2167/AB XX.GP

 

zur Zahl 2170/J-NR/1 997

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner, Ing. Meischberger, Rossmann

und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Beschaffung über

Leasing von KFZ und mobilen Anlagegütern, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

"1 . In welchem Ausmaß wurden in Ihrem Ressort Investitionen im Jahr 1 996

über Leasing getätigt?

2. Wird der Auftrag für Leasingangebote in Ihrem Ressort öffentlich ausge-

schrieben ?

3. - Wie viele und welche Firmen reichten Einzelanbote ein? .

4. ln welchem Umfang wurde für das Jahr 1996 der Investitionsbedarf in Ihrem

Bereich einerseits durch Leasing, andererseits durch Ankauf gedeckt?

5. Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, ob Ankauf oder Leasing

bei der Beschaffung bevorzugt wird und von wem wird diese Entscheidung

getroffen?

6. Mit welcher Laufzeit werden die Leasingverträge abgeschlossen?

7. In welcher Höhe wird die Anzahlung geleistet und wie wird diese finanziert?

8. Wurde in die Entscheidung über die bevorzugte Variante, Kauf oder Leasing,

die zukünftige Kostenentwicklung der jeweiligen Variante miteinbezogen?

Wenn ja, wie verhält sich im konkreten Fall die Kostenentwicklung von Lea-

sing gegenüber Kauf, wenn der Leasingvertrag für mehr als drei Jahre abge-

schlossen wird?

9. Werden die Leasingverträge so gestaltet, daß im Budget nur die im Haus-

haltsjahr bezahlten Leasingentgelte aufscheinen oder die Summe der ge-

samten Leasingentgelte zuzüglich Restwert?"

-

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

lm Justizressort wurden im Jahr 1996 keine Investitionen über Leasing getätigt.

Zu 2 und 3:

Im Jahr 1996 wurden keine Leasingangebote ausgeschrieben.

Zu 4:

Im Jahr 1996 wurde der Investitionsbedarf des Justizressorts durch Ankäufe im An-

lagenbereich in der Höhe von rund 170 Millionen S gedeckt. -

 

Zu 5:

Die Entscheidung darüber, ob Beschaffungen durch Ankauf oder Leasing erfolgen,

wird von der Präsidialsektion nach den Budgetgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit,

Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit getroffen.

Zu 6 bis 9:

Hiezu sei auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.