1922/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2104/J-NR/1997, betreffend Realisierungschan-

cen für neue Fachhochschul-Studiengänge, die die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. LUKESCH

und Kollegen am 27. Februar 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu be-

antworten: -

1. Wie hat sich der Fachhochschulsektor seit Einführung des FHStG insgesamt - vor

allem budgetär - entwickelt?

Antwort:

Die bisherige Entwicklung des Fachhochschulsektors entspricht - sowohl in kapazitätsmäßiger

als auch in budgetärer Hinsicht - der vom Ministerrat beschlossenen "Entwicklungs- und Fi-

nanzierungsplanung für den Fachhochschulbereich". Zwischen 1994/95 und 1996/97 wurden

österreichweit 33 Fachhochschul-Studiengänge mit breitem Fächerspektrum eingerichtet.

Im laufenden Budgetjahr werden für alle seit 1994/95 bis 1996/97 eingerichteten Studiengänge

insgesamt S 389 Mio. aufgewendet. Dies entspricht dem im Bundesfinanzgesetz 1997 für

Fachhochschul-Studiengänge vorgesehenen Betrag.

2. Wieviele Projekte liegen derzeit dem Fachhochschulrat zur Beurteilung vor und in

welchem Stand befinden sich die einzelnen Verfahren?

Antwort:

Mit Stichtag 12,Februar 1997 liegen dem Fachhochschulrat rund 20 Anträge in verschiedenen

Bearbeitungsstadien vor. So fehlen bei einigen Anträge gesetzlich vorgesehene Nachweise,

deren Nachreichung mittels Mängelbehebungsaufträgen eingemahnt wurde; andere Anträge sind

so mangelhaft, daß eine Neueinreichung avisiert wurde,

Eine Gruppe von Anträgen wird derzeit für die Behandlung in der nächsten Vollversammlung

vorbereitet. Schließlich wurde die mögliche Realisierung einiger Anträge auf das Wintersemester

1997/98 verschoben,

3. Wieviele Studiengänge können im heurigen, in den nächsten drei bzw. in den nächsten

fünf Jahren auf der Basis des gültigen Fachhochschulstudien-Entwicklungskonzeptes

finanziell realisiert werden?

5. Halten Sie den budgetären Spielraum im Fachhochschulsektor für ausreichend?

Antwort:

Das Bekenntnis zum moderaten Tempo beim Aufbau des Fachhochschulsektors, wie es in der

"Entwicklungs- und Finanzierungsplanung" vorgesehen ist, hat nach wie vor Gültigkeit; und

zwar nicht aus budgetären, sondern auch aus sachlichen Gründen. Es sprechen nämlich nicht nur

die budgetären Rahmenbedingungen, sondern auch mangelnde Erfahrung hinsichtlich der Ent-

wicklung von Angebot und Nachfrage sowie Qualitätsgründe gegen eine übereilte Expansion

des Fachhochschul-Sektors. Vor einer Änderung des Aufbautempos scheint es jedenfalls sinn-

voll, die Evaluierungsergebnisse der ersten Studiengänge sowie Rückmeldungen des Arbeits-

marktes auf die ersten Absolventen abzuwarten.

4. Sind die beiden beantragten Tiroler Fachhochschul-Studiengänge in Kufstein

("Facility-Managenrent" und ,'International Business Studies") und Innsbruck (Um-

welttechnik) - die Akkreditierung des Fachhochschulrates vorausgesetzt - budgetär

noch heuer realisierbar?

Antwort:

Die Realisierung der Anträge "Facility Management" und "International Business Studies"

(beide Kufstein) ist vorbehaltlich der noch ausstehenden Anerkennung durch den Fachhoch-

schulrat für das Studienjahr 1997/98 vorgesehen. Für das Studienjahr 1998/99 sind als Schwer-

punkt Angebote zur Höherqualifizierung von HTL-Absolventen geplant. In diesem Kontext ist

auch der Innsbrucker Antrag, dessen Zielgruppe HTL-Ingenieure sind, zu sehen.

6. Was werden Sie unternehmen, um die kontinuierliche Weiterentwicklung des Fach-

hochschulsektors sicherzustellen?

Antwort:

Die Konsoldierung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Fachhochschulsektors wird durch

folgende Maßnahmen sichergestellt:

* laufende Antragsbearbeitung durch den Fachhochschulrat;

* Einrichtung neuer Studiengänge wie unter 4) und 5) angeführt;

* Evaluierung der laufenden Studiengänge;

* Weiterführung der laufenden Studiengänge, sofern ein entsprechendes Evaluierungsergebnis

vorliegt.

7. Wie stellt sich die Entwicklung der Studentenzahlen im Fachhochschulsektor dar?

Antwort:

Auch die Entwicklung der Studentenzahlen bzw. der geförderten Studienplätze entspricht der in

der "Entwicklungs- und Finanzierungsplanung" niedergelegten Größenordnung.

Die Summe der geförderten Studienplätze beträgt im Studienjahr 1996/97 3.884 (Entwicklungs-

und Finanzierungsplanung: 4.000), im Studienjahr 1997/98 wird die Zahl der Studienplätze in

den bereits laufenden Studiengängen auf 5.820 anwachsen (Entwicklungs- und Finanzierungs-

planung: 6.000) und im Studienjahr 1998/99 7.076 betragen (Entwicklungs- und Finanzierungs-

planung: 8.000). Die Differenz zur Entwicklungs- und Finanzierungsplanung wird durch die

Genehmigung neuer Studiengänge ausgeglichen werden.

8. Wieviele Studierende besuchen derzeit österreichische Fachhochschulen (bitte aufge-

schlüsselt nach Geschlecht und Bundesländern)?

Antwort:

Zum Stichtag 15 .November 1996 studierten österreichweit 3.753 Personen an Fachhochschul-

Studiengängen. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer zeigt folgendes Bild:

Wien: 778 Studierende

Niederösterreich: 849 Studierende

Burgenland: 345 Studierende

Oberösterreich: 600 Studierende

Salzburg: 255 Studierende

Steiermark: 454 Studierende

Kärnten: 164 Studierende

Tirol: 86 Studierende

Vorarlberg: 222 Studierende

Zum genannten Stichtag waren 2.818 Studierende männlichen und 935 Studierende weiblichen

Geschlechts.

9. Sind Sie bereit, zur budgetären Absicherung und einer dynamischen Entwicklung

dieses zukunftsträchtigen Bildungssektors dem Wunsch vieler Fachhochschulträger

nachzukommen, die Einhebung von Studiengebühren zu gestatten?

10. Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die bildungspolitische Grundsatzeintscheidung, hinsichtlich der Einführung von Studiengebüh-

ren den gesamten Hochschulsektor gleich zu behandeln, ist weiterhin gültig. Beschränkte sich

die Einhebung von Studiengebühren auf den Fachhochschulsektor, so würde dies zu einer - für

den Fachhochschulsektor- nachteiligen - Wettbewerbsverzerrung auf dem Hochschulsektor

führen.

Grundsätzlich halte ich Studiengebühren zur Finanzierung einer Infrastruktur, an deren Her-

stellung insbesondere dem Staat und nicht nur den Studierenden gelegen sein muß, nicht für

zielführend. Die breite Verbesserung und Anhebung des Ausbildungsniveaus ist ein entscheiden-

der Beitrag zur Sicherung des Wohlstandes in unserem Land in der Zukunft und muß daher

weiterhin ein vorraniges Ziel der Regierungspolitik bleiben. Es dürfen daher keine Schranken

errichtet werden, sondern es müssen noch bestehende abgebaut werden.