2101/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2115/J-NR/97 betreffend Referententätigkeit
des linksextremen Journalisten Wolfgang Purtscheller, die die Abgeordneten Mag. Johann
Ewald Stadler und KollegInnen am 5. März 1997 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
1. Wieviele Referate hat Purtscheller an diversen Schulen gehalten?
2. An welchen Schulen genau haben diese Referate stattgefunden?
3. Welche Geldbeträge wurden von Ihrem Ministerium oder den betreffenden Schulen
als Honorare, Spesenvergütung und dgl. an Purtscheller ausbezahlt?
Antwort:
Die Referenten werden von den Schulen direkt kontaktiert, es besteht gegenüber meinem
Ressort keine Meldepflicht. Lediglich für die Spesenvergütung muß ein derartiges Ansuchen
an die entsprechende Abteilung gerichtet werden. Herrn Purtscheller wurden bis dato seitens
meines Ressorts weder Honorare bezahlt noch
Spesen vergütet.
4. Seit wann ist Ihrem Ministerium bekannt, daß Purtscheller am 22. September 1994
wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und dem Verdacht der Teilnahme bzw.
Vorbereitung eines terroristischen Anschlages festgenommen wurde?
Antwort:
Der Tatbestand, daß Herr Purtscheller wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen
Verdachts der Teilnahme bzw. Vorbereitung eines terroristischen Anschlages festgenommen
wurde, war zum Zeitpunkt des Beschlusses des Erlasses unbekannt. Da bis jetzt keine gericht-
liche Verurteilung Herrn Purtschellers erfolgt ist, gilt daher auch für mich das rechtsstaatliche
Prinzip der Unschuldsvermutung.
5. Wurde Purtscheller auch für andere Fachgegenstände als Referent angefordert?
Wenn ja, für welche?
Antwort:
Ob Herr Purtscheller von Schulen auch zu anderen Fachgegenständen als Referent angefordert
wurde, ist nicht meldepflichtig und mir nicht bekannt.