1886/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1927/J-NR/1997, betreffend Geschlechterver-

träglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst, die die Abgeordneten Mag. KAM-

MERLANDER, Freundinnen und Freunde am 31. Januar 1997 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Wieviele Planstellen und Dienstposten wurden

a) in Ihrem Ressort/Zentralstelle und

b) in den nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts

in der Zeit von 1.1.1995 bis 31.12.1996 eingespart?

Wir ersuchen um gesonderte Markierung jener Bereiche, die aufgrund von Regie-

rungsumbildungen innerhalb des abgefragten Zeitraums in der Ressortzuständigkeit

wechselten. Wir gehen davon aus, daß für jene Bereiche, die erst neu in die Zustän-

digkeit des Ressorts gefallen sind, das Datenmaterial des gesamten abgefragten Zeit-

raums vom aktuellen Ressortzuständigen zur Verfügung gestellt wird.

Die gesonderte Ausweisung von Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen ist

auch für die übrigen Antworten (zu den Fragen 2 bis 8) erwünscht.

Antwort:

Für den Verwaltungsbereich Wissenschaft, Forschung und Kunst waren in den Stellenplänen

1995 (Stichtag 1. Januar 1995) und 1996 (Stichtag 31. Dezember 1996) folgende Planstellen

(im Hinblick auf Frage 8 ist anzunehmen, daß sich Frage 1 auf "Dienstposten", nunmehrige

Bezeichnung "Planstellen" bezieht) ausgewiesen:

1995:

Zentralleitung                                                   462 Planstellen

nachgeordnete Dienststellen                        20.623 Planstellen

Bundestheater                                               2.775 Planstellen

1996:

Zentralleitung                                                  483 Planstellen

nachgeordnete Dienststellen                        20.481 Planstellen

Bundestheater                                               2.720 Planstellen

Für den Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft waren zu den obgenannten

Stichtagen folgende Planstellen ausgewiesen:

1995:

Zentralleitung                                                  620 Planstellen

Schiffahrtspolizei                                            105 Planstellen

Bundesprüfanstalt für Kfz                               44 Planstellen

1996:

Zentralleitung                                                  611 Planstellen

Schiffahrtspolizei                                            103 Planstellen

Bundesprüfanstalt für Kfz                                 43 Planstellen

2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, wie hoch sind insbesondere die Ein-

sparungen aufgrund

a) Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnisse,

b) fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen,

c) Austritts im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes (§ 35 Absatz 3

VGB, § 26 Absatz 3 GG, sonst nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubs inner-

halb der ersten sechs Lebensjahre des Kindes),

d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben

e) sonstiger Gründe?

3. Wie viele Frauen sind jeweils unter den unter Punkt 1 und 2a bis 2e abgefragten

Kategorien, also

- wieviele Frauen/Männerarbeitsplätze wurden in Ihrem Ressort und den nach-

geordneten Dienststellen ingesamt eingespart,

(im Sinne der Detailabfrage:)

- wieviele befristet beschäftigte Frauen/Männer wurden nicht verlängert,

- wieviele Frauen/Männer, die in Pension gingen wurden nicht nachbesetzt,

- wieviele Frauen/Männer wurden aus dem Bundesdienst ausgegliedert,

- wieviele Frauen/Männerdienstposten wurden auf andere Weise in den jeweiligen

Dienststellen eingespart?

Antwort:

Die Einsparungen im Personalbereich erfolgten im Bereich der Zentralstellen der Verwal-

tungsbereiche Wissenschaft, Forschung und Kunst bzw. Verkehr durch die in der Anfrage

aufgezählten Maßnahmen. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus dem Ressort ausge-

schiedenen Personen entspricht allerdings nicht der Summe der real eingesparten Planstellen,

da es im betreffenden Zeitraum auch zu Neueintritten bzw. ressortinternen Umschichtungen

gekommen sein kann. Eine Zuordnung einer konkreten Maßnahme zum Gesamtergebnis ist

daher nicht möglich.

Bei den nachgeordneten Dienststellen erfolgte die Einsparung jedoch nicht nach den in der

Anfrage genannten Kriterien, sondern global pro Planstellenkategorien. Welche einzelnen

Planstellen tatsächlich nicht nachbesetzt wurden bzw. werden, richtet sich in jedem Einzelfall

nach Maßgabe der konkreten Bedarfsprüfung nach Befassung der betreffenden Universitäten

und Kunsthochschulen.

Darüberhinaus ist folgendes zu bemerken:

Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung von Dienstverhält-

nissen, fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen, Austritt im Zuge der Eheschließung,

der Geburt eines Kindes bzw. nach Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes sowie durch

s0nstige Gründe kann nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand getroffen wer-

den, da das Personalinformationssystem des Bundes hierüber keine Daten enthält und daher

zu diesem Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten. Eine Beantwor-

tung dieser Detailfragen ist daher nicht möglich.

Im Zeitraum von 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 1996 war im ho. Ressortbereich nur die

Post von einer Ausgliederung, die auch im selben Zeitraum rechtswirksam wurde, betroffen.

Die Post wies zum 1. Januar 1995 einen Beschäftigungsstand von 57.026 Personen (Beamte

und Vertragsbedienstete9 auf. Mit 1. Mai 1995 (Zeitpunkt der Ausgliederung) wurden 11.457

Vertragsbedienstete per Gesetz Dienstnehmer der Post- und Telekom Austria AG (PTA). Die

Anzahl der Planstellen, für die der Bund die Personalausgaben vom neuen Rechtsträger re-

fundiert erhält und die mit Beamten besetzt waren, hat sich bis zum 31. Dezember 1996 auf

42.955 reduziert.

Die Anzahl der angefallenen Pensionierungen in den Jahren 1995 und 1996, aufgegliedert

nach Frauen und Männern (wobei hier aber aus dem bereits genannten Grund keine Aussage

getroffen werden kann, welche Planstelle nachbesetzt wurde und welche nicht) sowie die

Anzahl der Karenzurlaube insgesamt (siehe Beantwortung der Fragen 5 und 6) ist den Beila-

gen 1 und 2 zu entnehmen. Im übrigen wird hinsichtlich dieser beiden Fragen auf die Beant-

wortung der Anfrage Nr. 1915/J-NR/1997 durch den Bundeskanzler verwiesen.

4. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wur-

den in der Zeit von 1.1.1995 bis 31.12.1996

a) von Männern,

b) von Frauen

gestellt und wieviele dieser Anträge

c) von Männern,

d) von Frauen

wurden wegen des Aufnahmestopps abgelehnt?

Antwort:

ln der Zeit vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1996 wurden im Bereich der Zentralleitung

des Verwaltungsbereiches Wissenschaft, Forschung und Kunst 29 weibliche und 3 männliche

Bedienstete pragmatisiert; eine Ablehnung erfolgte nicht. In der Zentralleitung des Verwal-

tungsbereiches Verkehr betrug die Zahl der Antragstellungen 35, wobei 14 von Frauen und

21 Anträge von Männern eingebracht wurden. Auch in diesem Fall wurde keiner dieser An-

träge abgelehnt.

Im Bereich des Österreichischen Bundestheaterverbandes (der seit 15. Februar 1997 zum

BKA ressortiert) wurden in diesem Zeitraum 2 weibliche und ein männlicher Bediensteter

pragmatisiert; im Jahr 1996 wurde der Antrag eines männlichen Bediensteten abgelehnt.

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden insgesamt 283 Aufnahmeanträge in das

öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis gestellt (inklusive Bundeslehrer). Davon entfielen 130

auf Frauen und 153 auf Männer. Ablehnungen gab es keine. Ein geringer Teil konnte deshalb

noch nicht durchgeführt werden, weil keine Beamtenstelle zur Verfügung steht.

Im Assistentenbereich wurden in diesem Zeitraum 356 Frauen und 797 Männer aufgenom-

men. Hiezu ist jedoch darauf hinzuweisen, daß Universitäts/Hochschulassistenten von vorn-

herein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen.

Im übrigen ist noch anzumerken, daß wegen des Aufnahmestopps kein Antrag abgewiesen

wurde, da kein direkter Zusammenhang zwischen den für die Aufnahme in den Bundesdienst

verfügten Restriktionen und der Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis

besteht.

5. a) Wieviele Anträge auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz zur Betreuung

eines Kindes (§ 75 und § 75a BDG, § 26b und 26c VBG) wurden in der Zeit von

1.1.1995 bis 31.12.1996 gestellt und wieviele wurden davon abgelehnt?

b) Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der zweit-

häufigste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote innerhalb des Zeitraums

1.1.1995 bis 31.12.1996?

6. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im schon erwähnten Zeit-

raum an und wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?

Antwort:

Die Beantwortung dieser Fragen wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsauf-

wand durchführbar, da eine ADV-mäßige Abfrage nicht möglich ist und daher die Durchsicht

der einzelnen Personalakten unumgänglich wäre. Die Anzahl der im betreffenden Zeitraum in

meinem Ressort (ohne Universitäten, Hochschulen und Bundestheaterverband) in Anspruch

genommenen Karenzurlaube ersuche ich der Beilage 2 zu entnehmen. Es ist jedenfalls davon

auszugehen, daß es sich im größten Teil der Fälle um Karenzurlaube für die Betreuung eines

Kindes handelt.

7. Welche Beschlüsse des Ministerrats und ressortinternen Erlässe wurden für die Vor-

gangsweise bei den Einsparungen herangezogen und nach welchen Prinzipien ging

das Ministerium vor?

Antwort:

Hinsichtlich der Ministerratsbeschlüsse verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr.

1915/J-NR/1997 durch den Bundeskanzler. Die Vorgangsweise im Ressort hat sich an den

Erfordernissen der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes orientiert.

8. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1997 die konkreten Einsparungspotentiale bei

den Dienstposten?

Antwort:

Wie aus dem Stellenplan für das Jahr 1997 ersichtlich ist, sind gegenüber 1996 erhebliche

Einsparungen an Planstellen vorgenommenen worden.

 

Beilagen wurden nicht gescannt !!