2081/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen

haben am 6. März 1997 unter der Zahl 2118/J-NR/1997 an mich eine

schriftliche Anfrage betreffend Finanzgebarung von Konsulargebühren an der

Österreichischen Botschaft in Belgrad gerichtet, welche folgenden Wortlaut

hat:

1. Auf welche Höhe belaufen sich seit Einführung der Sichtvermerkspflicht für

jugoslawische Staatsbürger die eingehobenen Dinar-Beträge?

2. Wurden diese Geldmittel dem Bundesministerium für Finanzen zugeführt?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Wenn ja, wann und in welcher Höhe?

3. Wurden diese Geldmittel seitens der österreichischen Vertretung bei

lokalen Banken deponiert?

Wenn ja bei welchen, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen?

4. Wurden über diese Banken vor Geschäftsabschluß eingehende

lnformationen bezüglich ihrer Seriosität eingeholt?

Wenn ja, auf welche Weise und in welchem Umfang?

Wenn nein, nach welchen Kriterien wurden die Bankinstitute als solide

beurteilt?

5. Sind der Republik Österreich aufgrund der zahlreichen Bankeninsolvenzen

in der Bundesrepublik Jugoslawien bislang Gelder verloren gegangen oder

blockiert?

Wenn ja, bei welchen Banken, in welcher Höhe und wann wurde dies den

zuständigen Behörden in Wien bekanntgegeben?

6. Seit wann werden an der Österreichischen Botschaft in Belgrad die Visa-

Gebühren in Schilling oder einer sonstigen frei konvertierbaren Währung

eingehoben?

7. Wie werden diese Geldmittel derzeit angelegt bzw. administriert?

8. Was geschieht mit allfälligen Bargeldreserven aus Sichtvermerksgebühren

in jugoslawischen Dinar?

9. Auf welche Höhe belaufen sich diese Bargeldreserven?

Ich beehre mich, diese Fragen wie folgt zu beantworten:

ad 1) Die seit Einführung der Sichtvermerkspflicht  für jugoslawische

Staatsangehörige eingehobenen Dinarbeträge belaufen sich auf

YUM 14,759.363,56 (Zeitraum Mai 1995 bis 14. Februar 1997)

ad 2) Diese Geldmittel wurden dem Bundesministerium für Finanzen

(Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern) monatlich in der Höhe der

korrespondierenden Einnahmen der Österreichischen Botschaft Belgrad

zugeführt.

ad 3) Ein Teil dieser Geldmittel wurde bei lokalen Banken deponiert. Der

Großteil des Bargeldes wurde in der Amtskasse der Botschaft gelagert, bzw.

diese Mittel zur Deckung der laufenden Kosten herangezogen .

Bankverbindung:

a) Karic banka Einzahlung Dinar 1,300.000,--, dzt. Kontostand

419.831,34, Zinssatz je nach Vereinbarung zwischen 8,30 und 8,00 %

b) General Office Bank Einzahlung Dinar3,100.000,--, Zinssatz 11,00%

Aufgrund der prekären Wirtschaftssituation wurden seit 12. April 1 996 keine

Bankeinlagen mehr getätigt, d.h. die Einzahlungen erfolgten also lediglich im

Zeitraum vom 12. Juli 1995 bis 12. April 1996, also nur durch insgesamt 9

Monate.

ad 4) Vor Geschäftsabschluß wurden eingehende Informationen über den

Bankensektor eingeholt. Auskunfteien bestehen im Lande nicht und die

"offiziellen" zu erhaltenden lnformationen tragen mangels eines

Bankenaufsichtssystems im österreichischen Sinn immer das Risiko von

Überbewertungen. ln zahlreichen Kontaktnahmen mit verschiedenen Banken,

Ministerien, der österreichischen Außenhandelsstelle und befreundeten

Vertretungsbehörden wurde auf die zum damaligen Zeitpunkt risikoärmsten

Banken zurückgegriffen.

ad 5) Derzeit sind Dinar 3,100.000,-- (Einlage ohne Zinsen) bei der General

Office Bank blockiert. Durch die Insolvenz der GOB ist der Republik

Österreich jedoch bisher kein Geld verloren gegangen. Die Botschaft hat über

ihren Vertrauensanwalt ein Verfahren zur Herausgabe des Geldes auf dem

Wege der Veräußerung von beweglichen und unbeweglichen Sachvermögen

im Eigentum der GOB angestrengt. Nach Auskunft des Vertrauensanwaltes

sind die Chancen nach Kontaktnahme mit dem Masseverwalter zwar noch

völlig offen, für den Fall einer positiven Entscheidung seien die

Vermögenswerte der GOB jedoch in ausreichendem Maße vorhanden.

Das Bundesministerium für Finanzen war über die hohen Dinar-Bestände seit

Oktober 1996 informiert.

ad 6) Seit 14. Februar 1997 werden die Sichtvermerksgebühren in ATS

und/oder DEM eingehoben.

ad 7) Aufgrund der noch immer unsicheren Lage am lokalen Bankensektor

werden die Geldmittel derzeit in der Amtskasse der Botschaft gesichert

aufbewahrt bzw. administriert.

ad 8) Die Dinar-Bargeldreserven werden für laufende Aufwendungen

verwendet.

ad 9) Die Bargeldreserven belaufen sich derzeit auf Dinar 365.626,83.