2094/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat GROLLITSCH, PARTIK-PABLE, LAFER

und Kollegen haben am 7. März 1997 unter der Nr. 2126/J an mich

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsparun-

gen und Schließung von Polizeiwachzimmern bei der BPD Leoben"

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. In welchem Ausmaß und in welchen Bereichen genau wurde der

BPD Leoben in den Jahren 1995 und 1996 welche Diensteinspa-

rungen vorgeschrieben .

2 . Zu welchen finanziellen Einsparungen kam es in den einzelnen

Bereichen der BPD Leoben durch die Restriktionen beim

Sicherheitsdienst in den letzten beiden Jahren, und wofür

genau werden Sie die dadurch frei gewordenen Mittel verwen-

den?

3 . Wie hoch sind die für 1997 zusätzlich vorgeschriebenen Ein-

sparungen, in welchen Bereichen genau werden diese vorgenom-

men werden und aus welchen Gründen, welche finanziellen

Einsparungen erwarten Sie und wofür werden Sie die dadurch

frei werdenden Mittel verwenden?

4. Wurde die Meinung von Vertretern der Sicherheitswache bei

den Überlegungen, ob und welche Einsparungen vorgenommen

werden sollten, miteinbezogen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Vertreter hatten Anteil an der Entschei-

dungsfindung und welche Meinung vertraten sie?

5. Wie viele Dienstposten sind derzeit im Bereich der BPD

Leoben nicht nachbesetzt, welche sind das genau und was sind

im einzelnen die Gründe dafür?

6 . Ist es vorgesehen, den Personalstand an der BPD Leoben zu

reduzieren ?

Wenn ja, aus welchen Gründen, in welchem Ausmaß, aufge--

schlüsselt nach den einzelnen Bereichen, und innerhalb wel-

chen Zeitraumes, welche finanziellen Einsparungen erwarten

Sie und wofür genau werden Sie die daraus frei werdenden

Mittel verwenden?

7 . Ist Ihnen bekannt, daß im Kriminaldienst der BPD Leoben

beinahe die Hälfte der Belegschaft über 50 Jahre alt ist,

und es durch ein Nicht-Nachbesetzen zu einer starken überal-

terung in diesem Bereich kommen wird?

Wenn ja, halten Sie diesen Umstand für zulässig in Hinsicht

auf das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung, werden Sie

dieser Tatsache durch entsprechende Maßnahmen Rechnung tra-

gen und wenn nein, warum nicht?

Wenn nein, werden Sie diesen Umstand durch entsprechende

Maßnahmen ändern und welche werden das sein?

8 . Auf wessen Veranlassung hin ist die Schließung der Wachzim-

mer "Judendorf" und "Bahnhof" geplant und aus welchen Grün-

den genau sollen diese Wachzimmer geschlossen werden.?

9 . Sind noch weitere Wachzimmer im Bereich der BPD Leoben von

der Schließung bzw. Zusammenlegung mit anderen bedroht?

Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?

10 . Ist Ihnen bekannt, daß die Verteilung der bestehenden Wach-

zimmer mit der Entwicklung der Stadt Leoben längst nicht

mehr übereinstimmt und die Siedlungsgebiete Seegraben, Ler-

chenfeld und Donawitz durch die zentrumsorientierten Wach-

zimmer nicht oder nur schlecht versorgt sind?

Wenn ja, welche Schritte im allgemeinen, welche Änderungen

im Bereich der Wachzimmerstandorte im speziellen planen Sie,

um auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung dieser

Wohngegenden Rechnung tragen zu können?

Wenn nein, werden Sie diesen Umstand berücksichtigen und

wenn ja, welche Änderungen im Bereich der Wachzimmerstandor-

te werden Sie vornehmen bzw. welche anderen Schritte werden

Sie setzen, um dem Sicherheitsbedürfnis der dort ansässigen

Bevölkerung Rechnung tragen zu können?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1:

Im Jahr 1995 wurde im Bereich des Sicherheitswachdienstes eine

Planstelle der Verwendungsgruppe E 2b zusystemisiert und im

Bereich des Kriminaldienstes eine Planstelle der Verwendungsgrup.-

pe E 2a absystemisiert. Für das Jahr 1996 kann bezüglich einer

Einsparung von Planstellen im Bereich der Bundespolizeidirektion

Leoben und deren Organisationseinheiten noch keinerlei endgültige

Aussage getroffen werden, da bei der Gruppe Bundespolizei auf-

grund der Vorgaben der Bundesfinanzgesetze für die Jahre 1996 und

1997 insgesamt 518 Planstellen zur Einsparung gelangen und zum

gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden kann, da

die exakte Festlegung des Personalstandes nur sukzessive, nach

Abschluß der jeweiligen, in den verschiedensten Stadien der

Umsetzung befindlichen Reorganisations- und Rationalisierungspro-

jekte erfolgen kann.

Zu Frage 2:.

Aufgrund der Absystemisierung einer Planstelle im Kriminaldienst

bei gleichzeitiger Zusystemisierung einer Planstelle im Sicher-

heitswachdienst kam es im Bereich der Bundespolizeidirektion

Leoben im Jahre 1995 zu keinerlei Einsparungen. Für das Jahr

1996 kann das Ausmaß der Kosteneinsparungen, die sich im Bereich

der Bundespolizeidirektion Leoben ergeben, noch nicht berechnet

werden, da die Anzahl und Bewertung der zur Einsparung gelangen-

den Planstellen noch nicht feststeht.

Die Reduzierung der Kreditmittel beim Personalaufwand aufgrund

der Planstelleneinsparungen mußte bereits bei der Budgeterstel-

lung des Bundesvoranschlages 1997 gemäß den vom Bundesministerium

für Finanzen vorgegebenen Richtlinien berücksichtigt werden.

Zu Frage 3:

Ich verweise auf die Antworten zu Frage 1 und Frage 2 .

Zu Frage 4:

Ja.

Von der Bundespolizeidirektion Leoben wurde ein Reorganisations-

konzept ausgearbeitet und dem BMI vorgelegt. Dieses Konzept

enthielt die Zustimmung der Vertreter des Zentralinspektorates

und des zuständigen Dienststellenausschusses.

Zu Frage 5:,

Bei der Bundespolizeidirektion Leoben wurde von Vertretern der

Behörde, des Zentralinspektorates der Sicherheitswache und des

Dienststellenausschusses ein Reorganisationskonzept erstellt und

dem Bundesministerium für Inneres vorgelegt. Nach Adaptierungs-

arbeiten wurde die Reorganisationsmaßnahme der Bundespolizeidi-

rektion Leoben dem Bundesministerium für Finanzen zur Genehmigung

weitergeleitet. Es kann aus diesem Grund derzeit daher nicht

festgelegt werden, welche Dienstposten tatsächlich unbesetzt sind

und aus welchen Gründen. Im übrigen verweise ich auf die Antwort

zu Frage 1.

Zu Frage 6:

Ich verweise auf die Antworten zu Frage 1 und 2.

Zu Frage 7:

Ja.

Die Altersschichtung dieser Beamten ist jedoch so aufgebaut, daß

jährlich ca. 2 Beamte das 60. Lebensjahr vollenden. Die kontinu-

ierliche Nachbesetzung durch Pensionsabgänge frei gewordener

Planstellen kann daher mittelfristig erfolgen. Eine Überalterung

kann aus dieser Gegebenheit sowie aus dem Umstand, daß im Bereich

des Kriminaldienstes der Bundespolizeidirektion Leoben 20 Prozent

der Bediensteten unter 35, weitere 13 Prozent unter 40 und der

restliche Teil der Beamten unter 50 Jahren alt ist, ausgeschlos-

sen werden .

Zu Frage 8:

Die Planung zur Schließung der Wachzimmer Judendorf und Bahnhof

erfolgt über Vorschlag des Zentralinspektorates einvernehmlich

mit dem zuständigen Dienststellenausschuß und dem Behördenleiter.

Der Bürgermeister der Stadt Leoben erhob gegen diesen Vorschlag

keinen Einwand .

Bei den beiden Wachzimmern handelt es sich um sogenannte Tagwach-

zimmer, die lediglich in der Zeit von 07. 00 bis 19.00 Uhr besetzt

sind. Durch die Schließung dieser Dienststellen wäre es möglich,

das Tagwachzimmer Göß durch die Installierung einer Diensthunde-

gruppe zu einem Vollwachzimmer auszubauen sowie in den Wachzim-

mern Hauptplatz, Donawitz und Direktion den Personalstand zu

verstärken.

Zu Frage 9:

Nein.

Zu Frage 10:

Wie mir sowohl von der Bundespolizeidirektion Leoben als auch von

der zuständigen Fachabteilung meines Ressorts berichtet wird,

können die zitierten Siedlungsgebiete von den vorgesehenen Poli-

zeistandorten - wie schon bisher - zufriedenstellend versorgt

werden. Zufolge des Aufrüstungsstandes mit Kraftfahrzeugen ist

die Erreichbarkeit auch der Stadtrandgebiete in kürzester Zeit

gewährleistet .

Durch die im Behördenkonzept vorgesehene Verstärkung der verblei-

benden Wachzimmer mit Personal für den Außendienst und somit

durch die verbesserte Möglichkeit zu präventivem Tätigwerden, das

weit eher als Wartedienste auf der Dienststelle zur Entgegennahme

von Anzeigen über bereits im Gang befindliche oder überhaupt

schon abgelaufene Vorfälle geeignet ist, Sicherheit zu vermit-

teln, bedarf es keiner weiteren Wachzimmerstandorte.