209/AB
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Wien"26. April 1996
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 208/J-NR/96 betreffend mögliche Unterwanderung von Ministerien durch die Organisation Scientology, die die Abgeordneten Karl Ölinger und FreundInnen am 28. Februar 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Liegen Ihnen Informationen vor, wonach Mitglieder bzw. Anhänger von Scientology im Bereich Ihres Ministeriums tätig sind?
Antwort:
Derartige Informationen liegen mir nicht vor. Die Zugehörigkeit zu Sekten oder pseudoreligiösen Organisationen kann jedoch bei der Aufnahme in das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nicht überprüft werden.
2. Sehen Sie die Möglichkeit einer Unterwanderung Ihres Ministeriums durch Mitglieder von destruktiven Kulten oder pseudoreligiösen Sekten? Haben Sie Vorkehrungen gegen eine derartige Unterwanderung getroffen, und wenn ja, welche?
Antwort:
Ich sehe keine Gefahr der Unterwanderung meines Ressorts durch Mitglieder einer Sekte. Es gibt in dieser Richtung keinerlei konkrete Anhaltspunkte.
Ich verweise hier auf die Aktivität des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten für LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen. (Siehe beiliegende Info)
3. Ist die Fa. Topcall auch im Bereich Ihres Ministeriums als Vertreiber von EDV- Hard- und Software tätig geworden?
a) Wenn ja, können Sie den Umfang der Dienstleistungen bzw. Verträge mit Topcall präzisieren?
b) Sind Verträge mit der Fa. Topcall noch aufrecht bzw. wurden Verträge gelöst?
c) Sind in Ihrem Ministerium Fax-Server der Fa. Topcall in Verwendung?
Antwort:
Die Kontakte zur Firma TOPCA-LL wurden seinerzeit vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst aufgenommen. Derzeit bestehen 100 FAX-Lizenzen, und es ist ein FAX-Server der Firma TOPCALL in Verwendung. Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu diesem Punkt.
4) Inwiefern sind Ihre EDV-Anlagen bzw. EDV-gestützten Daten gegen eine mißbräuchliche Verwendung durch Außenstehende gesichert?
Antwort:
Die Daten werden nach den bestmöglichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen in Ergänzung zu den Zutritts- bzw. Zugriffsschutzmaßnahmen gesichert.
Die Bundesministerin:
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