1954/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Schmidt, Dr. Kier und
PartnerInnen haben am 28. Februar 1997 unter der Nr. 2110/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Ein-
führung eines Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1 . Halten Sie es für notwendig, in Österreich zum Gedenken an die
Opfer des Nationalsozialismus einen Gedenktag einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie im Rahmen der
Bundesregierung setzen, um einen solchen Gedenktag Wirk-
lichkeit werden zu lassen?
3. Welcher Termin erschiene Ihnen aus österreichischer Sicht dafür
am geeignetsten?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorauszuschicken ist, daß die Anfrage keinen Gegenstand der Voll-
ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG und des § 90 des Ge-
schäftsordnungsgesetzes 1975 betrifft. Ich möchte aber mitteilen, daß
mein Amtsvorgänger, Bundeskanzler a.D. Dr. VRANITZKY, an den
bereits die Idee der Einführung eines Gedenktages für die Opfer des
Nationalsozialismus herangetragen worden war, angeregt hat, diesen
Vorschlag in der nächsten Kuratoriumssitzung des Nationalfonds der
Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zu diskutieren.