2121/AB XX.GP

 

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 und  2:

In medizinischer Hinsicht ist bei den Stickoxiden grundsätzlich zwischen Stickstoffmonoxid

(NO) und Stickstoffdioxid (NO² zu unterscheiden, da beide Substanzen sehr differente

Wirkungen auf den menschlichen Organismus aufweisen, wobei bei der Verbrennung im

Motor primär NO entsteht, welches sekundär zu NO² umgewandelt werden kann.

Stickstoffmonoxid besitzt im Gegensatz zu NO² keine Reizwirkung auf den Respirationstrakt.

Es kann aber bei Resorption Methämoglobin bilden. Dies ist allerdings erst bei sehr hohen

NO-Konzentrationen in der Atemluft, wie sie unter Umweltbedingungen nicht vorkommen,

der Fall.

Stickstoffdioxid weist provokative Wirkungen im Respirationstrakt auf, sodaß eine

Beeinträchtigung der Funktion der Atemwege durch erhöhte NO²-Immissionen grundsätzlich

möglich ist. Ähnliches gilt im Prinzip auch für Staub(Partikel)immissionen.

Zielsetzung muß es jedenfalls sein, durch geeignete Maßnahmen alle insbesondere auch

technischen Möglichkeiten zu nutzen und zu fördern, die Stickstoffemissionen bzw.

Partikelemissionen soweit als möglich reduzieren.

Die Umsetzung dieser Zielsetzung im angesprochenen Bereich der Kraftfahrzeuge fällt in den

Aufgabenbereich des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.

Bezüglich der in der Präambel angesprochenen Frage der Messung der Rußpartikel in der Luft

darf ich auf die Kompetenz des Umweltressorts verweisen.

Zu Frage 3:

Dieselrußpartikel sind nach den Ergebnissen von Tierversuchen krebserregend; eine

entsprechende Wirkung beim Menschen gilt als wahrscheinlich.

Allerdings ist zu berücksichtigen, daß bei sämtlichen Verbrennungsprozessen krebserregende

Inhaltsstoffe gebildet werden und daher ein diesbezügliches Risiko nicht allein auf

Dieselfahrzeuge beschränkt werden kann. Nach gegenwärtigem Wissensstand ist das

krebserzeugende Potential bei Dieselmotorabgasen aber als höher einzuschätzen als bei

anderen Motortypen.