2102/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Emerich Schwemlein, Karl

Gerfried Müller und Genossen haben am 4.3.1997 an mich eine schriftliche Anfrage

mit der Nr. 2113/J betreffend "Teilausgliederung des Umweltbundesamtes (UBA)"

gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie

beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1

Die Führung des UBA wurde als effizient eingestuft, jedoch sind - lt. Fokus - weitere

Schritte zur Ausschöpfung von Effizienzpotentialen einzuleiten.

ad 2a bis 3b

Es wird eine Teilausgliederung im Sinne des Budgetprogramms der

Bundesregierung diskutiert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird in Kürze in

Begutachtung gehen.

Unvorgreiflich der Tatsache, daß Teile des Umweltbundesamtes ausgegliedert

werden sollen, kann jetzt schon festgehalten werden, daß davon keinesfalls die

behördliche Umweltkontrolle betroffen sein wird.

lch ersuche um Verständnis dafür, daß ich vor Abschluß des

Begutachtungsverfahrens zu den Details nicht Stellung nehmen kann.

ad 4

Das Jahresgesamtbudget des Umweltbundesamtes laut Bundesvoranschlag 1997

beträgt öS 207,992.000,--.

ad 5

Die beiden Zweigstellen haben kein eigenes Budget. Nach dem Ergebnis der

Kostenrechnung für das Kalenderjahr 1996 beliefen sich die Kosten für die

Zweigstelle Süd auf öS 14,000.000,-- und die der Zweigstelle West auf rund öS

12,300.000,--.

ad 6

Ja.

ad 7

(Angaben in öS)

                                                                    1992              1993                1994          1995          1996

Sachkosten                                                                                                          182.584     1.069.279

 Dienstreisen                                                                                                      385.542        364.043

Personalkosten                                                                                                    890.856      1.322.041

Transferzahlungen EU                                                                                 1.458.982         2.755.363

Veräußerungvon Handelswaren        51,251         471.313      476.242      469.009            349.918

Veräußerung von Verbrauchsgütern                                                                  8.294

Veräußerung von Altmaterial                                                                 378

Veräußerung von Gebrauchsgütern                                                                           970

Betriebseinnahmen                             327.796         114.950     3.172.342     143.216     327.818

nachträglich empfangene Rabatte                                                  108.382                       80.461

Kostenersätzef. hoheitliche Leistungen 20.000                                                      8.190              326.725

Rückersätze von Ausgaben der                                                          85.042

Vorjahre

Verzugszinsen                                                                                                                                        313

sonstige verschiedene Einnahmen 114.847           94.388                65.815                                     81.183

Erfolgswirksame Einnahmen             513.894          680.651    3.908.201       629.679 1.166.418

Veräußerung von Hardware              262.936            60.000                                      8.400                17.460

Veräußerung von sonst.                                                                  145.000         52.000

Kraftfahrzeugen

Veräußerung v. Amts-u.                      65.000            66.000               36.000                             200.400

Laborausstattung

Bestandswirksame Einnahmen         327.936          126.000             181.000         60.400               217.860

Gesamteinnahmen                              841.830          806.651     4.089.201    2.149.061       4.139.641

ad 8

Die Rechtsgrundlage für Auftragsvergaben an Dritte ist § 5 des

Umweltkontrollgesetzes. Die Entgelte für solche Leistungen werden gemäß dem

nach § 9 Abs.1 leg. cit. erlassenen Tarifes in Rechnung gestellt.

ad9,10und 11

Generell werden der geplanten Organisationsänderung und der damit verbundenen

Teilausgliederung des Umweltbundesamtes eine für den öffentlichen Dienst immer

wieder geforderte Effizienzsteigerung sowie eine bessere Ausnutzung der

vorhandenen Personalressourcen zugrunde gelegt.

Bezüglich Einsparungsmaßnahmen werde ich mich an die Beschlüsse der Bundes-

regierung zur Personalbewirtschaftung halten.

ad 12

Mit Stichtag 31 . Jänner 1997 waren im UBA 230 Personen (Beamte und Vertragsbe-

dienstete) beschäftigt (Karenzierte sind in der Aufstellung nicht berücksichtigt).

ad 13

Die Entwicklung des Stellenplans des Umweltbundesamtes stellt sich wie folgt dar:

                   85      86      87      88      89      90      91      92      93      94      95      96      97

Wien         170    170    149    143    138   142    153    161    167    184    187     187    187

Klagenfurt   51      51      25     25      25     25      25     25       25      20      20       20     20

Salzburg      51      51      25     25      25     25      25     25       25      20      15       15      15

Gesamt      272    272    199    193    188   192    203    211    217    224    222      222    222

ad 14und 15

Unvorgreiflich der Tatsache, daß Details derzeit noch nicht vorliegen (s. auch

Antwort zu den Fragen 2a bis 3b) darf ich aber festhalten, daß von einer

Zerschlagung des Umweltbundesamtes keinesfalls die Rede sein kann.

ad 16

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Aufgabenstellung der einzelnen

Umweltkontrollbehörden sind absolut vergleichbare Daten nicht verfügbar.

ad 17

Das Umweltbundesamt koordiniert als National Focal Point die österreichischen

Beiträge zu den Arbeiten der Europäischen Umweltagentur.

Innerhalb des europäischen Umweltinformationsnetzwerks der Agentur (EIONET)

sind die österreichischen National Reference Centres der Agentur für die

Themenbereiche Air Emissions, Air Quality, Catalogue of Data Sources,

Contaminated Sites, Forests, Inland Waters, Land Cover, Marine & Coastal

Environment, Nature Conservation, Soil und Waste im Umweltbundesamt

eingerichtet.

Weiters ist das Umweltbundesamt im Rahmen des europaweiten Netzwerks der

Agentur als Partnerorganisation an den European Topic Centres für Air Emissions,

Inland Waters und Soil beteiligt.

ad 18

Diesbezüglich werden Überlegungen angestellt.

ad 19

Mir ist ein solches Konzept nicht bekannt.

ad 20 und 21

Einzelne Maßnahmen sind in den bis dato vier Umweltkontrollberichten

zusammengefaßt und dem Nationalrat vorgelegt worden.

ad 22

Die Belohnungsgrundsätze werden nach Abstimmung mit der Personalvertretung für

das gesamte Ressort einheitlich vorgegeben. Nach diesen Kriterien erstatten die

Führungskräfte des Umweltbundesamtes für ihre Mitarbeiter Vorschläge, welche

letztendlich von mir - wie auch in der Zentralleitung - genehmigt werden.

ad 23 bis 25

Hiezu darf ich auf die Antwort zu den Fragen 2a bis 3b verweisen und allgemein

festhalten, daß keine Privatisierung sondern eine Teilausgliederung geplant ist und

auch soziale Gesichtspunkte Berücksichtigung finden werden.

ad 26

Dieser Untersuchungsbericht bildet eine Grundlage für meine Überlegungen

hinsichtlich der Umstrukturierung des Umweltbundesamtes.

lch bitte jedoch um Verständnis dafür, daß dieser Bericht nicht zur Verfügung gestellt

werden kann, da in diesem Bericht auch Darstellungen enthalten sind, die einer

vertraulichen Behandlung zu unterwerfen sind.