1954/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Schmidt, Dr. Kier und

PartnerInnen haben am 28. Februar 1997 unter der Nr. 2110/J an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Ein-

führung eines Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1 . Halten Sie es für notwendig, in Österreich zum Gedenken an die

Opfer des Nationalsozialismus einen Gedenktag einzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

2. Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie im Rahmen der

Bundesregierung setzen, um einen solchen Gedenktag Wirk-

lichkeit werden zu lassen?

3. Welcher Termin erschiene Ihnen aus österreichischer Sicht dafür

am geeignetsten?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Vorauszuschicken ist, daß die Anfrage keinen Gegenstand der Voll-

ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG und des § 90 des Ge-

schäftsordnungsgesetzes 1975 betrifft. Ich möchte aber mitteilen, daß

mein Amtsvorgänger, Bundeskanzler a.D. Dr. VRANITZKY, an den

bereits die Idee der Einführung eines Gedenktages für die Opfer des

Nationalsozialismus herangetragen worden war, angeregt hat, diesen

Vorschlag in der nächsten Kuratoriumssitzung des Nationalfonds der

Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zu diskutieren.