2008/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2003/J-NR/1997, betreffend OÖ Verkehrs-

verbund, die die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 18.2.1997 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Welche Informationen bezüglich Finanzierung des Verkehrsverbundes in den

Jahren 1996, 1997 und 1998 liegen dem Verkehrsminister derzeit vor?

Antwort:

Der Verkehrsverbund Oberösterreich (OÖVV) wurde mit 1. Oktober 1996 wirksam. Seit dem

1. Februar 1995 war bereits eine Vorstufe des OÖVV - nämlich die Ausgabe von Verbund

Jahreskarten - sowie der Linzer Verkehrsverbund (LVV) in Kraft.

Die Abrechnung für den Linzer Verkehrsverbund (Zeitraum Jänner bis September 1996) liegt

vor. Der Durch- und Abtarifierungsverlust beträgt rd. 31,8 Mio. S, davon übernimmt der Bund

ein Drittel.

Der Ab- und Durchtarifierungsverlust für die Ausgabe von Jahreskarten (Jänner bis September

1996 - Stufe 1) wird nach Angaben des Landes OÖ. auf rd. 38,3 MioS geschätzt, davon über-

nimmt der Bund ein Drittel.

Eine endgültige Abrechnung für den OÖVV für das Jahr 1996 liegt - aufgrund fehlender

Angaben für den Zeitraum Oktober - Dezember 1996 (Aufnahme des Vollverbundes) noch

nicht vor.

Die Kostenschätzungen für die Jahre 1997 und 1998 werden vom Land OÖ wie folgt angegeben

(jeweils Einnahmenausfälle inkl. Valorisierung, aber ohne Mehreinnahmenbeteiligung und

Organisationskosten , sowie ohne Berücksichtigung jener Kosten, die lt. Grund- und Finanzie-

rungsvertrag vom Land OÖ. getragen werden - siehe Pkt. 2 ) :

1997 rd. 227 MioS

1998 rd. 252 MioS

2. Welche Summen flossen insgesamt bis zum Anlaufen des Verbundes in die Vor-

bereitung des Verbundes?

Antwort:

Die Vorbereitungskosten (wie z.B. Einführungskosten, Werbekosten) wurden zur Gänze durch

das Land OÖ getragen. Der Bund beteiligt sich lt. Grund - und Finanzierungsvertrag am Durch-

und Abtarifienungsverlust bzw. an den Organisationskosten ab Verbundbeginn zu einem

Drittel.

Bei den Kosten für das Magnetkartensystem wurde der Bundesanteil mit 70 MioS limitiert.

3. Besitzt der Verkehrsminister Informationen über die Absicht einzelner OÖ

Gemeinden, wegen des beeinspruchten Beitrages zum Verkehrsverbund, den Weg

zum Höchstgericht zu gehen? Wenn ja, welche?

Antwort:

Grundlage für die Finanzierung des OÖVV bildet der auf dem Privatrecht beruhende Grund-

und Finanzienungsvertrag i.d.F. vom 27. Mai 1995, abgeschlossen zwischen dem Bund und dem

Land OÖ.

Die Absicht einzelner OÖ. Gemeinden, wegen des beeinspruchten Beitrages zum Verkehrs-

verbund zum Höchstgericht zu gehen, war mir bekannt. Vom Verfassungsgerichtshof werden

die Bescheide der oberösterreichischen Landesregierung, mit denen die beschwerdeführenden

Stadtgemeinden Gmunden, Bad Ischl und Leonding sowie die Gemeinde Pasching verpflichtet

wurden, für das Jahr 1995 jeweils einen bestimmten Betrag zum Gesamtabgang an Ab- und

Durchtarifierungsverlusten im OÖVV zu leisten, übermittelt.

4. Ist es richtig, daß die ESG nun mit dem Ausstieg aus dem Verkehrsverbund

droht? Wenn ja, mit welchen Argumenten?

Antwort:

Soweit mir bekannt ist, hatte die ESG einen Ausstieg aus dem OÖVV im Zusammenhang damit

überlegt, daß seitens des BMUJF die bisherigen Abgeltungen für Schülerfreifahrten in Frage

gestellt würden.

In der Zwischenzeit ist es jedoch zu einem neuerlichen Vertragsabschluß gekommen.

5. Welche Informationen besitzt der Verkehrsminister über die derzeitige Situation

der Abgeltungen der Schülerfreifahrten? Welche konkreten Forderungen liegen

hier etwa seitens der Linzer ESG, als Beispiel für viele andere österreichische

Verkehrsunternehmen vor, und welche konkreten Zusagen wurden seitens Ver-

kehrsministerium, bzw. Familienministerium bis dato gemacht?

Antwort:

Grundsätzlich ist die Frage der Finanzierung der Schülerfreifahrt sowohl budget- als auch

kompetenzmäßig eine Angelegenheit des Familienministers, die Verträge über die Schüler-

freifahrt werden daher direkt zwischen dem Familienministerium und den Verkehrsunterneh-

men (bzw. hinkünftig auch den Verkehrsverbünden) abgeschlossen.

Die Einrichtung der Verbünde stellt in erster Linie eine verkehrspolitische Maßnahme dar. Die

Differenz zwischen dem Haustarif und dem Verbundtarif wird den Verkehrsunternehmen daher

im Rahmen der Verbünde durch mein Ressort und die Länder als sogenannter Ab- und Durch-

tarifierungsverlust abgegolten. Die Abgeltung der Schülerfreifahrt ist hingegen eine familien-

politische Leistung. Allfällige Reduzierungen von Zahlungen aus FLAF-Mitteln im Zusammen-

hang mit Schüler- und Lehrlingsfreifahrten hat daher nicht mein Ressort, sondern der Familien-

minister zu verantworten.


 

Um die Verbundvorteile (freie Verkehrsmittelwahl, ein Fahrausweis) hinkünftig auch den

Schülern zu gewähren, hat mein Ressort mehrere Modelle vorgelegt, die jedoch bis vor kurzem

seitens des Familienministers abgelehnt wurden.

Massive Reduzierungen der FLAF-Zahlungen bedeuten jedenfalls eine Gefährdung des ÖPNV

vor allem in der Fläche und möglicherweise gravierende Leistungsrücknahmen durch die

Verkehrsunternehmen. In letzter Konsequenz könnte das die Auflösung der Verkehrsverbünde

bewirken.

6. Strebt der Verkehrsminister langfristig die Errichtung eines österreichweiten

Verkehrsverbundes an?

Antwort:

Ich halte es grundsätzlich für zweckmäßig , zur Attraktivierung des ÖPNV und zur Kostenmini-

mierung seitens der Gebietskörperschaften alle zielführenden Maßnahmen im Hinblick auf

Synergieeffekte zu prüfen.

Die Einführung eines Verkehrsverbundes Österreich halte ich aber insofern als nicht zweck-

mäßig, da es regional sehr unterschiedliche Interessen und Siedlungs- bzw. Bevölkerungs-

strukturen gibt, die im Rahmen der regionalen Verbünde besser berücksichtigt werden können.

Ich bin der Meinung, daß die Nachfrage nach einem österreichweit einheitlichen Verbund mit

Durch- und Abtarifierung aller Verkehrsmittel auch so gering ist, daß die dadurch entstehenden

hohen Organisationskosten in keinem Verhältnis zum Erfolg bzw. zur Notwendigkeit eines

solchen Verbundes stünden.

Ich trete aber für eine weitgehende Vereinheitlichung und eine Optimierung der bestehenden

Verbundmodelle ein, wobei hier die Ergebnisse der vom Verkehrsressort in Auftrag gegebenen

Studie für ein bundeseinheitliches Modell zur Finanzierung von Verkehrsverbünden um-

zusetzen wären.

7. Grundbedingung für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ist ein öster-

reichweites Nahverkehrsfinanzierungsgesetz, das bereits laut Parlamentsbeschluß

bis Ende 1994 erstellt werden hätte sollen, aber bis dato fehlt. Liegen dazu kon-

krete Entwürfe vor? Wenn ja, welche, in welchem Wortlaut? Existieren Verhand-

lungen mit den Ländern und Gemeinden, sowie den Verkehrsunternehmungen? In

welchen Bereichen gibt es Einigungen und in welchen existieren gravierende

Probleme? Ist auch neben den Mitfinanzierungsnotwendigkeiten von Bund,

Ländern und Gemeinden an zusätzliche verkehrspolitische Abgaben, bzw. Ein-

nahmen gedacht - etwa in Richtung einer Supermarktabgabe?

Antwort:

In meinem Haus wird derzeit ein Positionspapier über ein Gesetz zur Ordnung und Finanzierung

des öffentlichen Personenregional- und -nahverkehrs beraten. Ich gehe davon aus, daß ich dem

Verkehrsausschuß in den nächsten Monaten ein erstes Ergebnis vorlegen kann.

8. Wann wird endgültig seitens des Ministeriums das Nahverkehrsfinanzierungs-

gesetz vorgelegt?

Antwort:

Es ist meine Absicht, daß ein derartiges Gesetz noch heuer vorgelegt wird.