertungen durch das Bundesrechenamt. Die These, daß ein
Zurückführen der Beschäftigung zu Lasten der Frauen ginge, ist auch für den Bereich meines
Ressorts unrichtig.
4. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
wurden in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12.1996
a) von Männern,
b) von Frauen
gestellt und wieviele dieser Anträge
c) von Männern
d) von Frauen
wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?
Antwort:
Hier ist zunächst festzuhalten, daß die Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
im Bereich meines Ressorts grundsätzlich nicht aufgrund von Anträgen sondern von Amts
wegen nach Ablegung der erforderlichen Prüfungen erfolgt.
In den Jahren 1995 und 1996 erfolgten insgesamt 35 Aufnahmen in ein öffentlich-rechtliches
Dienstverhältnis, davon 22 Frauen und 13 Männer,
Ablehnungen von Übernahmen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wegen des
Aufnahmestopps sind begrifflich ausgeschlossen, da hier kein Zusammenhang gegeben ist,
einen diesbezüglichen Aufnahmestopp gab es nicht,
5. a) Wieviele Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur Betreuung
eines Kindes (§ 75 und § 75 a BDG, § 26 b und § 26 c VBG) wurden in der Zeit
vom 1.1.1995 bis 31.12.1996 gestellt und wieviele wurden davon abgelehnt?
b) Welcher Grund für die Beantwortung einer unentgeltlichen Karenz war der zweit-
häufigste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote innerhalb des Zeitraums
1.1.1995 bis 31.12.1996?
6. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im schon erwähnten Zeit-
raum an und wieviele Ersatzkräfte wurden
dafür eingestellt?
Antwort:
Ich verweise auf die Beantwortung durch den Herrn Bundeskanzler sowie auf die seiner
Beantwortung beiliegenden Statistiken des Bundesrechenamtes,
7. Welche Beschlüsse des Ministerrats und ressortinternen Erlässe wurden für die
Vorgangsweise bei den Einsparungen herangezogen und nach welchen Prinzipien
ging das Ministerium vor?
Antwort:
Es wurde stets auf Basis der jeweils relevanten Beschlüsse der Bundesregierung vorgegangen.
8. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten Einsparungspotentiale bei den
Dienstposten?
Antwort:
Die Einsparungspotentiale wurden bei der Erstellung des Stellenplanes 1997 bereits berück-
sichtigt.