2165/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2142/J-NR/1997, betreffend Österreichische

Mensenbetriebsges.m.b.H. (ÖMBG), die die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freundinnen und

Freunde am 18. März 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Die Österreichische Mensen Betriebsgesellschaft mbH (ÖMBG) ist in Österreich die größte

Betreibergesellschaft von Mensen, Cafeterien und Buffets im Hochschulbereich. Sie steht zu

60 % im Eigentum des Bundes und zu 40 % im Eigentum der Österreichischen Hochschüler-

schaft. Die Zielsetzungen der ÖMBG und ihre Tätigkeit beruhen auf einem Gesellschaftsver-

trag, der im Dezember 1991 neu gestaltet worden ist. Nach dem Gesellschaftsvertrag dient der

Betrieb von Mensen, Buffets, Cafeterias und ähnlichen Einrichtungen zur Versorgung der Stu-

dierenden und sonstigen Universitätsangehörigen mit Speisen und Getränken als Haupttätigkeit

der Gesellschaft zur Förderung des allgemeinen studentischen Wohles. Diese Tätigkeit ist nicht

auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet, sie hat jedoch jedenfalls kostendeckend zu erfolgen.

Die Geschäfte, die der Unterstützung des Hauptzweckes der Gesellschaft dienen, wie die Er-

bringung von gastronomischen Dienstleistungen außerhalb der Universität und an andere Perso-

nen als Universitätsangehörige, sind auf die Erzielung von Gewinn gerichtet. Die während der

Gesellschaftsdauer erzielten Gewinne sind im Unternehmen zu belassen und nicht an die Ge-

sellschafter auszuschütten. Am Verlust der Gesellschaft sind die Gesellschafter entsprechend

ihrem Gesellschaftsanteil anteilsmäßig beteiligt. Bei Auflösung der Gesellschaft fällt das Ver-

mögen der Gesellschaft an die Republik Österreich.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 37,5 Millionen Schilling. Per Ende 1991 bestand ein

Bilanzverlust von rund 6,5 Millionen Schilling. 1992 wurde ein Jahresüberschuß von rund 2,6

Millionen Schilling erzielt, in den Jahren 1993 bis 1995 waren Verluste in Höhe von 1,6 Millio-

nen, 3,9 Millionen und 8,5 Millionen Schilling zu verbuchen. Der Verlustvortrag ist daher

zwischen 1991 und 1995 um 11,4 Millionen Schilling auf 17,9 Millionen Schilling angewach-

sen. Die Ursache für diese negative Entwicklung lag vor allem in der starken Investitionstätig-

keit der Gesellschaft, die durch die Sanierung bestehender und die Übernahme neuer Betriebe

sowie durch die Umsetzung eines der tatsächlichen Nachfrage entsprechenden neuen Betriebs-

konzeptes bedingt waren. Ein nicht unbeachtlicher Teil der 1995 überproportional angestiege-

nen Personalausgaben ist durch die Eröffnung neuer Betriebe aber auch durch einen hohen

Abfertigungsaufwand für Mitarbeiter bedingt, die nicht in der Lage waren, sich den geänderten

Leistungsanforderungen anzupassen.

Das zwischen den Gesellschaftern vereinbarte Betriebskonzept für die ÖMBG sah ab 1992 die

Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf Kunden außerhalb des Hochschulbereiches vor, um

damit die für die Gesellschaft notwendigen Investitionen und deren Abschreibungen verdienen

zu können. Zwischen 1992 und 1995 wurden der Gesellschaft auch keine Subventionen für den

laufenden Betrieb und keine Subventionen für Ersatzinvestitionen geleistet. Die Gesellschaft

hat in der Folge bis 1 995 versucht, das Preisniveau schrittweise an den steigenden Investitions-

bedarf anzupassen. lm Gegenzug wurden der Österreichischen Hochschülerschaft Subventions-

mittel zur Verfügung gestellt, um sozial bedürftigen Studierenden eine Reduktion der Kosten

des Mittagstisches zu ermöglichen. Der tatsächliche Budgetaufwand des Bundes für diese Sub-

jektförderung hat pro Studienjahr zwischen 2,1 und 3,7 Millionen Schilling betragen. Für alle

Studienjahre waren höhere Subventionsmittel zugesagt als tstsächlich von der Österreichischen

Hochschülerschaft zuerkannt wurden.

Festzuhalten ist, daß die bisherigen Maßnahmen im Bereich der Subjektförderung, die Festle-

gung der Geschäftspolitik der ÖMBG und die Weiterentwicklung der Gesellschaft bisher stets

im Einvernehmen der Gesellschafter erfolgt ist. Dies ist durch die Beschlußfassung in den

Organen der Gesellschaft belegbar und gilt auch für das 1994 vorgelegte Entwicklungskonzept

der ÖMBG "Mensa 2000". Entgegen der in der Anfrage zum Ausdruck gebrachten Meinung ist

mit diesem Konzept keine Abkehr vom Sozialauftrag verbunden. Das auf eingehenden Vor-

arbeiten und Befragungen aus den Jahren 1992 und 1993 beruhende Entwicklungskonzept für

die Tätigkeit der ÖMBG ermöglicht es dieser überhaupt erst, ein der tatsächlichen Nachfrage,

den Rahmenbedingungen und dem Gesellschaftsvertrag entsprechendes Angebot zu sozial

kalkulierten Preisen zu erstellen.

Aus der Anfrage ergibt sich weiter, daß die Fragesteller offensichtlich die Meinung vertreten,

die ÖMBG wäre ein beinah bankrotter Betrieb, der durch finanzielle Mittel des Bundes künst-

lich am Leben erhalten wird. Diese Auffassung ist nach einem seit 7. März 1997 vorliegenden

Bericht der H.Neumann Management Consulting GmbH über die Gesellschaft und den bei der

letzten Aufsichtsratssitzung der ÖMBG am 11. März 1997 einhellig gefaßten Beschlüssen

keinesfalls aufrecht zu erhalten. Die von beiden Eigentümern der Gesellschaft und vom Auf-

sichtsrat bereits Mitte 1996 gewünschte Beurteilung der Gesellschaft kommt zu folgendem

Ergebnis:

"Unter der Bedingung, daß Investitionen zu 90 % und Ersatzinvestitionen zu zwei Drittel vom

Bund getragen werden, Preisbindungen sowie Verpflichtungen zu spezifizierten Angeboten

seitens der Universitäten nicht abverlangt werden und operativ nicht rentable Standorte konse-

quent aufgegeben bzw. reduziert werden, ist die Österreichische Mensen Betriebsges.m.b.H. als

eine Art Betreibergesellschaft zumindest mittelfristig und nachhaltig positiv zu führen."

Ein großer Teil der in der Studie genannten Maßnahmen wird von der Gesellschaft bereits seit

dem ersten Halbjahr 1996 umgesetzt. Die Rahmenbedingungen für die Investitionsfinanzierung

der ÖMBG wurden bereits von meinem Amtsvorgänger Mitte 1996 geschaffen. Nach den vor-

liegenden Unterlagen besteht wegen des von 1991 auf 1996 um etwa 80 % gestiegenen Ge-

schäftsumfanges und der in diesem Zeitraum verdoppelten Zahl der von der ÖMBG geführten

Betriebe im Hochschulbereich ein zusätzlicher Kapitalbedarf der Gesellschaft von rund 10

Millionen Schilling. Über die Zufuhr dieser Mittel an die Gesellschaft sind Gespräche zwischen

den Eigentümern der Gesellschaft zu führen.

1 . Bekennen Sie sich zum sozialen Auftrag der ÖMBG, im Sinne der Förderung der

StudentInnen durch das bundesweite Angebot von Speisen und Getränken zu sozial

verträglichen Preisen?

Antwort:

Ich vertrete die im Gesellschaftsvertrag der Österreichischen Mensen Betriebsgesellschaft mbH

festgelegten Betriebsziele der Gesellschaft.

2. Sehen Sie es als zielführende Strategie an, wie von Seiten des Ministeriums in Erwä-

gung gezogen, die Subjektförderung für bedürftige StudentInnen (Mensenbons) teil-

weise durch die ÖH aufbringen zu lassen und im gleichen Zug einen beinahe bankrot-

ten Betrieb durch finanzielle Mittel des Bundes, ohne daran geknüpfte Auflagen

künstlich am Leben zu erhalten?

Antwort:

Ich halte die unmittelbare Förderung sozial bedürftiger Studierender durch Mittel des Bundes

für eine sinnvolle Alternative zur derzeitigen Form der Investitionsförderung von Mensenbe-

trieben. Aufgabe der Österreichischen Hochschülerschaft und der Hochschülerschaften an den

einzelnen Hochschulen ist gemäß § 2 Abs.1 lit.h HSG unter anderem die Vergabe von Unter-

stützungen und Beihilfen an sozial bedürftige Mitglieder.

3. Seit wann sind Sie über die Liquiditätsschwierigkeiten der ÖMBM informiert und

was gedenkt das Bundesministerium dagegen zu unternehmen?

Antwort:

Über die Stituation der ÖMBG werde ich seit meinem Amtsantritt informiert. Demnach beste-

hen derzeit keine Liquiditätsschwierigkeiten. Entscheidungen in einem Unternehmen erfolgen

durch die hiefür vorgesehenen Organe.

4. Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen dem "Mensa 2000"-Konzept der ÖMBG

und der damit zwangsläufig verbundenen Abkehr vom Sozialauftrag durch die Ver-

teuerung des Leistungsangebotes und den wirtschaftlichen Schwierigkeiten?

Antwort:

Wie bereits oben ausgeführt, besteht kein Zusammenhang zwischen dem Entwicklungskonzept

der ÖMBG "Mensa 2000" und einer Abkehr von den im Gesellschaftsvertrag festgelegten

Zielen der Gesellschaft.

5. Würden Sie es als die richtige Strategie ansehen, daß die ÖMBG den Auftrag zur

Versorgung der StudentInnen mit qualitativ hochwertigen Speisen und Getränken zu

sozial verträglichen Preisen hinter alle anderen Aktivitäten zurückstellt?

Antwort:

Die ÖMBG ist nach dem Gesellschaftsvertrag überdies zur Kostendeckung ihrer Gesamtaktivi-

täten verpflichtet.

6.Entsprechen die l3eteiligungsverhältnisse an der ÖMBG - 60 % hält die Republik,

vertreten durch Ihr Ministerium; 40 % hält die ÖH - den Bestimmungen des § 19 (1)

Hochschülerschaftsgesetz, wonach Dritte an Wirtschaftsbetrieben der ÖH nur bis zu

25 % des Stammkapitals beteiligt sein dürfen und wie erklären Sie sich, daß die ÖH,

trotz ihrer 40 % igen Beteiligung, praktisch keine Mitspracherechte in der Gesell-

schaftsversammlung hat?

Antwort:

Die ÖMBG ist kein Wirtschaftsbetrieb, der nach § 19 Abs.1 HSG von der Österreichischen

Hochschülerschaft geführt wird, sondern ein Unternehmen, an dem die Österreichische Hoch-

schülerschaft zu 40% beteiligt ist. Das Mitspracherecht der Österreichischen Hochschüler-

schaft in den Organen der Gesellschaft entspricht dem Verhältnis ihres Eigentumsanteiles.

7. Ist Ihnen bekannt, daß zum 31. Dezember 1995 nur noch 52 % des Stammkapitals der

ÖMDG vorhanden waren, diese mittlerweile deutlich unter die 50%-Grenze gesun-

ken ist und was gedenken Sie dagegen zu tun?

Antwort:

Die oben näher dargelegte Entwicklung des Verlustvortrages der ÖMBG ist mir bekannt. Die

Organe der Gesellschaft haben den Auftrag, die Gesellschaft entsprechend den Zielen des

Gesellschaftsvertrages zu führen. Auf Grund der Informationen durch die Organe wird die

Gesellschaft 1996 voraussichtlich einen geringen Verlust und 1997 einen leichten Gewinn

erzielen.

8. War der Eigentümervertreter Ministerialrat Dr. Schuster autorisiert, den Vertrete-

rInnen der ÖH einen Zuschuß der Republik von ca. ATS 58 Millionen - dies errechnet

sich durch einen von der Geschäftsführung aufgezeigten Kapitalbedarf von ATS 60

Mio. abzüglich einer daran geknüpften Eigenkapitalzufuhr der ÖH i.d.H.v. ATS 2

Mio.- bis 1999 anzubieten bzw. zuzusagen?

Antwort:

Der mit Mensenangelegenheiten betraute Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Wissen-

schaft und Verkehr hat Vertreter der Österreichischen Hochschülerschaft im Sommer 1996

dahingehend informiert, daß bei einer damals diskutierten Kapitalzufuhr an die ÖMBG in Höhe

von 5 Millionen Schilling der dem Kapitalanteil entsprechende Anteil der Österreichischen

Hochschülerschaft 2 Millionen Schilling beträgt. Ein Kapitalbedarf der ÖMBG in Höhe von

60 Millionen Schilling hat nie bestanden, die Zusage von Investitionszuschüssen des Bundes an

die ÖMBG in derartiger Höhe durch Vertreter des Bundesministeriums für Wissenschaft und

Verkehr ist nie erfolgt.

9. lst lhnen bekannt, daß der Geschäftsführer der ÖMBG, Mag. Kaißl, einen Liqudi-

tätsplan zur Fortführung des Unternehmens von Mai bis Dezember 1996 vorgelegt

hat, in dem der Finanzbedarf durch einen angeblichen Rechenfehler um ATS 14 Mio.

zu gering dargestellt wurde?

Antwort:

Ich betrachte es nicht als meine Aufgabe, die Geschäfte der ÖMBG zu führen. Die Erörterung

von Liquiditätsplänen fällt in den Aufgabenbereich der Gesellschaftsorgane.

10. Ist Ihnen bekannt, daß die ÖMBG Überziehungszinsen i.d.H.v. 9,25 % bezahlt hat,

während zur gleichen Zeit auf dem freien Kapitalmarkt ein Satz von 5 % erzielbar

gewesen wäre?

Antwort:

Die Erörterung einer allenfalls mangelhaften Geschäftsführung fällt in den Aufgabenbereich der

Organe der ÖMBG. Ein Bericht des Geschäftsführers zu dieser Frage ist in der Sitzung des

Aufsichtsrates der ÖMBG am 11. März 1997 stimmeneinhellig zur Kenntnis genommen wor-

den.

11. Welche handelsrechtliche Grundlage besteht dafür, daß die ÖMBG Abschreibungen

für Anlagevermögen erwirtschaften muß, das im Falle der Auflösung der Gesellschaft

in den Besitz des Bundes übergeht?

Antwort:

Der ÖMBG werden üblicherweise bereits weitgehend ausgestattete Betriebsstätten zur Führung

übergeben. In den Pachtverträgen ist generell vorgesehen, daß die Ersatzinvestitionen vom

Betreiber geleistet werden müssen. Die Ersatzinvestitionen sind somit auch von der ÖMBG zu

erwirtschaften.

12. Nach welchen Kriterien beschickt das Bundesministerium den Aufsichtsrat der

ÖMBC und wodurch ist es erklärbar, daß die ministeriellen Aufsichtsratsmitglieder

in Zeiten von Universitäts-Sparpaketen keine Probleme haben, Finanzspritzen in

Millionenhöhe zuzustimmen?

Antwort:

Die vom Bund zu entsendenden Mitglieder des Aufsichtsrates werden nach fachlichen Ge-

sichtspunkten ausgewählt. Mir ist nicht bekannt, daß der Aufsichtsrat "Finanzspritzen in Millio-

nenhöhe" zugestimmt hat.

13. Stimmt es, daß die ministeriellen Aufsichtsratsmitglieder der ÖMBG in deren Dienst-

zeit Sitzungsgelder i.d.H.v. ATS 750,-/AR-Sitzung kassieren? Halten Sie es, angesichts

der finanziellen Situation der ÖMBG, für politisch vertretbar, wenn jährlich ca. ATS

200.000 für die Aufsichtsratstätigkeit (darunter sechs Mitglieder vom Ministerium)

aufgewendet werden?

Antwort:

Die Tätigkeit in einem Aufsichtsrat stellt für Beamte des Bundes eine Nebentätigkeit dar, die

nicht in die Dienstzeit einzurechnen ist. Die von der Gesellschaft nach einem einvernehmlich

gefaßten Beschluß festgelegte Höhe der Vergütung für die Aufsichtsräte wird für Beamte an

das Bundesministerium für Finanzen abgeführt. Für die im öffentlichen Dienst stehenden Mit-

glieder des Aufsichtsrates wird vom Bundesministerium für Finanzen eine angemessene

Nebentätigkeitsvergütung zuerkannt. Von den sechs vom Bund nominierten Mitgliedern des

Aufsichtsrates ist lediglich eine Person im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

tätig.

14. Betrachten Sie einen Geschäftsführer, dem im Zuge einer externen Prüfung durch die

Fa. Neumann nachgewiesen wurde, daß er allein beim Wareneinsatz um mindestens

7% zu teuer eingekauft hat, als geeignet für die Führung der Geschäfte des ÖMBG?

Antwort:

Aus dem Bericht der H.Neumann Management Consulting GmbH über die Beratung der

ÖMBG ist ersichtlich, daß unter Beiziehung eines national und international anerkannten

Gastronomieexperten nachhaltige Einsparungen im Einkauf von 1,3 bis 2 Millionen Schilling

jährlich erzielt wurden. Bei einem Wareneinsatz von rund 73 Millionen Schilling entspricht

dies keinesfalls dem in der Anfrage angegebenen Prozentsatz.

15. Welche Maßnahmen zur finanziellen Gesundung der ÖMBC wurden von der Ge-

schäftsführung nach Vorliegen der Neumann-Studie getroffen?

Antwort:

Die Studie der H.Neumann Management Consulting GmbH ist eine von mehreren Unterlagen

zur wirtschaftlich positiven Weiterentwicklung der Gesellschaft. Es obliegt den Organen der

Gesellschaft und nicht dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr, innerhalb der beste-

henden Rahmenbedingungen die Gesellschaft optimal zu führen.

16. Ist Ihnen bekannt, daß sich die Kosten für die Neumann-Studie durch mehrfache

Intervention von Seiten des Ministeriums auf ca. ATS 1,5 - 1,7 Mio. erhöht haben und

daß diesen Mehraufwand die ÖMBG begleichen muß?

Antwort:

Auftraggeber der H.Neumann Management Consulting GmbH war die ÖMBG, wobei die Ziele

der Beratungstätigkeit in einem einvernehmlichen Gesellschafterbeschluß festgelegt worden

sind. Mir ist nicht bekannt, daß aus dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

Interventionen hinsichtlich der Gestaltung der Studie erfolgt wären. Allerdings wird im vorlie-

genden Bericht darauf hingewiesen, daß neben Gesprächen mit Mitarbeitern der ÖMBG zwei

workshopartige Besprechungen in den Räumen der Österreichischen Hochschülerschaft durch-

geführt worden sind und die Arbeit am Beratungsprojekt dadurch erschwert worden ist, daß

schriftlich verfaßte Analysen und Diskussionsbeiträge offensichtlich im Bereich der Öster-

reichischen Hochschülerschaft vervielfältigt und einem weiten Kreis von mit der Materie und

den Problemen im Detail nicht vertrauten Personen zugänglich gemacht worden sind.

17. Genießt der Geschäftsführer, nachdem der Zentralausschuß der Österreichischen

HochschülerInnenschaft durch den Beschluß vom 14. Jänner 1997 dessen Ablösung

gefordert hat, noch Ihr Vertrauen?

Antwort:

Weder der Bericht der H.Neumann Management Consulting GmbH vom 7. März 1997 noch die

Beschlüsse im Aufsichtsrat der ÖMBG geben einen Grund für die Ablösung des Geschäfts-

führers der ÖMBG.

18. Würden Sie, bei einem Angebot seitens der ÖH, einen Ankauf der ÖH-Anteile durch

das Ministerium veranlassen? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Wenn nein, warum

nicht?

Antwort:

Ein entsprechendes Angeb0t der Österreichischen Hochschülerschaft liegt mir nicht vor. Ich

würde ein derartiges Angebot sorgfältig prüfen.

19. Sind Sie gesprächsbereit, falls die ÖH Alternativkonzepte zur Rettung der ÖMBG

vorlegt?

Antwort:

Der wirtschaftliche Zustand des Unternehmens erfordert keine "Rettung". Die Österreichische

Hochschülerschaft hat bisher keine Alternativen zur preisgünstigen Versorgung von Universi-

tätsangehörigen mit Speisen und Getränken oder zur Führung der ÖMBG vorgelegt. Falls der-

artige Unterlagen künftig vorgelegt werden, bin ich gerne bereit, darüber in Gespräche ein-

zutreten.