213/AB
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 193/J-NR/96 betreffend die Verwendung des "Kunstförderungsbeitrages", die die Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und PartnerInnen am
28. Februar 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Gibt es in Ihrem Ministerium ebenfalls einen "Kunst-
förderungsbeirat", der für die Mittelvergabe ein Vorschlagsrecht hat? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie oft wurde der "Kunstförderungsbeirat" seit seinem Bestehen einberufen?
2. Welche Personen gehörten bisher dem "Kunstförderungsbeirat" an?
3. Gibt es von den einzelnen Sitzungen des "Kunstförderungsbeirats" Protokolle?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo sind diese einsehbar?
4. Wie funktioniert der Entscheidungsfindungsprozeß des "Kunstförderungsbeirats“?
Antwort:
Laut § 2 Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 ist zur Beratung des Bundesministers für Unterricht und Kunst und des Bundes-
ministers für Wissenschaft und Forschung über die Verwendung des Kunstförderungsbeitrages ein Beirat einzurichten, der aus einem vom Bundesminister für Unterricht und Kunst bestellten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und aus 20 Mitgliedern sowie der gleichen Zahl von Ersatzmitgliedern besteht. Aufgrund des Bundesministeriengesetzes 1994 ist diese Zuständigkeit des früheren Bundesministers für Unterricht und Kunst auf den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst übergegangen. Da das Gesetz lediglich von der Einrichtung eines einzigen Beirates spricht, ist die Einrichtung eines weiteren ausgeschlossen.
Zur Vertretung der Belange der Museen und des Denkmalschutzes wurden zwei Vertreter für das Ressort in diesen Beirat entsandt. Im Hinblick darauf, daß der Vorsitzende des Beirates vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst bestimmt wird, wird von diesem Ressort auch die Protokollführung wahrgenommen. Alle Protokolle, die auch über die Verwendung der Mittel zugunsten der Museen und des Denkmalschutzes Auskunft geben, sind daher bei der genannten Zentralstelle einzusehen.
5. Welche Vorschläge wurden in den Jahren seit seiner Gründung vom "Kunstförderungsbeirat" an Sie bzw. Ihre VorgängerInnen oder an den Beiratsvorsitzenden herangetragen?
6. Welche Personen, Projekte etc. wurden seit der Konstituierung des ersten "Kunstförderungsbeirats" 1981 aus den Mitteln des "Kunstförderungsbeitrags" gefördert?
Antwort:
Die Einzelprojekte, die Museen und Denkmalschutz betreffen, werden von den Betreibern an die entsprechende Geschäftsabteilung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten herangetragen, von welcher sie dem üblichen
Prüfungsverfahren unterzogen werden. Es wird sodann entschieden, ob die Förderung aus Mitteln des Ordinariums oder aus Mitteln des Kunstförderungsbeitrages erfolgt. Die aus Mitteln des Kunstförderungsbeitrages unterstützten Projekte (Denkmalschutz und Museen) in den Jahren 1992, 1993 und 1994 sind aus den anliegenden Listen ersichtlich. Hinsichtlich des Jahres 1995 liegt noch keine Aufstellung vor. Die Daten aus früheren Jahren müßten erst aus den Akten, soweit sie noch vorhanden sind, herausgearbeitet werden.
7. Haben ausschließlich Mitglieder des "Kunstförderungsbeirats" die Möglichkeit, Vorschläge für die Vergabe des Kunstförderungsbeitrags zu machen? Wenn ja, warum? Wenn nein,
wer hat dieses Vorschlagsrecht sonst noch?
Antwort:
Es steht nicht nur den Mitgliedern des Kunstförderungsbeirats zu, Vorschläge für die Vergabe des Kunstförderungsbeitrages zu machen, sondern auch jeder förderungswürdigen Institution, bzw. jedem Denkmaleigentümer. Es wird danach getrachtet, den Kunstförderungsbeitrag bundesweit zu verteilen.
Die Bundesministerin:
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