2101/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2115/J-NR/97 betreffend Referententätigkeit

des linksextremen Journalisten Wolfgang Purtscheller, die die Abgeordneten Mag. Johann

Ewald Stadler und KollegInnen am 5. März 1997 an mich richteten, wird wie folgt

beantwortet:

1. Wieviele Referate hat Purtscheller an diversen Schulen gehalten?

2. An welchen Schulen genau haben diese Referate stattgefunden?

3. Welche Geldbeträge wurden von Ihrem Ministerium oder den betreffenden Schulen

als Honorare, Spesenvergütung und dgl. an Purtscheller ausbezahlt?

Antwort:

Die Referenten werden von den Schulen direkt kontaktiert, es besteht gegenüber meinem

Ressort keine Meldepflicht. Lediglich für die Spesenvergütung muß ein derartiges Ansuchen

an die entsprechende Abteilung gerichtet werden. Herrn Purtscheller wurden bis dato seitens

meines Ressorts weder Honorare bezahlt noch Spesen vergütet.

4. Seit wann ist Ihrem Ministerium bekannt, daß Purtscheller am 22. September 1994

wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und dem Verdacht der Teilnahme bzw.

Vorbereitung eines terroristischen Anschlages festgenommen wurde?

Antwort:

Der Tatbestand, daß Herr Purtscheller wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen

Verdachts der Teilnahme bzw. Vorbereitung eines terroristischen Anschlages festgenommen

wurde, war zum Zeitpunkt des Beschlusses des Erlasses unbekannt. Da bis jetzt keine gericht-

liche Verurteilung Herrn Purtschellers erfolgt ist, gilt daher auch für mich das rechtsstaatliche

Prinzip der Unschuldsvermutung.

5. Wurde Purtscheller auch für andere Fachgegenstände als Referent angefordert?

Wenn ja, für welche?

Antwort:

Ob Herr Purtscheller von Schulen auch zu anderen Fachgegenständen als Referent angefordert

wurde, ist nicht meldepflichtig und mir nicht bekannt.