2072/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Weisung, öffentliche Aufträge
nur an Baufirmen zu vergeben, die ausschließlich heimische oder Arbeiter aus EU-
Ländern beschäftigen, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
" 1 . Wurde von der Staatsanwaltschaft überprüft, ob durch die gegenständliche
Weisung der Tatbestand des § 302 StGB erfüllt wird?
2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wird aufgrund dieser Weisung gegen den Landeshauptmannstellvertreter Karl-
Heinz Grasser ein Strafverfahren eingeleitet?
5. Die gegenständliche Weisung stellt unzweifelhaft einen feindseligen Akt gegen
Personen bestimmter nationaler Herkunft dar. Wurde von der Staatsanwalt-
schaft auch überprüft, ob durch die gegenständliche Weisung der Tatbestand
der Verhetzung (§ 283 StGB) erfüllt wurde?
6. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wurde überprüft, ob durch die gegenständliche Weisung ein anderer straf-
rechtlicher Tatbestand erfüllt wurde?
9. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft?
10. Wenn nein, warum nicht?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt führt wegen der in der Anfragebegründung ange-
sprochenen Vorwürfe gegen Landeshauptmannstellvertreter Mag. Karl-Heinz Gras-
ser in Richtung des Verdachts nach § 302 Abs. 1 StGB und anderer Delikte Vorer-
hebungen, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind.
Der Sachverhalt ist daher zur Zeit einer abschließenden Beurteilung noch nicht zu-
gänglich. Erst nach Vorliegen der Erhebungsergebnisse wird seitens der Staatsan-
waltschaft Klagenfurt zielführend geprüft werden können, ob und gegebenenfalls
welche strafgerichtlichen Tatbestände verwirklicht wurden.