213/AB

 

            Herrn Präsidenten

            des Nationalrates                                                                                                    

                Univ. Prof. Dr. Heinz FISCHER                                                                             

 

                Parlament

            1017 Wien

           

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 193/J-NR/96 betreffend die Verwendung des "Kunstförderungsbeitrages", die die Abgeordneten Mag.  Dr. Heide Schmidt und PartnerInnen am

28.       Februar 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

1.         Gibt es in Ihrem Ministerium ebenfalls einen "Kunst-

förderungsbeirat", der für die Mittelvergabe ein Vor­schlagsrecht hat?  Wenn nein, warum nicht?  Wenn ja, wie oft wurde der "Kunstförderungsbeirat" seit seinem Bestehen einberufen?

 

2.       Welche Personen gehörten bisher dem "Kunstförderungsbeirat" an?

 

3.       Gibt es von den einzelnen Sitzungen des "Kunstförderungs­beirats" Protokolle?

 

Wenn nein, warum nicht?  Wenn ja, wo sind diese einsehbar?

 

4.       Wie funktioniert der Entscheidungsfindungsprozeß des "Kunstförderungsbeirats“?

 

Antwort:

Laut § 2 Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 ist zur Beratung des Bundesministers für Unterricht und Kunst und des Bundes-

ministers für Wissenschaft und Forschung über die Verwendung des Kunstförderungsbeitrages ein Beirat einzurichten, der aus einem vom Bundesminister für Unterricht und Kunst bestellten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und aus 20 Mitgliedern sowie der gleichen Zahl von Ersatzmitgliedern besteht.  Aufgrund des Bundesministeriengesetzes 1994 ist diese Zuständigkeit des früheren Bundesministers für Unterricht und Kunst auf den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst überge­gangen.  Da das Gesetz lediglich von der Einrichtung eines einzigen Beirates spricht, ist die Einrichtung eines weiteren ausgeschlossen.

Zur Vertretung der Belange der Museen und des Denkmalschutzes wurden zwei Vertreter für das Ressort in diesen Beirat ent­sandt.  Im Hinblick darauf, daß der Vorsitzende des Beirates vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst bestimmt wird, wird von diesem Ressort auch die Protokollführung wahrge­nommen.  Alle Protokolle, die auch über die Verwendung der Mittel zugunsten der Museen und des Denkmalschutzes Auskunft geben, sind daher bei der genannten Zentralstelle einzusehen.

 

5.       Welche Vorschläge wurden in den Jahren seit seiner Gründung vom "Kunstförderungsbeirat" an Sie bzw.  Ihre VorgängerInnen oder an den Beiratsvorsitzenden herangetragen?

6.       Welche Personen, Projekte etc. wurden seit der Konstituier­ung des ersten "Kunstförderungsbeirats" 1981 aus den Mitteln des "Kunstförderungsbeitrags" gefördert?

Antwort:

 

Die Einzelprojekte, die Museen und Denkmalschutz betreffen, werden von den Betreibern an die entsprechende Geschäftsab­teilung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten herangetragen, von welcher sie dem üblichen

 

Prüfungsverfahren unterzogen werden.  Es wird sodann entschie­den, ob die Förderung aus Mitteln des Ordinariums oder aus Mitteln des Kunstförderungsbeitrages erfolgt.  Die aus Mitteln des Kunstförderungsbeitrages unterstützten Projekte (Denkmal­schutz und Museen) in den Jahren 1992, 1993 und 1994 sind aus den anliegenden Listen ersichtlich.  Hinsichtlich des Jahres 1995 liegt noch keine Aufstellung vor.  Die Daten aus früheren Jahren müßten erst aus den Akten, soweit sie noch vorhanden sind, herausgearbeitet werden.

 

 

7.       Haben ausschließlich Mitglieder des "Kunstförderungsbeirats" die Möglichkeit, Vorschläge für die Vergabe des Kunst­förderungsbeitrags zu machen?  Wenn ja, warum?  Wenn nein,

 

wer hat dieses Vorschlagsrecht sonst noch?

 

Antwort:

Es steht nicht nur den Mitgliedern des Kunstförderungsbeirats zu, Vorschläge für die Vergabe des Kunstförderungsbeitrages zu machen, sondern auch jeder förderungswürdigen Institution, bzw. jedem Denkmaleigentümer.  Es wird danach getrachtet, den Kunst­förderungsbeitrag bundesweit zu verteilen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

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