1886/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1927/J-NR/1997, betreffend Geschlechterver-
träglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst, die die Abgeordneten Mag. KAM-
MERLANDER, Freundinnen und Freunde am 31. Januar 1997 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Wieviele Planstellen und Dienstposten wurden
a) in Ihrem Ressort/Zentralstelle und
b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts
in der Zeit von 1.1.1995 bis 31.12.1996 eingespart?
Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche, die aufgrund von Regie-
rungsumbildungen innerhalb des abgefragten Zeitraums in der Ressortzuständigkeit
wechselten. Wir gehen davon aus, daß für jene Bereiche, die erst neu in die Zustän-
digkeit des Ressorts gefallen sind, das Datenmaterial des gesamten abgefragten Zeit-
raums vom aktuellen Ressortzuständigen zur Verfügung gestellt wird.
Die gesonderte Ausweisung von Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen ist
auch für die übrigen Antworten (zu
den Fragen 2 bis 8) erwünscht.
Antwort:
Für den Verwaltungsbereich Wissenschaft, Forschung und Kunst waren in den Stellenplänen
1995 (Stichtag 1. Januar 1995) und 1996 (Stichtag 31. Dezember 1996) folgende Planstellen
(im Hinblick auf Frage 8 ist anzunehmen, daß sich Frage 1 auf "Dienstposten", nunmehrige
Bezeichnung "Planstellen" bezieht) ausgewiesen:
1995:
Zentralleitung 462 Planstellen
nachgeordnete Dienststellen 20.623 Planstellen
Bundestheater 2.775 Planstellen
1996:
Zentralleitung 483 Planstellen
nachgeordnete Dienststellen 20.481 Planstellen
Bundestheater 2.720 Planstellen
Für den Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft waren zu den obgenannten
Stichtagen folgende Planstellen ausgewiesen:
1995:
Zentralleitung 620 Planstellen
Schiffahrtspolizei 105 Planstellen
Bundesprüfanstalt für Kfz 44 Planstellen
1996:
Zentralleitung 611 Planstellen
Schiffahrtspolizei 103 Planstellen
Bundesprüfanstalt für Kfz 43 Planstellen
2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie hoch sind insbesondere die Ein-
sparungen aufgrund
a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,
b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,
c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes (§ 35 Absatz 3
VGB, § 26 Absatz 3 GG, sonst nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubs inner-
halb der ersten sechs Lebensjahre des Kindes),
d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben
e) sonstiger Gründe?
3. Wie viele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1 und 2a bis 2e abgefragten
Kategorien, also
- wieviele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in Ihrem Ressort und den nach-
geordneten Dienststellen ingesamt eingespart,
(im Sinne der Detailabfrage:)
- wieviele befristet beschäftigte Frauen/Männer wurden nicht verlängert,
- wieviele Frauen/Männer, die in Pension gingen wurden nicht nachbesetzt,
- wieviele Frauen/Männer wurden aus dem Bundesdienst ausgegliedert,
- wieviele Frauen/Männerdienstposten wurden auf andere Weise in den jeweiligen
Dienststellen eingespart?
Antwort:
Die Einsparungen im Personalbereich erfolgten im Bereich der Zentralstellen der Verwal-
tungsbereiche Wissenschaft, Forschung und Kunst bzw. Verkehr durch die in der Anfrage
aufgezählten Maßnahmen. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus dem Ressort ausge-
schiedenen Personen entspricht allerdings nicht der Summe der real eingesparten Planstellen,
da es im betreffenden Zeitraum auch zu Neueintritten bzw. ressortinternen Umschichtungen
gekommen sein kann. Eine Zuordnung einer konkreten Maßnahme zum Gesamtergebnis ist
daher nicht möglich.
Bei den nachgeordneten Dienststellen erfolgte die Einsparung jedoch nicht nach den in der
Anfrage genannten Kriterien, sondern global
pro Planstellenkategorien. Welche einzelnen
Planstellen tatsächlich nicht nachbesetzt wurden bzw. werden, richtet sich in jedem Einzelfall
nach Maßgabe der konkreten Bedarfsprüfung nach Befassung der betreffenden Universitäten
und Kunsthochschulen.
Darüberhinaus ist folgendes zu bemerken:
Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung von Dienstverhält-
nissen, fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen, Austritt im Zuge der Eheschließung,
der Geburt eines Kindes bzw. nach Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes sowie durch
s0nstige Gründe kann nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand getroffen wer-
den, da das Personalinformationssystem des Bundes hierüber keine Daten enthält und daher
zu diesem Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine Beantwor-
tung dieser Detailfragen ist daher nicht möglich.
Im Zeitraum von 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 1996 war im ho. Ressortbereich nur die
Post von einer Ausgliederung, die auch im selben Zeitraum rechtswirksam wurde, betroffen.
Die Post wies zum 1. Januar 1995 einen Beschäftigungsstand von 57.026 Personen (Beamte
und Vertragsbedienstete9 auf. Mit 1. Mai 1995 (Zeitpunkt der Ausgliederung) wurden 11.457
Vertragsbedienstete per Gesetz Dienstnehmer der Post- und Telekom Austria AG (PTA). Die
Anzahl der Planstellen, für die der Bund die Personalausgaben vom neuen Rechtsträger re-
fundiert erhält und die mit Beamten besetzt waren, hat sich bis zum 31. Dezember 1996 auf
42.955 reduziert.
Die Anzahl der angefallenen Pensionierungen in den Jahren 1995 und 1996, aufgegliedert
nach Frauen und Männern (wobei hier aber aus dem bereits genannten Grund keine Aussage
getroffen werden kann, welche Planstelle nachbesetzt wurde und welche nicht) sowie die
Anzahl der Karenzurlaube insgesamt (siehe Beantwortung der Fragen 5 und 6) ist den Beila-
gen 1 und 2 zu entnehmen. Im übrigen wird hinsichtlich dieser beiden Fragen auf die Beant-
wortung der Anfrage Nr. 1915/J-NR/1997 durch den Bundeskanzler verwiesen.
4. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wur-
den in der Zeit von 1.1.1995 bis 31.12.1996
a) von Männern,
b) von Frauen
gestellt und wieviele dieser Anträge
c) von Männern,
d) von Frauen
wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?
Antwort:
ln der Zeit vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996 wurden im Bereich der Zentralleitung
des Verwaltungsbereiches Wissenschaft, Forschung und Kunst 29 weibliche und 3 männliche
Bedienstete pragmatisiert; eine Ablehnung erfolgte nicht. In der Zentralleitung des Verwal-
tungsbereiches Verkehr betrug die Zahl der Antragstellungen 35, wobei 14 von Frauen und
21 Anträge von Männern eingebracht wurden. Auch in diesem Fall wurde keiner dieser An-
träge abgelehnt.
Im Bereich des Österreichischen Bundestheaterverbandes (der seit 15. Februar 1997 zum
BKA ressortiert) wurden in diesem Zeitraum 2 weibliche und ein männlicher Bediensteter
pragmatisiert; im Jahr 1996 wurde der Antrag eines männlichen Bediensteten abgelehnt.
Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden insgesamt 283 Aufnahmeanträge in das
öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis gestellt (inklusive Bundeslehrer). Davon entfielen 130
auf Frauen und 153 auf Männer. Ablehnungen gab es keine. Ein geringer Teil konnte deshalb
noch nicht durchgeführt werden, weil keine Beamtenstelle zur Verfügung steht.
Im Assistentenbereich wurden in diesem Zeitraum 356 Frauen und 797 Männer aufgenom-
men. Hiezu ist jedoch darauf hinzuweisen, daß Universitäts/Hochschulassistenten von vorn-
herein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen.
Im übrigen ist noch anzumerken, daß wegen des Aufnahmestopps kein Antrag abgewiesen
wurde, da kein direkter Zusammenhang zwischen den für die Aufnahme in den Bundesdienst
verfügten Restriktionen und der Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
besteht.
5. a) Wieviele Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur Betreuung
eines Kindes (§ 75 und § 75a BDG, § 26b und 26c VBG) wurden in der Zeit von
1.1.1995 bis 31.12.1996 gestellt und wieviele wurden davon abgelehnt?
b) Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der zweit-
häufigste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote innerhalb des Zeitraums
1.1.1995 bis 31.12.1996?
6. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im schon erwähnten Zeit-
raum an und wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?
Antwort:
Die Beantwortung dieser Fragen wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsauf-
wand durchführbar, da eine ADV-mäßige Abfrage nicht möglich ist und daher die Durchsicht
der einzelnen Personalakten unumgänglich wäre. Die Anzahl der im betreffenden Zeitraum in
meinem Ressort (ohne Universitäten, Hochschulen und Bundestheaterverband) in Anspruch
genommenen Karenzurlaube ersuche ich der Beilage 2 zu entnehmen. Es ist jedenfalls davon
auszugehen, daß es sich im größten Teil der Fälle um Karenzurlaube für die Betreuung eines
Kindes handelt.
7. Welche Beschlüsse des Ministerrats und ressortinternen Erlässe wurden für die Vor-
gangsweise bei den Einsparungen herangezogen und nach welchen Prinzipien ging
das Ministerium vor?
Antwort:
Hinsichtlich der Ministerratsbeschlüsse verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr.
1915/J-NR/1997 durch den Bundeskanzler. Die Vorgangsweise im Ressort hat sich an den
Erfordernissen der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes orientiert.
8. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten Einsparungspotentiale bei
den Dienstposten?
Antwort:
Wie aus dem Stellenplan für das Jahr 1997 ersichtlich ist, sind gegenüber 1996 erhebliche
Einsparungen an Planstellen vorgenommenen worden.
Beilagen wurden nicht gescannt !!