1877/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1926/J-NR/97 betreffend Geschlechtsverträg-

lichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst, die die Abgeordneten Mag. Doris Pollet-

Kammerlander und FreundInnen am 31. Jänner 1997 an mich richteten, wird wie folgt beant-

wortet:

1. Wieviele Planstellen und Dienstposten wurden

a) in Ihrem Ressort/Zentralstelle und

b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts in der Zeit von 1.1.1995 bis

31.12. 1996 eingespart?

Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche, die aufgrund von Regie-

rungsumbildungen innerhalb des abgefragten Zeitraums in der Ressortzuständigkeit

wechselten. Wir gehen davon aus, daß für jene Bereiche, die erst neu in die Zustän-

digkeit des Ressorts gefallen sind, das Datenmaterial des gesamten abgefragten

Zeitraums vom aktuellen Ressortzuständigen zur Verfügung gestellt wird. Die geson-

derte Ausweisung von Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen ist auch für die

übrigen Antworten (zu den Fragen 2 bis 8) erwünscht.

Antwort:

Hier ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Begriffe "Planstelle" und "Dienstposten" ident

sind (die frühere gesetzliche Bezeichnung "Dienstposten" wurde vor vielen Jahren von der

ebenfalls gesetzlichen Bezeichnung "Planstelle" abgelöst).

Aus den Stellenplänen für die Jahre 1 995 und 1 996 ergibt sich folgendes:

lm Jahre 1 995 betrug die Anzahl der Planstellen inklusive der im Teil 111 Punkt C des Stellen-

planes ausgeworfenen 9 EU-Planstellen 738. Im Jahre 1996 betrug die Anzahl von Planstellen

inklusive EU-Planstellen - die aber nunmehr aufgrund einer neuen Systematik des Stellenplanes

nicht mehr in einem eigenen Abschnitt aufscheinen - 734.

Für die nachgeordneten Dienststellen gilt, daß der größte Teil der Einsparungen im Bereich des

BMUK durch Reduzierungen der Mehrleistungen im Lehrerbereich erfolgte.

Die laufenden Transferzahlungen für die allgemeinbildenden Pflichtschulen betrugen für 1995

S 31.864,723.326,77, der Bundesvoranschlag 1996 sah S 31.828,325.000,00, der Bundes-

voranschlag 1997 S 31 .828,325.000,00 vor.

Die laufenden Transferzahlungen für die berufsbildenden Pflichtschulen betrugen 1995

S 1.277,744,63 1,70, der Bundesvoranschlag 1996 sah S 1.277,730.000,00, der Bundes-

voranschlag 1997 S 1.277,730.000,00 vor,

Somit ergaben sich für den Pflichtschullehreraufwand 1995 Zahlungen von

S 33. 142,467.957,47, der Bundesvoranschlag 1996 sah S 33.106,055.000,00, der Bundes-

voranschlag 1997 S 33.106,055.000,00 vor.

Die Bundesvoranschläge 1996 und 1997 sahen somit Kürzungen um S 36,412.958,47 vor,

das sind 0,11 % gegenüber dem Jahreserfolg 1995. Um die strukturellen Einsparungen

abschätzen zu können, muß für 1 996 noch die Summe der Einmalzahlungen in der Höhe

von 196,347 Mio.S und für 1997 die Summe von 261,796 Mio.S abgezogen werden.

Ebenso müssen 2% des gesamten Personalaufwandes als durch die Altersverteilung

vorgegebener außerordentlicher Strukturzuwachs betrachtet werden. Für 1996 ergibt sich

damit ein strukturelles Einsparungsvolumen im Bundesvoranschlag von 2,7% , für 1997 von

2,9% gegenüber dem Jahreserfolg 1995.

Die Personalausgaben für die Ansätze 1/12700 bis 1/12940 ergaben im Jahr 1995

S 23.655, 102.364,97, im Bundesvoranschlag 1996 waren S 23.632,889.000,00, im Bundes-

voranschlag 1997 S 23.632,889.000,00 vorgesehen. Damit lag die in den Voranschlägen 1996

und 1997 in Aussicht genommene Summe um 0,1% unter dem Jahreserfolg 1995. Wie auch

für den Pflichtschullehreraufwand beschrieben, muß zur Abschätzung der strukturellen

Einsparungen die Summe der Einmalzahlungen von 103,481 Mio.S (1996) und 137,974 Mio.S

(1997) abgezogen werden. Ebenso müssen für den Bereich der allgemeinbildenden und

berufsbildenden höheren Schulen sowie für die Lehrer- und Erzieherbildungsstätten außer-

ordentliche Strukturzuwächse von 3,1% berücksichtigt werden. Damit ergibt sich für die Jahre

1996 und 1997 im Bundesvoranschlag eine strukturelle Verminderung um 3,7 % .

lm Bereich der Schulaufsichtsbehörden betrugen die Zahlungen 1995 S 596,082.042,44, der

Bundesvoranschlag 1996 sah S 591,693.000,00, der Bundesvoranschlag 1997

S 590,485.000,00 vor. Die Kürzungen des Bundesvoranschlages 1996 gegenüber 1995

betragen somit 0,7% , die des Voranschlages 1997 gegenüber 1995 0,9 %. Unter Berück-

sichtigung der Einmalzahlungen und des außerordentlichen Strukturzuwachses ergibt sich für

den Bundesvoranschlag 1996 eine strukturelle Reduktion von 4,4 %, für den Bundesvoran-

schlag 1997 eine Strukturreduktion von 4,9% gegenüber dem Jahreserfolg 1995.

2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie hoch sind insbesondere die

Einsparungen aufgrund

a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,

b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,

c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes (§ 35 Abs. 3 VGB,

§ 26 Abs. 3 GG, sonst nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubs innerhalb der

ersten sechs Lebensjahre des Kindes),

d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben

e) sonstiger Gründe?

3. Wieviele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1 und 2a bis 2e abgefragten

Kategorien, also

- wieviele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in Ihrem Ressort und den nachgeord-

neten Dienststellen insgesamt eingespart, (im Sinne der Detailabfrage:)

- wieviele befristet beschäftigte Frauen/Männer wurden nicht verlängert,

- wieviele Frauen/Männer, die in Pension gingen, wurden nicht nachbesetzt,

- wieviele Frauen/Männer wurden aus dem Bundesdienst ausgegliedert,

- wieviele Frauen/Männerdienstposten wurden auf andere Weise in den jeweiligen

Dienststellen eingespart?

Antwort:

Ich verweise auf die Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundeskanzler, sowie die in seiner

Beantwortung beiliegenden Auswertungen durch das Bundesrechenamt. Die These, daß ein

Zurückführen der Beschäftigung zu Lasten der Frauen ginge, ist auch für den Bereich meines

Ressorts unrichtig.

4. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

wurden in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12.1996

a) von Männern,

b) von Frauen

gestellt und wieviele dieser Anträge

c) von Männern

d) von Frauen

wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?

Antwort:

Hier ist zunächst festzuhalten, daß die Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

im Bereich meines Ressorts grundsätzlich nicht aufgrund von Anträgen sondern von Amts

wegen nach Ablegung der erforderlichen Prüfungen erfolgt.

In den Jahren 1995 und 1996 erfolgten insgesamt 35 Aufnahmen in ein öffentlich-rechtliches

Dienstverhältnis, davon 22 Frauen und 13 Männer,

Ablehnungen von Übernahmen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wegen des

Aufnahmestopps sind begrifflich ausgeschlossen, da hier kein Zusammenhang gegeben ist,

einen diesbezüglichen Aufnahmestopp gab es nicht,

5. a) Wieviele Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur Betreuung

eines Kindes (§ 75 und § 75 a BDG, § 26 b und § 26 c VBG) wurden in der Zeit

vom 1.1.1995 bis 31.12.1996 gestellt und wieviele wurden davon abgelehnt?

b) Welcher Grund für die Beantwortung einer unentgeltlichen Karenz war der zweit-

häufigste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote innerhalb des Zeitraums

1.1.1995 bis 31.12.1996?

6. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im schon erwähnten Zeit-

raum an und wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?

Antwort:

Ich verweise auf die Beantwortung durch den Herrn Bundeskanzler sowie auf die seiner

Beantwortung beiliegenden Statistiken des Bundesrechenamtes,

7. Welche Beschlüsse des Ministerrats und ressortinternen Erlässe wurden für die

Vorgangsweise bei den Einsparungen herangezogen und nach welchen Prinzipien

ging das Ministerium vor?

Antwort:

Es wurde stets auf Basis der jeweils relevanten Beschlüsse der Bundesregierung vorgegangen.

8. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten Einsparungspotentiale bei den

Dienstposten?

Antwort:

Die Einsparungspotentiale wurden bei der Erstellung des Stellenplanes 1997 bereits berück-

sichtigt.